Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

Marcus Richter & Thomas Schwenke

“Rechtsbelehrung” ist ein Jurapodcast, in dem monatlich aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt der Radiojournalist Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt.

  • 1 hour 32 minutes
    Cookie-Banner und Tracking – Rechtsbelehrung 135

    Im Jahr 2021 wurde ein neues Gesetz zu Cookies eingeführt, das ausdrückliche Einwilligungen beim Einsatz von nicht unbedingt erforderlichen Cookies forderte (§ 25 TDDDG). Das Ziel des Gesetzes ist, den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Privatsphäre zu geben.

    Doch viele Nutzer scheinen sich durch die Menge an Cookie-Bannern, die sie auf fast jeder Webseite sehen, eher belästigt zu fühlen. Den Betreibern von Webseiten fällt es wiederum schwer zu überblicken, welche rechtlichen Vorgaben sie im Hinblick auf Cookies beachten müssen.

    Diese Unzufriedenheit auf beiden Seiten der Cookies-Nutzung haben wir zum Anlass genommen, uns die aktuelle Rechtslage bei den Cookies erneut genauer anzuschauen.

    Wiedersehen und Neuauflage

    Bereits seinerzeit trafen wir uns in der Episode 102 „TTDSG – Cookies unter Aufsicht mit Dr. Nina Herbort, die damals für die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde tätig war und zu deren Fachbereich auch die Kontrolle der Umsetzung der Cookie-Vorgaben auf Webseiten gehörte.

    Nunmehr sehen wir uns vier Jahre später wieder, nachdem Dr. Herbort jetzt als Rechtsanwältin im Datenschutzrecht tätig ist und zuletzt gemeinsam mit Prof. Dr. Max von Grafenstein für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. das Gutachten „Regulation of Online Advertising“ verfasst hat. Darin stellen sie fest, dass Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken zu Manipulation, Diskriminierung und Vertrauensverlust führen können und fordern gesetzgeberische Maßnahmen zur Cookie-Regelung.

    Dr. Nina Elisabeth Herbort ist Rechtsanwältin und Gründerin der Berliner Kanzlei short.law, die sich auf Datenschutz für kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert hat. Ihre Fachkenntnisse erstrecken sich über technische Aspekte des Datenschutzes, digitale Dienste und Auditierung. Mit etwa sieben Jahren Erfahrung als Referentin bei Datenschutz-Aufsichtsbehörden, darunter die Berliner Beauftragte für Datenschutz, und einem EDSA-Secondment in den Niederlanden, bringt sie umfassende Expertise in ihre Tätigkeit ein. (LinkedIn und Instagram).

    Politik und Praxis

    Wir fragen Dr. Herbort, wo die Schwierigkeiten bei der gesetzlichen Regelung von Cookies liegen und besprechen in diesem Rahmen die Auswirkungen von Cookies, den Status Quo der Rechtslage und mögliche Änderungen in der Zukunft.

    Dabei vergessen wir auch nicht den Blick für die Praxis und erläutern, welche Elemente ein Cookie-Banner enthalten muss, um gültige Einwilligungen zur Cookie-Nutzung einzuholen.

    Wir danken Dr. Nina Herbort erneut für ihren Besuch und die spannenden Einblicke in die Welt des Cookie-Rechts und wünschen euch allen viel Vergnügen beim Zuhören.

    Zeitmarken

    • 00:00:00 – Begrüßung unserer Gästin und Einführung ins Thema.
    • 00:05:00 – Gibt es das perfekte Cookie-Banner?
    • 00:06:00 – Wozu gibt es Cookie-Banner überhaupt und was ist unter dem Begriff „Cookies“ zu verstehen und was wird in den Cookies gespeichert?
    • 00:16:30 – Die Hintergründe des Trackingmarkts und die Frage, ob die getrackten Personen diese Vorgänge sowie Risiken nachvollziehen können müssen?
    • 00:30:00 – Kann man auf ein Cookie-Banner verzichten oder zumindest auf die Ablehn-Schaltfläche?
    • 00:35:00 – Warum gibt es trotzdem viele Cookie-Banner, die den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen?
    • 00:40:00 – Welche Bußgelder und andere Nachteile drohen, wenn Cookies widerrechtlich eingesetzt werden?
    • 00:46:00 – Zulässigkeit von Dark Patterns als Mittel, Nutzer zu einer Einwilligungserklärung zu bewegen.
    • 00:52:00 – Kommt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
    • 00:55:00 – Wann muss ein Cookie-Banner auf einer Website eingeblendet werden und welche Ausnahmen gelten?
    • 01:01:30 – Wann kann man sich bei Cookies auf ein berechtigtes Interesse berufen?
    • 01:09:00 – Gibt es Unterschiede zwischen einzelnen EU-Ländern?
    • 01:17:00 – Wie könnte der Einsatz von Cookies und Werbetracking anders reguliert werden? Sollten bestimmte Verfahren verboten werden?
    • 01:28:00 – Wird es in 20 Jahren noch Cookie-Banner geben?

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    1 April 2025, 4:08 am
  • 1 hour 33 minutes
    Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Rechtsbelehrung 134

    In dieser Podcast-Folge widmen wir uns dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Dieses Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und wird weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben. Es betrifft alle, die „smarte“ Produkte verkaufen oder E-Commerce-Dienste wie Onlineshops anbieten und keine „Kleinstunternehmen“ sind.

    Das Hauptziel des BFSG ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an digitalen Inhalten und Einkaufsmöglichkeiten zu ermöglichen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie verpflichtet sind, Barrierefreiheit umzusetzen und eine entsprechende Erklärung bereitzustellen. So soll sichergestellt werden, dass digitale Angebote für alle zugänglich sind.

    Unklarheiten und Fragen

    Wie bei jedem neuen Gesetz gibt es auch beim BFSG viele offene Fragen zur Reichweite seiner Anwendung und den damit verbundenen Pflichten. Daher erläutern wir nicht nur die wichtigsten Anforderungen des Gesetzes, sondern gehen auch auf rechtliche Unklarheiten ein. Dabei beantworten wir unter anderem folgende Fragen:

    • Wer genau ist vom BFSG betroffen und welche Online-Angebote müssen angepasst werden?
    • Welche Ausnahmen gelten?
    • Mit welchen Rechtsfolgen ist zu rechnen?
    • Welche Anforderungen werden an die Barrierefreiheit gestellt?

    Dankeschön

    Ein herzliches Dankeschön an unsere Zuhörerinnen und Zuhörer für die eingesandten Fragen. Wir hoffen Sie alle beantwortet zu haben. Falls nicht oder falls Ihr Anmerkungen, Ergänzungen und Kommentare habt, schreibt sie in die Kommentare.

    Viel Vergnügen beim Zuhören!

    Zeitmarken:

    • 00:00 Einführung und Hintergrundinformationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
    • 04:00 Ziele und Regelungsinhalte des neuen Gesetzes.
    • 05:00 Welche Produkte fallen unter das BFSG?
    • 15:00 Regelungen für Webseiten, Online-Shops und elektronische Dienstleistungen.
    • 18:30 Gilt das BFSG auch für Online-Videos?
    • 21:00 Indirekte Auswirkungen auf Datenschutz- und Verbraucherinformationen?
    • 30:00 Anforderungen an Registrierungs-, Abonnement- und Buchungsformulare.
    • 34:00 Müssen auch kostenfreie Angebote barrierefrei sein?
    • 40:00 Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen (Weniger als 10 Mitarbeiter und maximal 2 Mio. Umsatz).
    • 43:00 Was sind die WCAG-Richtlinien und wie werden sie umgesetzt?
    • 49:00 BFSG-Verordnung und Anforderungen an die Barrierefreiheit (EN 301 549).
    • 53:00 Neue Marktüberwachungsbehörde und potenzielle rechtliche Konsequenzen.
    • 01:10:00 Verpflichtung zur Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung.
    • 01:11:00 Gilt das BFSG auch für Cookie-Banner?

    Weiterführende Links

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    17 March 2025, 5:00 am
  • 1 hour 36 minutes
    Gerichtsvollzieher vor der Tür – Rechtsbelehrung 133

    „Der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür!“ oder „da klebt der Kuckuck drauf“ sind gängige Redewendungen. Doch was steckt dahinter?

    Das lassen wir uns von Dr. Pierre Holzwarth erklären, der Gerichtsvollzieher von Beruf ist. Er erklärt uns sowohl den juristischen Ablauf (Wie kommt es eigentlich dazu, dass eine Gerichtsvollzieher*in vor der Tür steht?) als auch die praktische Umsetzung (Lassen die Vollzieher*innen mit sich reden? Wann nimmt man besser Verstärkung mit?).

    Es geht außerdem darum, wie man sich davor schützt, überhaupt erst in diese Situation zu kommen; darum, wann eine Gerichtsvollzieherin sinnvoller als ein Einschreiben ist und darum, wie man mit dem moralischen Dilemma umgehen kann, dass der Job „Gerichtsvollzieher*in“ zwangsweise mit sich bringt.

    Zum Abschluss bekommt Ihr mit https://www.justiz-auktion.de/ und https://www.zoll-auktion.de/ zwei ebay-Alternativen, zu denen Ihr nun auch die rechtliche Vorgeschichte kennt.

    Wir bedanken uns herzlichst bei Dr. Pierre Holzwarth für den anschaulichen Einblick in die Welt der Zwangsvollstreckung und der darin tätigen Fachkräfte und wünschen euch viel Spaß beim Hören!

    Porträtfoto eines lächelnden Mannes mittleren Alters mit kurzen braunen Haaren und Dreitagebart. Er trägt ein hellblaues Hemd mit weißem Kragen und blickt direkt in die Kamera. Der Hintergrund ist neutral weiß.

    Dr. Pierre Holzwarth ist Gerichtsvollzieher am Amtsgericht Heilbronn, Lehrbeauftragter an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen, an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin sowie Dozent im Fachbereich Recht bei der IHK Heilbronn-Franken, Ehrenamtlicher Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg und Vorsitzender des Fachbereichs Gerichtsvollzieherwesen bei der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (Landesverband Baden-Württemberg). Er ist auch auf LinkedIn und Instagram zu finden.

    Zeitmarken

    • 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gasts Dr. Pierre Holzwarth.
    • 00:04:00 – Was ist eine Zwangsvollstreckung und welche Aufgaben nehmen Gerichtsvollzieher wahr?
    • 00:11:00 – Wie man per Gerichtsvollzieher nachweislich sicher Post zustellen kann.
    • 00:14:00 – Wie werden Handlungspflichten, wie z.B. Vorführung als Zeuge oder zum Vaterschaftstest vollstreckt?
    • 00:21:00 – Mahn- und Vollstreckungsbescheide oder wie eine Zwangsvollstreckung wegen Geldschulden abläuft?
    • 00:32:00 – Wer bezahlt die Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft (aka Offenbarungseid) und Pfändung von Konten und Arbeitslohn durch Vollstreckungsgerichte.
    • 00:44:00 – Ablauf der Pfändung vor Ort: Was und wie darf gepfändet werden, wonach wird entschieden, was gepfändet wird?
    • 00:51:00 – Was passiert, wenn die gepfändeten Sachen jemand anderem gehören?
    • 00:56:30 – Kann man sich einer Pfändung widersetzen und kommt das in der Praxis vor?
    • 01:01:00 – Wie werden Grundstücke gepfändet?
    • 01:05:00 – Wie läuft eine Pfändung in der Praxis ab?
    • 01:14:00 – Wie wird man Gerichtsvollzieher und wie sieht der Arbeitsalltag aus?
    • 01:28:30 – Wie läuft eine Versteigerung der gepfändeten Güter ab.
    • 01:30:30 – Von der Pfändung ausgenommene Schutzbeträge, die ein Existenzminimum sichern sollen.

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    5 February 2025, 5:21 am
  • 1 hour 14 minutes
    Weihnachtlicher Besuch – Obiter Dictum 14

    In dieser weihnachtlichen Folge unseres freien Formats* freuen wir uns sehr, zwei besondere Gäste begrüßen zu dürfen: Henry Krasemann und Stephan Dirks vom Jurafunk. Henry Krasemann ist Jurist im öffentlichen Dienst mit den Schwerpunkten Datenschutz und Informationsfreiheit, während Stephan Dirks als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht tätig ist.

    Seit 2005 betreiben die beiden den Podcast Jurafunk und haben sich in diesem Jahr mit neuen Folgen zurückgemeldet. Wir freuen uns sehr über das Wiedersehen, insbesondere nachdem wir vor etwa fünf Jahren an dieser Stelle von ihrer kreativen Pause erfahren haben.

    Bei diesem Zusammentreffen müssen wir nunmehr zuerst klären, welcher Podcast nun der dienstälteste Rechtspodcast in Deutschland ist. Außerdem sprechen wir über die Haftung beim Einsatz von KI, den Hype um Dubaischokolade und – passend zur Saison – natürlich auch darüber, ob es früher wirklich mehr Lametta gab (LTO zu OLG München, Az. 6 W 927/19).

    Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören und freuen uns, wenn ihr auch beim Jurafunk vorbeischaut.

    Ebenfalls einen herzlichen Dank für ein schönes Jahr mit unserem Podcast! Wir wünschen euch einen entspannten Jahresausklang, schöne Feiertage und einen guten Rutsch!

    Wir melden uns 2025 mit neuen Folgen wieder!

    Marcus und Thomas

    Zeitmarken

    00:02:50 – Der Jurafunk ist zu Gast, und die Frage steht im Raum: Wer hat hier das höchste Dienstalter?
    00:14:00 – Diskussion über Podcasttechnik, Künstliche Intelligenz und die Zulässigkeit automatischer Übersetzungen.
    00:28:00 – Urheberrechtsfragen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
    00:34:00 – „KI-Washing“ und die Bereinigung von Urheberrechtsfragen durch den Einsatz von KI.
    00:41:00 – „Früher war mehr Lametta“ – Ein Urteil [Gericht, Datum, Az.] und Harmonie unter Juristen.
    00:46:00 – Ab wann könnten KI-Systeme die Arbeit von Juristen übernehmen?
    00:59:40 – Die Faszination um Dubaischokolade.
    01:10:00 – Ein Ausblick in die fleißige Zukunft.

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    24 December 2024, 5:30 am
  • 1 hour 10 minutes
    Ihre Fahrscheine bitte – Rechtsbelehrung 132

    In der aktuellen Episode beschäftigen wir uns mit dem kontroversen Thema der Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein, umgangssprachlich als „Schwarzfahren“ bekannt.

    Wenn man in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein erwischt wird, droht nicht nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Wird dies vorsätzlich getan, handelt es sich um eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden kann (§ 265a StGB). Viele Menschen können die Geldstrafe jedoch nicht bezahlen und müssen stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.

    Profilbild von Hannah Vos. Frau mit schulterlangem blondem Haar lächelt in die Kamera. Sie trägt einen dunkelgrünen Pullover mit Reißverschluss und steht vor einem grünem Hintergrund mit unscharfen gelben Blumen.Rechtsanwältin Hannah leitet das Legal-Team von FragDenStaat und ist Rechtsanwältin bei KM8 Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte (LinkedIn). Als Teil des Vorstands vom Verein Offene Tore e.V. setzt sie sich für eine Entkriminalisierung von Fahren ohne Fahrschein ein und betreibt den Freiheitsfonds, der Menschen aus dem Gefängnis freikauft, die aufgrund von Fahren ohne Fahrschein eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen. (Bidl: Isa Lachmann)

    Das führt zu der Frage, ob ein solches Gesetz, das vor allem Menschen in schwierigen Lebenslagen trifft, geändert werden sollte. Daher gibt Bestrebungen, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren oder es als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat zu behandeln.

    Eine Befürworterin dieser Gesetzesänderung ist unsere heutige Gästin, Rechtsanwältin Hannah Vos. Sie ist auch im Vorstand des Vereins Offene Tore e.V., der mit einem „Freiheitsfonds“ Menschen aus der Haft freikauft, die aufgrund des Fahrens ohne Fahrschein inhaftiert sind.

    Hannah erläutert, warum die Bestrafung des Fahrens ohne Fahrschein reformiert werden sollte und wie durch das „Freikaufen“ von Inhaftierten letztlich auch der Staat Geld sparen kann.

    Wir danken Hannah herzlich für ihren Besuch und sind gespannt auf eure Meinung: Sollte das Fahren ohne Fahrschein weiterhin eine Straftat bleiben, zu einer Ordnungswidrigkeit oder staatlich gar nicht geahndet werden?

    Illustration eines Gefängnisturms und einer Mauer bei Sonnenuntergang. Im Vordergrund Autos. Text in großen Buchstaben: Freiheitsfonds. Darunter in pink: Raus aus der JVA. Unten rechts: Wir kaufen Gefangene frei.Auf der Website des Freiheitsfonds erhaltet ihr Hintergrundinformationen zum heutigen Thema, mehr darüber, wie der Freiheitsfonds arbeitet, in welchen Städten keine Strafanzeigen gestellt werden und vor allem, wie ihr euch mit Spenden an dem Freiheitsfonds beteiligen könnt.

    Zeitmarken

    • 00:03:27 – Vorstellung unserer Gästin und des Themas.
    • 00:06:00 – Was bedeutet „Fahren ohne Fahrschein“ aus juristischer Sicht und wann erweckt man den „Anschein des Ordnungsgemäßen“?
    • 00:14:00 – Was ist der Unterschied zwischen einem zivilrechtlichen Vertragsbruch und einer Straftat?
    • 00:19:00 – Wann wird eine Strafanzeige erstattet und wie verläuft das Verfahren bis zum Strafbefehl oder Strafurteil?
    • 00:25:00 – In welcher Höhe werden Strafen verhängt und warum müssen deshalb so viele ins Gefängnis?
    • 00:29:00 – Was passiert, wenn man aufgrund von Fahrlässigkeit vergisst, ein Ticket zu kaufen?
    • 00:38:30 – Dürfen Kontrolleure jemanden festhalten?
    • 00:41:00 – Wie funktioniert der Freiheitsfond und wie werden Geldstrafen von verurteilten Personen bezahlt?
    • 00:45:00 – Ist das Freikaufen von Personen aus einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützig?
    • 00:50:30 – Wäre es besser, „Fahren ohne Fahrschein“ von einer Straftat in eine Ordnungswidrigkeit zu wandeln?
    • 01:02:00 – Wäre es nicht sinnvoller, den Zutritt zu Bahnhöfen ohne Fahrschein zu beschränken?
    • 01:05:50 – Mit welchen gesetzlichen Entwicklungen ist in der Zukunft zu rechnen?

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    17 December 2024, 5:25 am
  • 1 hour 29 minutes
    Zukunft der Gesundheitsdaten in der EU – Rechtsbelehrung 131

    In der aktuellen Episode werfen wir einen Blick auf die Zukunft des Umgangs mit Gesundheitsdaten in der EU. Ein zentraler Aspekt ist das deutsche Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und der europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS).

    Ziel beider Gesetze ist es, die Dateninteroperabilität zu verbessern und Forschern einen leichteren Zugang zu gesundheitsrelevanten Informationen zu ermöglichen. Beide Gesetze bieten zusammen einen rechtlichen und operativen Rahmen, der sowohl die Förderung der Forschung als auch den Schutz der persönlichen Gesundheitsinformationen sicherstellen soll. Zugleich sollen auch flexible Zugriffsmöglichkeiten für Ärzte und Gesundheitseinrichtungen auf Patientendaten eingerichtet werden, denen die Patienten jedoch widersprechen können.

    Der Widerspruch könnte z. B. aufgrund von potenziellen Risiken erfolgen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit dieser Daten. Denn eine leichtere digitale Zugänglichkeit kann das Risiko von Missbrauch erhöhen.

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    Als Gästin begrüßen wir Dr. Kristina Schreiber, Rechtsanwältin für Digitalisierung und Regulierung, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Partnerin in der Rechtsanwaltskanzlei „Loschelder Rechtsanwälte“, Herausgeberin und Co-Autorin des Werkes “Digitale Angebote – Neuer Rechtsrahmen für ihre Entwicklung von der Idee bis zum Vertrieb”, das im Januar 2022 im C.H.Beck Verlag erschienen ist, eines Einführungsbandes zum Data Act im Nomos-Verlag erschienen ist und Autorin „Digitalisierung & Recht„.„Digitalisierung & Recht„.(Webseite mit Anwaltsprofil, LinkedIn). Zum Gesundheitsdatenschutz und der Forschung mit Gesundheitsdaten hat Kristina Schreiber u.a. bei der Stiftung Datenschutz im Format “Datenschutz am Mittag” referiert (Aufzeichnung), in Kürze wird ein Aufsatz zum EU-Gesundheitsdatenraum, dem EHDS, in der PinG erscheinen.

    Wir freuen uns daher, erneut Dr. Kristina Schreiber begrüßen zu dürfen. Sie erläutert nicht nur den zukünftigen Rechtsrahmen für Gesundheitsdaten, sondern auch, was Gesundheitsdaten genau sind.

    Denn laut aktueller Rechtsprechung des EuGH könnten bereits Hinweise wie das Tragen einer Brille als Gesundheitsdaten eingestuft werden. Bedeutet das, dass man keine Brillenträger ohne deren Einwilligung fotografieren darf?…

    Die Antwort erfahrt ihr in der Episode, bei deren Hören wir euch viel Vergnügen wünschen.

    Wir danken zudem Dr. Schreiber herzlich für ihre gewohnt anschauliche und verständliche Erklärung dieses komplexen Themas.

    Zeitmarken

    • 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin Dr. Kristina Schreiber.
    • 00:03:30 – Was sind Gesundheitsdaten und warum werden sie rechtlich besonders geschützt?
    • 00:07:30 – Deutscher oder skandinavischer Ansatz? Wie die jeweilige Landesgeschichte das Verständnis vom Umgang mit Gesundheitsdaten beeinflusst.
    • 00:09:30 – Das weite, aber kontextabhängige Verständnis des EuGH von Gesundheitsdaten.
    • 00:11:30 – Muss man Brillenträger fragen, bevor man sie fotografiert?
    • 00:20:00 – Einwilligung, Behandlungsverträge und berechtigte Interessen – Wann dürfen Gesundheitsdaten verarbeitet werden?
    • 00:35:30 – Müssen Gesundheitsdaten technisch und organisatorisch besonders geschützt werden?
    • 00:45:30 – Wann dürfen Gesundheitsdaten für Forschungszwecke verwendet werden?
    • 00:51:00 – Wie wird die Forschung mit Gesundheitsdaten dank dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und dem EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS) erleichtert?
    • 00:56:30 – Was ist der EU-Gesundheitsdatenraum? Wie soll die Freigabe von Daten für Behandlungs- und Forschungszwecke funktionieren?
    • 01:00:30 – Elektronische Patientenakte und die Entscheidung für die Widerspruchslösung statt einer Einwilligung der EU-Bürger.
    • 01:16:30 – Kompatibilität von Wearables mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum und Einsatz von KI.

    Weitere Episoden mit Dr. Kristina Schreiber

    Urteile zur Episode

    Der Beitrag Zukunft der Gesundheitsdaten in der EU – Rechtsbelehrung 131 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

    4 November 2024, 6:16 am
  • 1 hour 49 minutes
    KI-Verordnung erklärt – Rechtsbelehrung 130

    Mit der im August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung der EU (kurz „KI-VO“, englisch: „AI Act“) übernimmt die Europäische Union eine Vorreiterrolle bei der Regulierung von Künstlicher Intelligenz.

    Die KI-VO betrifft nahezu alle, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen – ob Unternehmen, Freiberufler*innen, Behörden oder in bestimmten Fällen sogar Privatpersonen. Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die neuen Regelungen zu werfen: Welche KI-Systeme sind verboten? Welche gelten als so risikobehaftet, dass sie strengen Prüfverfahren unterzogen werden müssen? Und wann müssen Ergebnisse von KI-Systemen als solche kenntlich gemacht werden? Zudem sprechen wir über die neuen Bußgelder, die sogar noch höher ausfallen können als die der DSGVO.

    Dabei unterstützt uns als Expertin Aurea Verebes, die als Datenschutzbeauftragte und Auditorin Unternehmen berät, die KI bereits einsetzen oder dies in Zukunft vorhaben.

    Sie ist Datenschutzbeauftragte und Auditorin für die ISO-Normen 27001 und 42001. Bei der Plesnik GmbH leitet sie den Aufbau einer neuen Abteilung für KI-Compliance. Sie ist Expertin für den Verbraucherrat der DIN e.V. und partizipiert an der Entwicklung von KI-Normen auf deutscher und europäischer Ebene. Aurea entdeckte durch das Programmieren mit Python ihr Interesse an KI. Die Erkenntnis, wie datenintensiv KI-Technologien sind, führte sie zum Datenschutz. (Foto Bastian Ramakers)

    Wir bedanken uns herzlich bei Aurea für ihre Unterstützung und Expertise – und wünschen Euch viel Spaß beim Zuhören!

    Zeitmarken

    • 00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin.
    • 05:00 – Wer ist von der KIVO betroffen?
    • 20:00 – Was ist eine KI?
    • 29:00 – Risikokategorien der KI-Verordnung.
    • 34:00 – Was fällt unter die Hochrisiko-KI?
    • 48:00 – Ab jetzt muss auch das Urheberrecht beachtet werden.
    • 51:00 – Fußt alles auf Vertrauensbasis?
    • 1:01:00 – Anforderungen an KI-Entwickler und Betreiber.
    • 1:11:00 – Emotionserkennung im Bewerbungsgespräch.
    • 1:20:00 – Haftung für KI-Schäden und KI-Kompetenz.
    • 1:31:00 – Sanktionen und Bußgelder bei Verstoß gegen die KI-Verordnung.
    • 1:36:00 – Kennzeichnung von KI-Inhalten und Deepfakes.
    • 1:42:00 – ISO 42001 als Prüfungs-Rahmen für die KI-Prüfung.

    Folgen der RBL zum Thema KI

    Weiterführende Links

    Der Beitrag KI-Verordnung erklärt – Rechtsbelehrung 130 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

    14 October 2024, 8:22 am
  • 1 hour 18 minutes
    Digitale Forensik – Rechtsbelehrung 129

    Haben E-Mails einen Beweiswert? Kann man Protokolldateien vertrauen? Und welche digitalen Beweismittel kommen im Strafverfahren am häufigsten zum Einsatz?

    In der heutigen Episode dreht sich alles um „Digitale Forensik“. Dabei geht es um die Untersuchung krimineller Handlungen mithilfe von IT-Technik. Wir klären, welche digitalen Spuren – wie E-Mails, Protokolldateien oder Daten auf Computern und Mobiltelefonen – als Beweise genutzt werden können und wie man sie richtig bewertet.

    Mit Fachanwalt für Straf- & IT-Recht Jens Ferner erläutern wir, wie digitale Beweise gesichert und in Gerichtsverfahren eingesetzt werden.Als Gast begrüßen wir Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner. Jens Ferner (LinkedIn) berät in der Kanzlei Ferner Alsdorf Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht mit Schnittmenge von IT-Recht und Strafrecht. Daneben ist er Softwareentwickler und zertifizierter Experte für digitale Risiko- & Krisenkommunikation (SRH).

    Als Experten begrüßen wir Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sowie IT-Recht Jens Ferner. Rechtsanwalt Ferner erläutert nicht nur die Grundlagen der digitalen Forensik, sondern zeigt auch anhand seiner praktischen Erfahrungen, welche Rolle digitale Spuren in der Praxis spielen. Dabei wird deutlich, dass die technischen Aspekte wichtig sind, aber ihre richtige Vermittlung in Gerichtsverfahren mindestens genauso bedeutend ist.

    Seid daher nicht enttäuscht, dass die Wirklichkeit nicht so klar wie im Film und Fernsehen ist. Dafür ist sie mindestens genauso spannend – das werdet ihr anhand der praktischen Erfahrungen und Anekdoten, die Rechtsanwalt Ferner aus seiner Anwaltspraxis mit uns teilt, lernen.

    Wir bedanken uns sehr für die fundierten und unterhaltsamen Erläuterungen und wünschen euch viel Spaß beim Hören!

    Zeitmarken

    • 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Jens Ferner.
    • 00:04:00 – Was versteht man unter „Forensik“ und wie unterscheiden sich juristische von empirischen Beweisen?
    • 00:15:00 – Was passiert, wenn sich Beweise widersprechen?
    • 00:16:30 – E-Mails, Logdateien – Sind nicht alle digitalen Spuren, anders als physische Spuren, ohnehin manipulierbar?
    • 00:33:00 – Einschreiben, Screenshots, Zeugen, digitale Signaturen und Beweissicherungsdienste – Wie kann man digitale Spuren und Beweise optimal sichern?
    • 00:44:30 – Welche Rolle spielen Sachverständige vor Gericht?
    • 00:58:00 – Welche Rolle spielt die digitale Forensik bei „analogen“ Verbrechen und wie einfach können Telefone geknackt werden?
    • 01:03:30 – PKWs und andere unerwartete Datenquellen?
    • 01:10:00 – Welche Relevanz haben Blockchain, Big Data und KI?

    Erwähnte Episoden der RBL

    Der Beitrag Digitale Forensik – Rechtsbelehrung 129 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

    4 September 2024, 5:00 am
  • 1 hour 22 minutes
    Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13

    Wie versprochen, gehen wir in diesem Obiter Dictum auf eure Fragen zu den letzten Folgen der Rechtsbelehrung ein, in denen sich alles um die Zulässigkeit von Videoaufnahmen drehte (bzw. um Surveillance, Sousveillance und Equiveillance, Anm. der Verfasser 😉).

    Eure Fragen haben unserem „resident“ Gast der letzten Monate, Dr. Markus Wünschelbaum, so gut gefallen, dass er sich kurzerhand bereit erklärte, sie selbst zu beantworten.

    Freut euch daher auf eine spannende Diskussion, in der es unter anderem um Videos mit Autotranskript, Lippenlesefunktionen und Dashcams gehen wird. Darüber hinaus beantworten wir erneut eine private Frage an die Podcaster, diesmal zu unseren Idolen und Vorbildern.

    Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören!

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    Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und St. Petersburg. (LinkedIn).

    Zeitmarken

    • 00:02:30 – Begrüßung des Überraschungsgastes Dr. Markus Wünschelbaum.
    • 00:05:30 – Diskussion über die unbefugte Aufzeichnung nichtgesprochenen Wortes durch Transcript und Lippenlesen.
    • 00:22:30 – Erörterung der Möglichkeit, eine Öffentlichkeit im Sinne des § 201 StGB durch Ansage oder Stream herzustellen.
    • 00:30:00 – Diskussion über das Recht zur Lüge und den Begriff „Jura“.
    • 00:33:00 – Ist es zulässig, bei einer Behandlung durch Unfallsanitäter zur Sicherheit des Opfers zu filmen.
    • 00:39:00 – Bedingungen unter denen Dashcams genutzt werden dürfen.
    • 00:42:00 – Feedback zum Steuerrecht.
    • 00:44:00 – Wann greift die DSGVO, wenn man fremde Personen „privat“ fotografiert und muss man ihnen eine Datenschutzerklärung bereitstellen?
    • 00:55:00 – Private Frage zu unseren Idolen und Vorbildern.
    • 01:09:00 – Entstehung der Struktur einer Episode der „Rechtsbelehrung“.

    Alle Folgen der „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe

    Weiterführende Links

    Der Beitrag Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

    22 August 2024, 5:00 am
  • 1 hour 25 minutes
    Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128

    Mit dieser Folge beenden wir unsere „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe. In der ersten Folge („Wann darf ich Polizeikräfte filmen?„) haben wir uns gefragt, wann Bürger Polizeikräfte filmen dürfen. Jetzt drehen wir den Spieß um und klären, wann die Polizei Bürger filmen darf.

    Wir freuen uns, erneut Dr. Markus Wünschelbaum begrüßen zu dürfen, um zu erläutern wann Bildaufnahmen von Demonstrationen oder der Einsatz von Bodycams erlaubt und sinnvoll sind. Ebenfalls sprechen wir darüber, wann die Polizei Verdächtige oder Unbeteiligte zur Aufklärung von Straftaten filmen darf.

    Ein weiteres Thema ist die neue „Verordnung über künstliche Intelligenz“ (KI-VO) der EU. Diese schränkt mit vielen Ausnahmen die biometrische Auswertung von Videodaten ein. Während häufig beklagt wird, dass Maßnahamen der Aufsichtsbehörden gegen Polzeibehörden „zahnlos“ sind, verbietet die KI-VO bestimmte Maßmahmen der biomertischen Überwachung (Art. 6 Abs. 1 lit) h KI-VO).

    Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist rechtsbelehrung_drMarkusWuenschelbaum.jpg

    Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und St. Petersburg. (LinkedIn).

    Unser herzlicher Dank geht an Dr. Wünschelbaum für seine immer verständlichen und anschaulichen Erklärungen. Dank ihm wird das oft komplexe Zusammenspiel von EU-, Bundes- und Landesgesetzen greifbarer.

    Die Folgen haben uns viel Freude bereitet und wie euer Feedback zeigt, euch auch!

    Wir hoffend daher auf ein baldiges Wiedersehen und wünschen euch viel Spaß beim Zuhören!

    Zeitmarken

    • 00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes Dr. Markus Wünschelbaum und Einführung ins Thema.
    • 00:04:30 – Warum darf man auf einer Demonstration gefilmt werden? Ist das überhaupt zulässig?
    • 00:21:00 – Welche Konsequenzen drohen, wenn die Polizei gegen Datenschutzvorschriften verstößt?
    • 00:27:45 – Wann dürfen und wann müssen Polizeikräfte ihre Bodycams einschalten?
    • 00:31:45 – Wann sind Bildaufnahmen zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, z.B. bei Geschwindigkeitsmessgeräten, erlaubt?
    • 00:40:30 – Wann dürfen Verdächtige und Unbeteiligte gefilmt oder observiert werden und wann müssen diese Aufnahmen gelöscht werden?
    • 00:59:00 – Biometrische Auswertung von Videoaufnahmen: Warum die neue EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) neue Grenzen für Polizeibehörden setzt.

    Alle Folgen der „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe

    Urteile und genannte Folgen

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    7 August 2024, 5:04 am
  • 1 hour 35 minutes
    Ist das Steuerrecht gerecht? – Rechtsbelehrung 127

    Mit dieser Folge erfüllt sich einer der Podcast-Hosts den lang gehegten Wunsch, zu seinen beruflichen Wurzeln zurückzukehren und über das unterhaltsamste und spannendste aller Rechtsgebiete zu sprechen: das Steuerrecht!

    Um dieses komplexe und vielseitige Thema umfassend zu beleuchten, haben wir einen besonderen Gast eingeladen. Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt, ein renommierter Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts, wird uns dabei unterstützen, die vielen Facetten dieses Rechtsgebiets zu erkunden. Gemeinsam werden wir die Grundlagen des Steuerrechts erläutern, die Frage der Gerechtigkeit im Steuersystem diskutieren und auf das viel diskutierte Thema der Steuerhinterziehung eingehen.

    Ein weiterer spannender Aspekt, den wir in dieser Episode behandeln, ist die Rolle digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz im Steuerrecht. Können diese Technologien dazu beitragen, das Steuerrecht in der Zukunft zu vereinfachen und effizienter zu gestalten?

    Bild von Professor Christoph Schmidt.Zu Gast begrüßen Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt (LinkedIn), Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg (Verkehrsteuern, Abgabenrecht und Bewertungsrecht), Gründer und Leiter des Instituts für digitale Transformation im Steuerrecht (IdTStR) an der selbigen Hochschule und Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Fachausschusses (Digitalisierbarkeit von Steuernormen) des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht e. V. (IDSt).

    Wir bedanken uns herzlich bei Professor Schmidt für den Besuch und für seine anschaulichen Erläuterungen des Steuerrechts. Denn es soll ja Menschen geben, die damit ein bisschen fremdeln sollten. 😉

    Viel Vergnügen beim Zuhören!

    Zeitmarken

    • 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes.
    • 00:08:00 – Wo ist das Steuerrecht im Rechtsgefüge verortet, und wie unterscheiden sich Steuerberater und Rechtsanwälte?
    • 00:16:00 – Was sind „Steuern“ überhaupt und ist unser Steuersystem gerecht?
    • 00:37:00 – Bevorzugt das Steuerrecht Großkonzerne gegenüber normalen Bürgern, wenn es darum geht, Steuern zu sparen?
    • 00:52:00 – Was kostet uns die Steuerhinterziehung und warum gibt es nicht mehr Steuerprüfer, die gegen Steuersünder vorgehen?
    • 01:12:00 – Könnte man das Steuersystem mittels digitaler Technologien vereinfachen und so gerechter machen?

    Der Beitrag Ist das Steuerrecht gerecht? – Rechtsbelehrung 127 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

    15 July 2024, 5:30 am
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