“Rechtsbelehrung” ist ein Jurapodcast, in dem monatlich aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt der Radiojournalist Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt.
Im Jahr 2021 wurde ein neues Gesetz zu Cookies eingeführt, das ausdrückliche Einwilligungen beim Einsatz von nicht unbedingt erforderlichen Cookies forderte (§ 25 TDDDG). Das Ziel des Gesetzes ist, den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Privatsphäre zu geben.
Doch viele Nutzer scheinen sich durch die Menge an Cookie-Bannern, die sie auf fast jeder Webseite sehen, eher belästigt zu fühlen. Den Betreibern von Webseiten fällt es wiederum schwer zu überblicken, welche rechtlichen Vorgaben sie im Hinblick auf Cookies beachten müssen.
Diese Unzufriedenheit auf beiden Seiten der Cookies-Nutzung haben wir zum Anlass genommen, uns die aktuelle Rechtslage bei den Cookies erneut genauer anzuschauen.
Bereits seinerzeit trafen wir uns in der Episode 102 „TTDSG – Cookies unter Aufsicht mit Dr. Nina Herbort, die damals für die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde tätig war und zu deren Fachbereich auch die Kontrolle der Umsetzung der Cookie-Vorgaben auf Webseiten gehörte.
Nunmehr sehen wir uns vier Jahre später wieder, nachdem Dr. Herbort jetzt als Rechtsanwältin im Datenschutzrecht tätig ist und zuletzt gemeinsam mit Prof. Dr. Max von Grafenstein für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. das Gutachten „Regulation of Online Advertising“ verfasst hat. Darin stellen sie fest, dass Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken zu Manipulation, Diskriminierung und Vertrauensverlust führen können und fordern gesetzgeberische Maßnahmen zur Cookie-Regelung.
Wir fragen Dr. Herbort, wo die Schwierigkeiten bei der gesetzlichen Regelung von Cookies liegen und besprechen in diesem Rahmen die Auswirkungen von Cookies, den Status Quo der Rechtslage und mögliche Änderungen in der Zukunft.
Dabei vergessen wir auch nicht den Blick für die Praxis und erläutern, welche Elemente ein Cookie-Banner enthalten muss, um gültige Einwilligungen zur Cookie-Nutzung einzuholen.
Wir danken Dr. Nina Herbort erneut für ihren Besuch und die spannenden Einblicke in die Welt des Cookie-Rechts und wünschen euch allen viel Vergnügen beim Zuhören.
Der Beitrag Cookie-Banner und Tracking – Rechtsbelehrung 135 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
In dieser Podcast-Folge widmen wir uns dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Dieses Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und wird weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben. Es betrifft alle, die „smarte“ Produkte verkaufen oder E-Commerce-Dienste wie Onlineshops anbieten und keine „Kleinstunternehmen“ sind.
Das Hauptziel des BFSG ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an digitalen Inhalten und Einkaufsmöglichkeiten zu ermöglichen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie verpflichtet sind, Barrierefreiheit umzusetzen und eine entsprechende Erklärung bereitzustellen. So soll sichergestellt werden, dass digitale Angebote für alle zugänglich sind.
Wie bei jedem neuen Gesetz gibt es auch beim BFSG viele offene Fragen zur Reichweite seiner Anwendung und den damit verbundenen Pflichten. Daher erläutern wir nicht nur die wichtigsten Anforderungen des Gesetzes, sondern gehen auch auf rechtliche Unklarheiten ein. Dabei beantworten wir unter anderem folgende Fragen:
Ein herzliches Dankeschön an unsere Zuhörerinnen und Zuhörer für die eingesandten Fragen. Wir hoffen Sie alle beantwortet zu haben. Falls nicht oder falls Ihr Anmerkungen, Ergänzungen und Kommentare habt, schreibt sie in die Kommentare.
Viel Vergnügen beim Zuhören!
Weiterführende Links
Der Beitrag Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Rechtsbelehrung 134 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
„Der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür!“ oder „da klebt der Kuckuck drauf“ sind gängige Redewendungen. Doch was steckt dahinter?
Das lassen wir uns von Dr. Pierre Holzwarth erklären, der Gerichtsvollzieher von Beruf ist. Er erklärt uns sowohl den juristischen Ablauf (Wie kommt es eigentlich dazu, dass eine Gerichtsvollzieher*in vor der Tür steht?) als auch die praktische Umsetzung (Lassen die Vollzieher*innen mit sich reden? Wann nimmt man besser Verstärkung mit?).
Es geht außerdem darum, wie man sich davor schützt, überhaupt erst in diese Situation zu kommen; darum, wann eine Gerichtsvollzieherin sinnvoller als ein Einschreiben ist und darum, wie man mit dem moralischen Dilemma umgehen kann, dass der Job „Gerichtsvollzieher*in“ zwangsweise mit sich bringt.
Zum Abschluss bekommt Ihr mit https://www.justiz-auktion.de/ und https://www.zoll-auktion.de/ zwei ebay-Alternativen, zu denen Ihr nun auch die rechtliche Vorgeschichte kennt.
Wir bedanken uns herzlichst bei Dr. Pierre Holzwarth für den anschaulichen Einblick in die Welt der Zwangsvollstreckung und der darin tätigen Fachkräfte und wünschen euch viel Spaß beim Hören!
Dr. Pierre Holzwarth ist Gerichtsvollzieher am Amtsgericht Heilbronn, Lehrbeauftragter an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen, an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin sowie Dozent im Fachbereich Recht bei der IHK Heilbronn-Franken, Ehrenamtlicher Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg und Vorsitzender des Fachbereichs Gerichtsvollzieherwesen bei der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (Landesverband Baden-Württemberg). Er ist auch auf LinkedIn und Instagram zu finden.
Der Beitrag Gerichtsvollzieher vor der Tür – Rechtsbelehrung 133 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
In dieser weihnachtlichen Folge unseres freien Formats* freuen wir uns sehr, zwei besondere Gäste begrüßen zu dürfen: Henry Krasemann und Stephan Dirks vom Jurafunk. Henry Krasemann ist Jurist im öffentlichen Dienst mit den Schwerpunkten Datenschutz und Informationsfreiheit, während Stephan Dirks als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht tätig ist.
Seit 2005 betreiben die beiden den Podcast Jurafunk und haben sich in diesem Jahr mit neuen Folgen zurückgemeldet. Wir freuen uns sehr über das Wiedersehen, insbesondere nachdem wir vor etwa fünf Jahren an dieser Stelle von ihrer kreativen Pause erfahren haben.
Bei diesem Zusammentreffen müssen wir nunmehr zuerst klären, welcher Podcast nun der dienstälteste Rechtspodcast in Deutschland ist. Außerdem sprechen wir über die Haftung beim Einsatz von KI, den Hype um Dubaischokolade und – passend zur Saison – natürlich auch darüber, ob es früher wirklich mehr Lametta gab (LTO zu OLG München, Az. 6 W 927/19).
Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören und freuen uns, wenn ihr auch beim Jurafunk vorbeischaut.
Ebenfalls einen herzlichen Dank für ein schönes Jahr mit unserem Podcast! Wir wünschen euch einen entspannten Jahresausklang, schöne Feiertage und einen guten Rutsch!
Wir melden uns 2025 mit neuen Folgen wieder!
Marcus und Thomas
00:02:50 – Der Jurafunk ist zu Gast, und die Frage steht im Raum: Wer hat hier das höchste Dienstalter?
00:14:00 – Diskussion über Podcasttechnik, Künstliche Intelligenz und die Zulässigkeit automatischer Übersetzungen.
00:28:00 – Urheberrechtsfragen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
00:34:00 – „KI-Washing“ und die Bereinigung von Urheberrechtsfragen durch den Einsatz von KI.
00:41:00 – „Früher war mehr Lametta“ – Ein Urteil [Gericht, Datum, Az.] und Harmonie unter Juristen.
00:46:00 – Ab wann könnten KI-Systeme die Arbeit von Juristen übernehmen?
00:59:40 – Die Faszination um Dubaischokolade.
01:10:00 – Ein Ausblick in die fleißige Zukunft.
Der Beitrag Weihnachtlicher Besuch – Obiter Dictum 14 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
In der aktuellen Episode beschäftigen wir uns mit dem kontroversen Thema der Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein, umgangssprachlich als „Schwarzfahren“ bekannt.
Wenn man in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein erwischt wird, droht nicht nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Wird dies vorsätzlich getan, handelt es sich um eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden kann (§ 265a StGB). Viele Menschen können die Geldstrafe jedoch nicht bezahlen und müssen stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Das führt zu der Frage, ob ein solches Gesetz, das vor allem Menschen in schwierigen Lebenslagen trifft, geändert werden sollte. Daher gibt Bestrebungen, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren oder es als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat zu behandeln.
Eine Befürworterin dieser Gesetzesänderung ist unsere heutige Gästin, Rechtsanwältin Hannah Vos. Sie ist auch im Vorstand des Vereins Offene Tore e.V., der mit einem „Freiheitsfonds“ Menschen aus der Haft freikauft, die aufgrund des Fahrens ohne Fahrschein inhaftiert sind.
Hannah erläutert, warum die Bestrafung des Fahrens ohne Fahrschein reformiert werden sollte und wie durch das „Freikaufen“ von Inhaftierten letztlich auch der Staat Geld sparen kann.
Wir danken Hannah herzlich für ihren Besuch und sind gespannt auf eure Meinung: Sollte das Fahren ohne Fahrschein weiterhin eine Straftat bleiben, zu einer Ordnungswidrigkeit oder staatlich gar nicht geahndet werden?
Der Beitrag Ihre Fahrscheine bitte – Rechtsbelehrung 132 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
In der aktuellen Episode werfen wir einen Blick auf die Zukunft des Umgangs mit Gesundheitsdaten in der EU. Ein zentraler Aspekt ist das deutsche Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und der europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS).
Ziel beider Gesetze ist es, die Dateninteroperabilität zu verbessern und Forschern einen leichteren Zugang zu gesundheitsrelevanten Informationen zu ermöglichen. Beide Gesetze bieten zusammen einen rechtlichen und operativen Rahmen, der sowohl die Förderung der Forschung als auch den Schutz der persönlichen Gesundheitsinformationen sicherstellen soll. Zugleich sollen auch flexible Zugriffsmöglichkeiten für Ärzte und Gesundheitseinrichtungen auf Patientendaten eingerichtet werden, denen die Patienten jedoch widersprechen können.
Der Widerspruch könnte z. B. aufgrund von potenziellen Risiken erfolgen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit dieser Daten. Denn eine leichtere digitale Zugänglichkeit kann das Risiko von Missbrauch erhöhen.
Als Gästin begrüßen wir Dr. Kristina Schreiber, Rechtsanwältin für Digitalisierung und Regulierung, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Partnerin in der Rechtsanwaltskanzlei „Loschelder Rechtsanwälte“, Herausgeberin und Co-Autorin des Werkes “Digitale Angebote – Neuer Rechtsrahmen für ihre Entwicklung von der Idee bis zum Vertrieb”, das im Januar 2022 im C.H.Beck Verlag erschienen ist, eines Einführungsbandes zum Data Act im Nomos-Verlag erschienen ist und Autorin „Digitalisierung & Recht„.„Digitalisierung & Recht„.(Webseite mit Anwaltsprofil, LinkedIn). Zum Gesundheitsdatenschutz und der Forschung mit Gesundheitsdaten hat Kristina Schreiber u.a. bei der Stiftung Datenschutz im Format “Datenschutz am Mittag” referiert (Aufzeichnung), in Kürze wird ein Aufsatz zum EU-Gesundheitsdatenraum, dem EHDS, in der PinG erscheinen.
Wir freuen uns daher, erneut Dr. Kristina Schreiber begrüßen zu dürfen. Sie erläutert nicht nur den zukünftigen Rechtsrahmen für Gesundheitsdaten, sondern auch, was Gesundheitsdaten genau sind.
Denn laut aktueller Rechtsprechung des EuGH könnten bereits Hinweise wie das Tragen einer Brille als Gesundheitsdaten eingestuft werden. Bedeutet das, dass man keine Brillenträger ohne deren Einwilligung fotografieren darf?…
Die Antwort erfahrt ihr in der Episode, bei deren Hören wir euch viel Vergnügen wünschen.
Wir danken zudem Dr. Schreiber herzlich für ihre gewohnt anschauliche und verständliche Erklärung dieses komplexen Themas.
Der Beitrag Zukunft der Gesundheitsdaten in der EU – Rechtsbelehrung 131 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Mit der im August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung der EU (kurz „KI-VO“, englisch: „AI Act“) übernimmt die Europäische Union eine Vorreiterrolle bei der Regulierung von Künstlicher Intelligenz.
Die KI-VO betrifft nahezu alle, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen – ob Unternehmen, Freiberufler*innen, Behörden oder in bestimmten Fällen sogar Privatpersonen. Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die neuen Regelungen zu werfen: Welche KI-Systeme sind verboten? Welche gelten als so risikobehaftet, dass sie strengen Prüfverfahren unterzogen werden müssen? Und wann müssen Ergebnisse von KI-Systemen als solche kenntlich gemacht werden? Zudem sprechen wir über die neuen Bußgelder, die sogar noch höher ausfallen können als die der DSGVO.
Dabei unterstützt uns als Expertin Aurea Verebes, die als Datenschutzbeauftragte und Auditorin Unternehmen berät, die KI bereits einsetzen oder dies in Zukunft vorhaben.
Wir bedanken uns herzlich bei Aurea für ihre Unterstützung und Expertise – und wünschen Euch viel Spaß beim Zuhören!
Der Beitrag KI-Verordnung erklärt – Rechtsbelehrung 130 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Haben E-Mails einen Beweiswert? Kann man Protokolldateien vertrauen? Und welche digitalen Beweismittel kommen im Strafverfahren am häufigsten zum Einsatz?
In der heutigen Episode dreht sich alles um „Digitale Forensik“. Dabei geht es um die Untersuchung krimineller Handlungen mithilfe von IT-Technik. Wir klären, welche digitalen Spuren – wie E-Mails, Protokolldateien oder Daten auf Computern und Mobiltelefonen – als Beweise genutzt werden können und wie man sie richtig bewertet.
Als Experten begrüßen wir Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sowie IT-Recht Jens Ferner. Rechtsanwalt Ferner erläutert nicht nur die Grundlagen der digitalen Forensik, sondern zeigt auch anhand seiner praktischen Erfahrungen, welche Rolle digitale Spuren in der Praxis spielen. Dabei wird deutlich, dass die technischen Aspekte wichtig sind, aber ihre richtige Vermittlung in Gerichtsverfahren mindestens genauso bedeutend ist.
Seid daher nicht enttäuscht, dass die Wirklichkeit nicht so klar wie im Film und Fernsehen ist. Dafür ist sie mindestens genauso spannend – das werdet ihr anhand der praktischen Erfahrungen und Anekdoten, die Rechtsanwalt Ferner aus seiner Anwaltspraxis mit uns teilt, lernen.
Wir bedanken uns sehr für die fundierten und unterhaltsamen Erläuterungen und wünschen euch viel Spaß beim Hören!
Der Beitrag Digitale Forensik – Rechtsbelehrung 129 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Wie versprochen, gehen wir in diesem Obiter Dictum auf eure Fragen zu den letzten Folgen der Rechtsbelehrung ein, in denen sich alles um die Zulässigkeit von Videoaufnahmen drehte (bzw. um Surveillance, Sousveillance und Equiveillance, Anm. der Verfasser ).
Eure Fragen haben unserem „resident“ Gast der letzten Monate, Dr. Markus Wünschelbaum, so gut gefallen, dass er sich kurzerhand bereit erklärte, sie selbst zu beantworten.
Freut euch daher auf eine spannende Diskussion, in der es unter anderem um Videos mit Autotranskript, Lippenlesefunktionen und Dashcams gehen wird. Darüber hinaus beantworten wir erneut eine private Frage an die Podcaster, diesmal zu unseren Idolen und Vorbildern.
Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören!
Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und St. Petersburg. (LinkedIn).
Der Beitrag Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Mit dieser Folge beenden wir unsere „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe. In der ersten Folge („Wann darf ich Polizeikräfte filmen?„) haben wir uns gefragt, wann Bürger Polizeikräfte filmen dürfen. Jetzt drehen wir den Spieß um und klären, wann die Polizei Bürger filmen darf.
Wir freuen uns, erneut Dr. Markus Wünschelbaum begrüßen zu dürfen, um zu erläutern wann Bildaufnahmen von Demonstrationen oder der Einsatz von Bodycams erlaubt und sinnvoll sind. Ebenfalls sprechen wir darüber, wann die Polizei Verdächtige oder Unbeteiligte zur Aufklärung von Straftaten filmen darf.
Ein weiteres Thema ist die neue „Verordnung über künstliche Intelligenz“ (KI-VO) der EU. Diese schränkt mit vielen Ausnahmen die biometrische Auswertung von Videodaten ein. Während häufig beklagt wird, dass Maßnahamen der Aufsichtsbehörden gegen Polzeibehörden „zahnlos“ sind, verbietet die KI-VO bestimmte Maßmahmen der biomertischen Überwachung (Art. 6 Abs. 1 lit) h KI-VO).
Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und St. Petersburg. (LinkedIn).
Unser herzlicher Dank geht an Dr. Wünschelbaum für seine immer verständlichen und anschaulichen Erklärungen. Dank ihm wird das oft komplexe Zusammenspiel von EU-, Bundes- und Landesgesetzen greifbarer.
Die Folgen haben uns viel Freude bereitet und wie euer Feedback zeigt, euch auch!
Wir hoffend daher auf ein baldiges Wiedersehen und wünschen euch viel Spaß beim Zuhören!
Der Beitrag Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Mit dieser Folge erfüllt sich einer der Podcast-Hosts den lang gehegten Wunsch, zu seinen beruflichen Wurzeln zurückzukehren und über das unterhaltsamste und spannendste aller Rechtsgebiete zu sprechen: das Steuerrecht!
Um dieses komplexe und vielseitige Thema umfassend zu beleuchten, haben wir einen besonderen Gast eingeladen. Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt, ein renommierter Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts, wird uns dabei unterstützen, die vielen Facetten dieses Rechtsgebiets zu erkunden. Gemeinsam werden wir die Grundlagen des Steuerrechts erläutern, die Frage der Gerechtigkeit im Steuersystem diskutieren und auf das viel diskutierte Thema der Steuerhinterziehung eingehen.
Ein weiterer spannender Aspekt, den wir in dieser Episode behandeln, ist die Rolle digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz im Steuerrecht. Können diese Technologien dazu beitragen, das Steuerrecht in der Zukunft zu vereinfachen und effizienter zu gestalten?
Wir bedanken uns herzlich bei Professor Schmidt für den Besuch und für seine anschaulichen Erläuterungen des Steuerrechts. Denn es soll ja Menschen geben, die damit ein bisschen fremdeln sollten.
Viel Vergnügen beim Zuhören!
Der Beitrag Ist das Steuerrecht gerecht? – Rechtsbelehrung 127 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.