Der Podcast, der die Woche neu verhandelt
In Folge 329 fragen wir Digitalrechtsprofessor Benjamin Raue, ob das Recht vor Wahlmanipulationen in sozialen Netzwerken schützt. Mit der SPD-Rechtspolitikerin Sonja Eichwede starten wir unsere politische Interviewreihe zur Bundestagswahl.
X-Eigentümer Elon Musk mischt sich offensiv in den deutschen Bundestagswahlkampf ein. Auch Tiktok werfen manche Beobachter unlautere Einflussnahme auf die Wahl vor. Schützt der Digital Service Act vor solchen Manipulationen? Welche Unterschiede zur Meinungsfreiheit von Privatpersonen, Unternehmern und Regierungsvertretern sind zu beachten? Und wäre ein Tiktok-Verbot in Deutschland denkbar? All diese Themen besprechen wir mit Benjamin Raue, dem geschäftsführenden Direktor des Instituts für Recht und Digitalisierung der Universität Trier.
Mit Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, blicken wir auf juristische Forderungen im Wahlprogramm ihrer Partei. Wir fragen sie, warum die SPD mehr Bürgerräte will, trotz gegensätzlicher Rechtsprechung von zwei Landesverfassungsgerichten ein Paritätsgesetz fordert und welche Änderungen ihre Partei im Sexualstrafrecht anstrebt. Wir erfahren zudem, warum die Brandenburgerin zur Wiedereinführung der Wehrpflicht noch keine abgeschlossene Meinung hat.
Anschließend schauen wir nach Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche das Bremer Gesetz zur Veranstalterbeteiligung an Polizeikosten bei Hochrisikospielen im Fußball gebilligt. Mit Marius Mayer, der bereits im Jahr 2018 zu Polizeikosten im Profifußball promoviert wurde, analysieren wir diese Entscheidung.
Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ aus Köln zur Dubai-Schokolade.
Themen der Sendung:
2:37: Interview mit Prof. Dr. Benjamin Raue zu sozialen Netzwerken
17:58: Interview mit Sonja Eichwede (SPD) zur Bundestagswahl
49:27: Interview mit Dr. Marius Mayer zum Karlsruher Fußball-Urteil
1:09:57: Gerechtes Urteil: „Dubai-Schokolade“ aus der Türkei
Warum nach dem Urteil zu Polizeikosten keine Privatisierung der öffentlichen Sicherheit droht
Hessen darf die Diskussion über die Kosten bei Polizeieinsätzen nicht verschleppen
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In Folge 328 sprechen wir mit der Kriminologin Britta Bannenberg über den Umgang mit psychisch auffälligen Gewalttätern. Außerdem: Wie verhält sich das Gedankenspiel von Friedrich Merz zur Ausbürgerung von Straftätern zum Grundgesetz und zum traditionellen Konzept der Staatsbürgerschaft?
Friedrich Merz hat die Idee geäußert, Probleme des Einbürgerungsrechts der Ampel-Regierung mit der Erweiterung der Möglichkeiten von Ausbürgerung auszugleichen. Wäre das rechtlich möglich? Maßstäbe bieten das Grundgesetz und das Völkerrecht. Und wäre es politisch klug? Das ist auch eine Frage nach dem Verhältnis von Merz zur Tradition des Staatsbürgerrechts.
Britta Banneberg veröffentlichte schon 2010 ein Buch über Amokläufe mit dem Untertitel „Ursachen erkennen – Warnsignale verstehen – Katastrophen verhindern“. Psychisch auffällige Straftäter handeln manchmal wie Terroristen, sind aber noch schwerer zu verstehen. Nach dem Mordanschlag von Magdeburg beschäftigt das Thema die Politik. Welche Prävention ist mit rechtsstaatlichen Mitteln möglich? Wir sprechen darüber mit der Professorin für Kriminologie an der Universität Gießen.
Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Bundesarbeitsgericht: Ein Kreis in Schleswig-Holstein durfte bei der Besetzung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten nur weibliche Bewerberinnen berücksichtigen und die Bewerbung einer intergeschlechtlichen Person abweisen. Im „Juristischen Literaturtipp“ geht es um das Buch „Amnestielobbyismus für NS-Verbrecher“ von Philipp Glahé.
Themen der Sendung:
2:22: Merz und das Staatsbürgerschaftsrecht
30:46: Interview mit Britta Banneberg zu psychisch auffälligen Gewalttätern
1:07:20: Literaturtipp: „Amnestielobbyismus für NS-Verbrecher. Der Heidelberger Juristenkreis und die alliierte Justiz 1949-1955“ von Philipp Glahé
1:24:55: Gerechtes Urteil: Bundesarbeitsgericht zum Frauenmonopol im Beruf der schleswig-holsteinischen Gleichstellungsbeauftragten
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Cyberangriffe aus dem Ausland, Extremisten im Inland und die Algorithmen von Tiktok fordern unsere Demokratie auf ganz unterschiedliche Weise heraus. Wir fragen Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), wie der Staat jeweils reagieren sollte und welche Grenzen für staatliche Eingriffe bestehen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bewerten unsere Gäste dabei unterschiedlich.
Beim „Podcast mit Publikum“ auf der Juracon in München sprechen wir außerdem über die Arbeit des Verfassungsschutzes, die Bundestagskandidatur seines bisherigen Präsidenten und die Frage, ob Politiker Beleidigungen anzeigen sollten. Unsere Gäste beantworten auch Fragen der Zuschauer vor Ort.
Aufgrund der Weihnachtspause erscheint die nächste Folge des F.A.Z. Einspruch Podcasts erst wieder am 15. Januar. Wir wünschen allen Hörern frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Ein Verfassungstreuecheck für Abgeordnete geht zu weit
Der Verfassungsschutz sollte politische Vereinigungen nicht diskriminieren
Deutschland muss endlich cyberfähig werden
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Joe Biden hat seinen Sohn Hunter Biden begnadigt und dabei, wie er dem amerikanischen Volk erläuterte, „als Präsident und als Vater“ gehandelt. Wir erklären die besondere Bedeutung des Begnadigungsrechts in der Reihe der Kompetenzen, die dem Präsidenten der Vereinigten Staaten durch die Verfassung übertragen werden. Könnte Bidens Vorgänger und Nachfolger Donald Trump sich nach seiner Rückkehr ins Amt auch selbst begnadigen?
Sabine Döring, Philosophieprofessorin und entlassene beamtete Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung, hat das Ministerium wegen der Pressemitteilung verklagt, mit der die inzwischen zurückgetretene Ministerin Bettina Stark-Watzinger ihre Entlassung begründete. In zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Dörings Antrag auf einstweilige Anordnung abgewiesen – mit einem auch im Ton bemerkenswerten Beschluss. Wir sprechen darüber mit Klaus Ferdinand Gärditz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn.
Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Oberlandesgericht Frankfurt: Es hat das Landgericht Hanau angewiesen, sich noch einmal mit der Verhandlungsfähigkeit eines inzwischen hundert Jahre alten ehemaligen Wachmanns im KZ Sachsenhausen zu beschäftigen, dem Mord in 3.300 Fällen vorgeworfen wird. Im „Juristischen Literaturtipp“ geht es um das Buch „Stadtplanung im 19. Jahrhundert“ von Eckhard Bock.
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Themen der Sendung:
00:03:42 Begnadigungsrecht des US-Präsidenten
00:37:07 Interview mit Klaus Ferdinand Gärditz zur BMBF-Affäre beim OVG Münster
01:07:14 Gerechtes Urteil: OLG Frankfurt zur Verhandlungsfähigkeit eines Hundertjährigen
01:18:18 Literaturtipp: „Stadtplanung im 19. Jahrhundert. Die Entstehung der Planungshoheit in Hannover, München und Dresden“ von Eckhard Bock
Wie Trump den Verwaltungsstaat zerlegen will
Joe Biden begnadigt seinen Sohn nun doch
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden von 22 Ökostromerzeugern abgewiesen. Die hatten sich gegen die sogenannte Strompreisbremse gewehrt, mit der die Bundesregierung im Jahr 2022 Sondergewinne abgeschöpft und umverteilt hat. Auslöser waren damals die gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Über das Urteil und seine Folgen sprechen wir mit dem Heidelberger Staatsrechtslehrer Hanno Kube.
Mit Oberstaatsanwalt Dominik Mies unterhalten wir uns anschließend über den Stand der Ermittlungen gegen Fans und Polizisten im Zusammenhang mit den Ausschreitungen beim Fußballspiel der Eintracht Frankfurt gegen den VfB Stuttgart vor rund einem Jahr. In diesem Zusammenhang gehen wir auch der Frage nach, ob diese Art von Gewalttaten die Strafverfolgungsbehörden künftig zunehmend beschäftigt.
Zudem sprechen wir über die Reformdebatte rund um den Straftatbestand der Politikerbeleidigung. Nach der Beleidigung Robert Habecks (Grüne) als „Schwachkopf“ fordern mehrere Politiker die Abschaffung des Paragraphen. Wiederum andere Politiker wollen die Voraussetzung der Norm herabsenken. Wir diskutieren auch, ob die Bezeichnung „Schwachkopf“ ausreicht, um eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten durchzuführen.
Im Gerechten Urteil geht es um die Frage, ob ein „Emoji“ in einer Whatsapp-Nachricht eine rechtsverbindliche Erklärung darstellen kann.
Karlsruhe hat die Abschöpfung und Umverteilung der Überschussgewinne von Stromerzeugern gebilligt. Müssen Unternehmen in Krisenzeiten jetzt häufiger mit solchen Maßnahmen rechnen? Das diskutieren wir mit Staatsrechtslehrer Hanno Kube.
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Themen der Sendung:
2:53: Interview mit Hanno Kube zur Strompreisbremse
23:11: Interview mit Dominik Mies zu Fanausschreitungen
38:32: Debatte um Reform der Politikerbeleidigung
49:27: Gerechtes Urteil: OLG München zu Emojis
Eintracht Frankfurt und Polizei setzen auf Dialog (faz.net)
Klage gegen Finanzierung der Strompreisbremse gescheitert (faz.net)
Schwachkopf statt Schwarzkopf: Nicht die schlimmste Beleidigung
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Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, den früheren israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant und Hamas-Kommandeur Mohammed Deif erlassen. Wir erklären, wie die zuständige Vorverfahrenskammer die Haftbefehle begründet, wie sich deren Erwägungen von denen des Chefanklägers Karim Khan unterscheiden und welche Richter die Entscheidung getroffen haben.
Mit Kay Lütgens, Justiziar des Bundesverbands der Berufsbetreuer, sprechen wir anschließend über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu medizinischen Zwangsmaßnahmen. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass solche Behandlungen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Wohnumfeld der Patienten möglich sein müssen. Das Urteil ist innerhalb des Gerichts umstritten – es gab ein Sondervotum.
Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Bundesgerichtshof: Das oberste deutsche Zivilgericht hat sich mit der Haftung eines Autowaschanlagenbetreibers beschäftigt. Im „Juristischen Literaturtipp“ sprechen wir mit Philipp Glahé und Reinhard Mehring über ein Buch zur Geschichte des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht. In der „Hörerfrage“ geht es um das Verhältnis der Vertrauensfrage und konstruktivem Misstrauensvotum.
Informationen zum im Podcast beworbenen Aufsatzwettbewerb gibt es hier: ra-stiftung-hessen.org/studentischer-aufsatzwettbewerb
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Themen der Sendung:
00:03:22 Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs
00:33:47 Interview mit Kay Lütgens zu medizinischen Zwangsmaßnahmen
00:55:11 Gerechtes Urteil: Der BGH zur Haftung eines Autowaschanlagenbetreibers
01:01:49 Literaturtipp: „Der Staats- und Völkerrechtler Carl Bilfinger (1879–1958)“ (Philipp Glahé/Reinhard Mehring)
01:26:49 Hörerfrage: Konstruktives Misstrauensvotum nach einer Vertrauensfrage?
Deutschland dürfte Netanjahu nicht ausliefern
Wie Den Haag seine Haftbefehle begründet und was offenbleibt
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In Folge 323 fragen wir den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, ob Zurückweisungen an deutschen Grenzen zulässig sind, warum das Zensurverbot für das „Compact“-Magazin gilt und was die Justiz aus der Corona-Zeit lernen kann.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein breites Aufgabenfeld: Es entscheidet über Verkehrsprojekte, extremistische Vereine und legt Asylgesetze aus. Es hat die Corona-Verordnungen in Bayern und Sachsen beanstandet und kürzlich dafür gesorgt, dass das rechtsextreme „Compact“-Magazin vorläufig weiter erscheinen darf. An der Humboldt-Universität zu Berlin diskutierten wir mit Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, über all diese Themen.
Wir fragen Korbmacher, was er von Bürgerräten hält, wie er neue Extremismuskategorien des Verfassungsschutzes einschätzt und ob er das Verbandsklagerecht für Umweltorganisationen einschränken möchte. Der Gerichtspräsident beantwortet außerdem Fragen des Publikums.
Der Verfassungsschutz sollte politische Vereinigungen nicht diskriminieren (faz.net)
Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Verfassungsfeinde (faz.net)
Wie der Verfassungsschutz bei der Kulturförderung helfen kann (faz.net)
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In den letzten Tagen wurde viel über den Termin für die vorgezogene Neuwahlen gestritten. Jetzt haben sich die Fraktionsführer auf ein Datum geeinigt: Am 23. Februar sollen die Deutschen einen neuen Bundestag wählen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will dazu noch vor Weihnachten die Vertrauensfrage stellen. Im Podcast analysieren wir, welchen Weg das Grundgesetz bis dahin vorschreibt.
Dann richten wir unseren Blick auf die USA: Wie geht es nach den Präsidentschaftswahlen mit Trumps Strafverfahren weiter? Könnte er sich selbst begnadigen?
Im „Juristischen Literaturtipp“ besprechen wir das Buch „Die Entscheidung. Deutschland 1929 bis 1934“ von Jens Bisky. Das „Gerechte Urteil“ kommt aus Karlsruhe. In einem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes zur Abwehr von Cybergefahren für teilweise verfassungswidrig erklärt.
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Themen der Sendung:
00:02:55 Der verfassungsrechtliche Weg zu Neuwahlen
00:24:39 Trumps Strafverfahren nach der US-Wahl
00:53:16 Literaturtipp: „Die Entscheidung. Deutschland 1929 bis 1934“ von Jens Bisky
01:19:46 Gerechtes Urteil: Das BVerfG zur BND-Überwachung
Gehen Sie nicht ins Gefängnis, gehen Sie ins Weiße Haus
Versuch, das Endspiel zu verstehen
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Immer wieder wurde über ein vorzeitiges Ende der Ampel spekuliert. Nach dem Durchsickern eines 18-seitigen Papiers, in dem die FDP eine Reihe wirtschafts- und haushaltspolitischer Forderungen aufstellt, die in der Koalition bislang als unverhandelbar galten, stellt sich einmal mehr die Frage, ob die Ampel bis zu den Bundestagswahlen im kommenden Jahr weitermacht. Wir schauen uns deshalb an, welche rechtstechnischen Möglichkeiten das Grundgesetz vorsieht, um zum Beispiel vorläufige Neuwahlen durchzuführen.
Wir sprechen außerdem über die Misshandlungsvorwürfe in der JVA Augsburg-Gablingen. Unser Bayern-Korrespondent Timo Frasch berichtet, was in der Haftanstalt vorgefallen ist und welche Konsequenzen bereits gezogen wurden. Dann hat das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche einen Beschluss zur Bafög-Grundpauschale veröffentlicht, den wir analysieren.
Reinhard Müller spricht mit Wolfgang Graf Vitzthum über sein Buch „Der stille Stauffenberg“. Das „Gerechte Urteil“ kommt in dieser Woche vom Landgericht Frankfurt. Wir sprechen mit der Strafverteidigerin Friederike Vilmar über die Verurteilung eines Narkosearztes wegen Totschlags. Der Mann hatte Kindern für eine Zahnbehandlung verunreinigtes Narkosemittel gespritzt.
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Themen der Sendung:
04:36 Vorgezogene Neuwahlen und das Grundgesetz
12:05 Missbrauchsskandal in der JVA Augsburg-Gablingen
27:46 Bafög-Beschluss des BVerfG
35:25 Literaturtipp: „Der stille Stauffenberg“ (Wolfgang Graf Vitzthum)
59:26 Gerechtes Urteil: LG Frankfurt verurteilt einen Narkosearzt
The „Post-Political” Turn in the 2024 Presidential Election
Habeck warnt nach Trump-Sieg abermals vor Ampel-Aus
Wurden in der JVA Augsburg Häftlinge misshandelt?
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In Folge 320 analysieren wir mit Medienrechtsprofessor Hubertus Gersdorf die von den Ministerpräsidenten beschlossene Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir beschäftigen uns außerdem mit Studienplatzklagen von Medizinstudenten.
Die Ministerpräsidenten haben eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen: Fernsehsender müssen stärker kooperieren, die Zahl der Hörfunkwellen wird von 69 auf 53 reduziert und die Intendantengehälter bekommen einen Deckel. Ist das mit der Rundfunkrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar? Könnten die Bundesländer noch mehr einsparen? Und was passiert, wenn sich die Ministerpräsidenten weiterhin nicht auf eine Beitragserhöhung einigen können? Das besprechen wir mit Hubertus Gersdorf, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig.
Die Philipps-Universität Marburg hat nach einem Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofs kürzlich 22 Medizinstudenten exmatrikuliert, nachdem diesen das Gießener Verwaltungsgericht zuvor einen Studienplatz zugesprochen hatte. Wir erklären, worauf es bei Studienplatzklagen ankommt und warum beide Gerichte unterschiedlich entschieden haben.
Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Bundesgerichtshof: Die Karlsruher Richter haben einem niedersächsischen Landkreis verboten, kostenlose Stellenanzeigen zu veröffentlichen – wegen der Staatsferne der Presse. Im „Juristischen Literaturtipp“ blicken wir auf die Frankfurter Buchmesse zurück: Reinhard Müller spricht mit der Kölner Völkerrechtsprofessorin Angelika Nußberger über ein von ihr verfasstes Jugendbuch zu Menschenrechten.
Themen der Sendung:
2:24: Interview mit Prof. Dr. Hubertus Gersdorf zur Rundfunkreform
29:39: Studienplatzklagen von Medizinstudenten
37:49: Gerechtes Urteil: Der BGH zum Anzeigenportal eines Landkreises
46:33: Literaturtipp: „Frei und gleich – die Menschenrechte“ (Prof. Dr. Angelika Nußberger)
1:06:03: Hinweis zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Erhöhung der Rundfunkgebühren – Ein bedenkliches Zeichen (faz.net)
Eine neue Verfassung für Russland? (faz.net)
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In Folge 319 analysieren wir das Urteil gegen den Journalisten Arne Semsrott wegen der Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen. Zudem sprechen wir mit dem Völkerrechtler Andreas Paulus über die anstehende Antisemitismus-Resolution des Bundestags und führen ein Interview mit dem hessischen Innenminister Roman Poseck über eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze.
Themen der Sendung:
3:50: Interview mit Prof. Andreas Paulus zur Antisemitismus-Resolution
27:19: Das Urteil im Fall Arne Semsrott zur Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen
43:29: Literaturkritik „The Green Bag. An Entertaining Journal of Law“
1:08:17: Interview mit dem hessischen Innenminister Roman Poseck zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze
1:30:27: Gerechtes Urteil: Das OLG Oldenburg über die Eigentumsverhältnisse von Fohlen bei Leihstuten
Antisemitismus in Deutschland – Debatte um Bundestagsresolution (faz.net)
Organisierte Ohnmacht gegen Schwerverbrecher (faz.net)
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