LMU Grundkurs Strafrecht I (L-Z) WS 2017/18

Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden.

  • 1 hour 28 minutes
    Einführung in das StGB (Schnelleinstieg Teil 4)
    Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen. (Mittäterschaft, Mittelbare Täterschaft, Kausalität, Objektive Zurechnung, Elemente des Tatbestandsvorsatzes)
    30 November 2019, 10:36 pm
  • 1 hour 29 minutes
    Einführung in das StGB (Schnelleinstieg Teil 3)
    Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen. (Erscheinungsformen der Straftat; Beteiligung an der Straftat)
    30 November 2019, 10:36 pm
  • 1 hour 31 minutes
    Einführung in das StGB (Schnelleinstieg Teil 1)
    Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen.
    30 November 2019, 10:36 pm
  • 14 minutes 48 seconds
    Einführung in das StGB (Schnelleinstieg Teil 2)
    Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen.
    30 November 2019, 10:36 pm
  • 1 hour 29 minutes
    Einführung in das StGB (Schnelleinstieg Teil 5)
    Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen.
    30 November 2019, 10:36 pm
  • 1 hour 27 minutes
    Vorlesungseinheit 19 (Teil 2)
    [Übersicht Konkurrenzen]; Abgrenzung Tun / Unterlassen - Problemfelder (Forts.): Verhalten im ärztlichen Bereich (Sterbehilfe / Behandlungsabbruch), Abgrenzung bei fahrlässigem Verhalten; Rechtlich relevantes Verhalten in Form des Unterlassens (Voraussetzungen); Erfolg und Quasi-Kausalität (Wann ist Unterlassen ursächlich?); Garantenstellung: Einteilung (klassisch / modern); Beschützergarant / Überwachergarant
    21 March 2019, 7:15 pm
  • 1 hour 21 minutes
    Vorlesungseinheit 19
    Echte / Unechte Unterlassungsdelikte (§ 13 StGB); Struktur und Aufbauschema des unechten Unterlassungsdelikts; Abgrenzung Tun / Unterlassen, Problemfelder (Abbruch von Rettungshandlungen)
    21 March 2019, 7:08 pm
  • 1 hour 26 minutes
    Vorlesungseinheit 2 (Teil 3); Vorlesungseinheit 3 (Teil 1)
    Problemgruppen der objektiven Zurechnung: freiverantwortliche Selbstgefährdung/ einverständliche Fremdgefährdung, handlungspflichtige und freiwillige Retter, vorsätzliches und fahrlässiges Anknüpfungshandeln Dritter; Einstieg in den subjektiven Tatbestand: Elemente des Vorsatzes; Exkurs: objektive Bedingungen der Strafbarkeit
    21 March 2019, 1:24 pm
  • 1 hour 26 minutes
    Vorlesungseinheit 9
    Konkretes Gefährdungsdelikt; Tatbestandsstruktur des § 221 StGB, Zweistufigkeit; Tathandlungen § 221 I Nr. 1 und Nr. 2 StGB; Konkreter Gefährdungserfolg; Versuch der Erfolgsqualifikation und Erfolsqualifizierter Versuch, (Erfolgsunrecht und subjektives Handlungsunrecht)
    21 March 2019, 1:23 pm
  • 1 hour 30 minutes
    Vorlesungseinheit 2 (Teil 2)
    Anwendungsregeln der conditio-sine-qua-non-Formel (Forts.): Überholende Kausalität und Gnadenschussfall; Obj. Zurechnung: Gefahrschaffung und Gefahrrealisierung, Anknüpfungshandeln des Opfers/Dritter, Einwilligung
    21 March 2019, 1:18 pm
  • 1 hour 28 minutes
    Vorlesungseinheit 1 (Teil 2); Vorlesungseinheit 2 (Teil 1)
    Gesetzlichkeitsprinzip (Forts.), Unrecht, Merkmale des obj. Tatbestands, Kausalität: Äquvalenztheorie und Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung, Anwendungsregeln der conditio-sine-qua-non-Formel
    21 March 2019, 1:18 pm
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