Hallo ihr Lieben – und herzlich willkommen zu einer ganz besonderen Folge von Auf Geldreise.
Diese Folge ist ein bisschen anders als sonst. Denn heute soll es mal nicht um ETFs gehen, nicht um Gehaltsverhandlungen oder wie wir im Alltag clever sparen. Heute gibt’s einen kleinen Einblick hinters Mikro – quasi hinter die Kulissen.
Nach über fünf Jahren, in denen dieser Podcast regelmäßig erschienen ist, in denen wir gemeinsam auf Geldreise waren, unser finanzielles Selbstvertrauen & Wissen aufgebaut haben und in denen ich euch durch viele tolle Gespräche und spannende Interviews mitnehmen durfte – steht jetzt ein neues Kapitel an. Und zwar ein ganz Persönliches:
Ich gehe in Elternzeit. 💛 Und damit auch der Podcast Auf Geldreise.
Und genauso wie ich mir in dieser besonderen Zeit eine kleine Pause gönne, um ein neues Menschlein kennenlernen zu dürfen, macht auch der Podcast erstmal Pause. In den nächsten Monaten wird es also keine neuen Folgen geben.
Aber natürlich findet ihr weiterhin relevante und spannende Infos zu Female Finance Themen, v.a. auf unserem gleichnamigen Instagram-Kanal @auf Geldreise. Dort versorgen wir euch weiterhin mit allem, was ihr für eure Geldreise braucht:
💡 Wie ihr im Alltag clever spart. 💡 Wie Geldanlage & Altersvorsorge ohne viel Aufwand funktionieren. 💡 Wie ihr souverän mehr Gehalt und Benefits für euch rausholt. 💡 Wie ihr euch gut & günstig mit einer BU absichert.
Empowernd, verständlich, praxisnah – genau so, wie ihr es von uns kennt. Und als Follower:in auf Instagram erfahrt ihr natürlich als erstes, wie und wann es mit dem Podcast weitergeht und wie wir euch weiterhin mit der Female Finance Initiative von Finanztip auf eurer finanziellen Reise unterstützen.
Wenn ihr uns also bisher noch nicht auf Insta folgt, dort noch nicht das Glöckchen gedrückt habt – jetzt ist der perfekte Moment dafür. So verpasst ihr nichts – und bleibt Teil unserer lebendigen Community, die finanziell selbstbewusst durchs Leben geht.
Ich freue mich auf alles, was kommt. Und wünsche euch auch erst einmal eine gute Zeit und Bleibt dran – an euren Finanzen und an eurer Geldreise.
Bis bald – eure Anja 💛
In den vergangenen 25 Jahren erlebten ETFs in Deutschland einen regelrechten Boom. Fast genauso lange halten sich Mythen und Legenden rund um Börse und ETFs. Ob was dran ist, dass Aktien nur was für Reiche sind oder ETFs teurer als angenommen, darüber sprechen Anja Ciechowski und Nadine Graf von Finanztip in der aktuellen Folge des Auf-Geldreise-Podcasts.
Beschreibung
Vor etwa 25 Jahren wurden ETFs erstmals an den Deutschen Börsen gelistet. Seitdem haben sich Exchange Traded Funds als feststehender Begriff etabliert, wenn es um die langfristige Geldanlage und Altersvorsorge geht – und mit ihnen der ein oder andere Mythos.
Ob dahinter Humbug steckt oder nicht doch ein Fünkchen Wahrheit, erfährst Du in der aktuellen Folge des Podcasts Auf Geldreise.
Und falls Du gern noch mal eine Auffrischung in Sachen ETFS hättest, dann wirst Du bei uns hier fündig.
Finanztip-Empfehlungen
Du willst endlich loslegen und privat vorsorgen, Dir fehlt nur noch ein gutes Wertpapierdepot? Bei Finanztip wirst Du fündig. Wir haben 19 Depots analysiert. Das sind unsere Empfehlungen: Die ING (Preis-Leistung), Finanzen.net Zero (Kosten) und Comdirect* (Leistungsumfang).
Kontakt und weitere Info
Du möchtest Finanztip unterstützen und z. B. zu unseren regelmäßigen Expertengesprächen eingeladen werden und dort Fragen stellen können? Alle Infos findest Du hier. Du möchtest Deine Geldreise oder einen genialen Finanzhack mit uns teilen? Dann komm in unseren Podcast! Schreib uns gerne über unseren Instagram-Account Auf Geldreise oder eine Mail an [email protected]. Hier findest Du übrigens alles rund um Female Finance bei Finanztip.
Ein Ehevertrag ist wie ein Regenschirm: Du hoffst, ihn nicht zu brauchen – bist aber froh, wenn Du ihn im Fall der Fälle hast. Ob ein Ehevertrag für jedes Paar sinnvoll ist, Vertragsfreiheit erlaubt, alles in den Ehevertrag aufnehmen zu dürfen und welche Do’s und Don’ts gelten, beantwortet Scheidungsanwältin Saskia Schlemmer in der aktuellen Folge des Auf-Geldreise-Podcasts.
Beschreibung
Falls Du noch einmal Teil eins des Interviews mit Saskia Schlemmer nachhören willst, hier wirst Du fündig. In der Folge „Ist die Ehe noch zeitgemäß, Saskia Schlemmer?“ beantwortet die Expertin Fragen wie
Finanztip-Empfehlungen
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Laut Statistischem Bundesamt ist jeder zweite Erwachsene hierzulande verheiratet. Die Zahlen bleiben rückläufig. Zwangsläufig ergibt sich die Frage: Ist die Ehe eigentlich noch zeitgemäß? Und lohnt heiraten überhaupt noch? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Scheidungsanwältin Saskia Schlemmer in der aktuellen Folge des Auf-Geldreise-Podcasts.
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Fast jede zweite Bank hat ihren Kundinnen und Kunden seit 2016 Strafzinsen abgeknöpft. Und das, obwohl das nicht erlaubt ist. So zumindest urteilte der Bundesgerichtshof im Februar 2025. Wie Du herausfindest, ob auch Du zu Unrecht Negativzinsen gezahlt hast und wie Du sie Dir von Deiner Bank zurückholst, erfährst Du in dieser Folge.
**Beschreibung **
Während der Niedrigzinsphase von 2016 bis 2022 berechneten viele Banken ihren Kundinnen und Kunden negative Zinsen für deren Guthaben auf Konten – zu Unrecht. Im Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Banken und Kreditinstitute solche Verwahrentgelte nicht hätten einbehalten dürfen auf Tagesgeld- und Sparkonten. Denn: Strafzinsen auf Spareinlagen benachteiligen Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen und verstoßen gegen Treu und Glauben. So würden Negativzinsen den Charakter einer Spareinlage unangemessen verändern, urteilten die Richterinnen und Richter des BGH. Auch Verwahrentgelte auf Girokonten sind laut BGH-Urteil in einigen Fällen unzulässig, sofern für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ersichtlich ist, wie diese Gebühren berechnet werden.
Fast jede zweite Bank erhob in der Vergangenheit Negativzinsen
Viele Banken hatten von 2016 bis 2022 nach und nach Negativzinsen eingeführt. In der Regel wurden sie nicht ab dem ersten Euro fällig, sondern ab Überschreiten eines bestimmten Freibetrags. Hattest Du beispielsweise 50.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto liegen und Deine Bank hat ab 25.001 Euro einen Negativzins von 0,5 Prozent erhoben, musstest Du mit Strafzinsen von 125 Euro pro Jahr rechnen. Ob auch Deine Bank Strafzinsen erhoben hat, kannst Du der Tabelle entnehmen.
So holst Du Dir Negativzinsen von Deiner Bank zurück
Wenn Du prüfen willst, ob Deine Bank zu Unrecht Negativzinsen von Dir kassiert hat, hilft ein Blick auf Deine Kontoauszüge. Gab es von 2016 bis 2022 Abbuchungen unter dem Stichwort „Verwahrentgelt“? Alternativ kannst Du auch schauen, ob Dich das Kreditinstitut in einem Schreiben darauf hingewiesen hat, dass es künftig Strafzinsen erhebt. Werde unbedingt aktiv, wenn Du feststellst, dass Dir Deine Bank Negativzinsen berechnet hat. Denn sie ist nicht dazu verpflichtet, Dich darauf hinzuweisen oder Dir gar die zu Unrecht einbehaltenen Strafzinsen zurückzugeben. Besonders einfach und schnell geht es mit dem Musterschreiben von Finanztip. Einfach das Schreiben herunterladen, die Höhe der einbehaltenen Verwahrentgelte zusammenrechnen und in die Vorlage eintragen. Dann schickst Du das Musterschreiben an Deine Bank mit der Aufforderung, Dir die Strafzinsen innerhalb von drei Wochen zu erstatten. Vergiss nicht, Dich auf das aktuelle BGH-Urteil zu beziehen. Sollte sich Deine Bank dennoch querstellen, hast Du Die Möglichkeit Dich an die Schlichtungsstelle zu wenden. Im besten Falle können sie bereits für eine Einigung sorgen – und dass sogar für Dich kostenlos. Hier findest Du mehr Informationen über die zuständigen Schlichtungsstellen. Kann Dir auch die Schlichtungsstelle nicht weiterhelfen, bleibt nur der Gang zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
Finanztip-Empfehlungen
Du willst endlich loslegen und privat vorsorgen, Dir fehlt nur noch ein gutes Wertpapierdepot? Bei Finanztip wirst Du fündig. Wir haben 19 Depots analysiert. Das sind unsere Empfehlungen: Die ING (Preis-Leistung), Finanzen.net Zero (Kosten) und Comdirect* (Leistungsumfang).
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In den meisten Paarbeziehungen steuert noch immer der Mann das meiste zum Haushaltseinkommen bei. Lediglich in jedem zehnten Haushalt hat die Frau ein höheres Nettoeinkommen als der Lebens- oder Ehepartner. Dazu veröffentlichte das Statistische Bundesamt erst kürzlich Zahlen. Wie kommt Frau also dahin, mehr Geld in der Tasche zu haben? Ein möglicher Ansatz: regelmäßig und erfolgreich Gehalt verhandeln. Wie eine gute Vorbereitung aussieht, welche psychologischen Tricks Du Dir im Gespräch zu eigen machen kannst und was Du auf vermeintliche Totschlagargumente entgegnest, erfährst Du in dieser Folge.
Beschreibung
Verhandlungsexpertin Ljubow Strobel hat 2018 Frau Verhandelt gegründet und konnte seither bereits über 2.000 Teilnehmerinnen dabei unterstützen, erfolgreich Gehalt zu verhandeln.
Falls Du den ersten Teil des Interviews mit Ljubow verpasst hast, hol die Folge noch schnell nach. Hier kannst Du sie Dir anhören.
In der aktuellen Folge erfährst Du nicht nur mehr über die fünf Schritte, mit denen Du Dich erfolgreich auf Dein nächstes Gehaltsgespräch vorbereitest.
Ljubow gibt Dir auch an die Hand, wie Du schlagfertig darauf reagierst, wenn Dich Deine Chefin mit Scheinargumenten abspeisen will, wie
Ljubow hat übrigens einen kostenfreien Guide erstellt, der zehn No-Go-Sätze beinhaltet, die Dich im Gehaltsgespräch bares Geld kosten.
Am 7. März ist der Equal Pay Day. Er markiert den Tag, bis zu dem Frauen rechnerisch unbezahlt arbeiten, während Männer bereits seit Jahresbeginn für ihre Arbeit entlohnt werden. Vom Ausbau der Kitaplätze über die Förderung partnerschaftlicher Elternzeitmodelle bis hin zu verschärften Kontrollen und Strafen für Unternehmen, die ungleiche Löhne zahlen – politisch muss sich noch so einiges tun bis zur Lohngleichheit. Auf Veränderung sollten Frauen trotzdem nicht warten, sondern für sich selbst einstehen, mutig sein und regelmäßig Gehalt verhandeln. Wie eine gute Vorbereitung aussieht, welche psychologisch Tricks Du Dir im Gespräch zu eigen machen kannst und was Du auf vermeintliche Totschlagargumente entgegnest, erfährst Du in dieser Folge.
Beschreibung
Verhandlungsexpertin Ljubow Strobel hat 2018 Frau Verhandelt gegründet und konnte seither bereits über 2.000 Teilnehmerinnen dabei unterstützen, erfolgreich Gehalt zu verhandeln.
In dieser Folge teilt sie nicht nur ihren Erfahrungsschatz an Tipps und Tricks. Sie gewährt auch detailliert Einblicke, mit welchen fünf Schritten Du Dich erfolgreich auf Dein nächstes Gehaltsgespräch vorbereitest und Dir das holst, was Dir zusteht: Mehr Gehalt.
Wie Du in fünf einfachen Schritten erfolgreich Gehalt verhandelst, erfährst Du nicht nur in dieser Folge und in Teil zwei, der am 20.03. veröffentlicht wird. Ljubow hat dazu auch ein kostenloses Online-Training entwickelt, das Du hier findest.
Finanztip-Empfehlungen
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Stell Dir vor, Du schaust in Dein Depot und auf einmal sind die ETF-Anteile Deines ETFs einfach weg. Stattdessen hast Du Anteile eines ähnlichen, aber anderen ETFs im Depot. Dabei hattest Du Dich für den nie entschieden.
Dann ist Dein ETF sehr wahrscheinlich mit einem anderen ETF verschmolzen.
Warum passiert das überhaupt und welche Folgen hat das für Dich? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um ETF-Verschmelzungen und zeigen Dir, was Du tun kannst.
Beschreibung
Dass Fondsgesellschaften ETFs auflösen oder miteinander verschmelzen, kommt gar nicht so selten vor. Laut Stiftung Warentest kommt das bis zu 70-mal im Monat vor.
Nicht immer ist eine Verschmelzung schlecht für Dich. Trotzdem solltest Du das ein oder andere im Blick behalten.
Diese Gründe gibt es für eine ETF-Verschmelzung
Werden ETFs verschmolzen, werden zwei oder mehrere ETFs zu einem zusammengelegt.
Häufig sind eher kleinere ETFs betroffen, etwa weil sich ein großer Fonds für die Anbieter mehr lohnt als zwei kleine. So eine Fusion kann aber auch steuerliche Ursachen haben. Denn durch den Umzug in ein steuerfreundliches Land, kann der ETF langfristig Steuern sparen.
So zuletzt geschehen bei Amundi, der größten Fondsgesellschaft in der EU. zwei seiner großen ETFs auf dem MSCI World hat verschmelzen lassen. In der Vergangenheit hatte Amundi bereits andere Anbieter aufgekauft: 2022 Lyxor und 2020 Comstage. Aufgrund der Überschneidungen in der Produktpalette kam es damals zu Zusammenlegungen von gleichen ETFs.
Jetzt hat sich Amundi dazu entschieden zwei ETFs auf dem MSCI World zusammenzulegen. Mit der Verschmelzung hat der ETF sein Finanzdomizil gewechselt von Luxemburg ins steuerfreundlichere Irland.
Grundsätzlich nichts Schlimmes. So eine Fusion führt häufig dazu, dass der ETF auch für die Anlegenden günstiger wird.
In dem aktuellen Fall allerdings ärgerlich für Anlegende aus Deutschland, da bei der Verschmelzung Steuern für sie anfallen. Das Finanzamt wertet die Fusion nämlich wie einen Verkauf und Neukauf der Anteile. Ein Gewinn muss also versteuert werden.
Bestenfalls kannst Du mit Deinem Freistellungsauftrag gegensteuern. Dank des Sparerpauschbetrags sind Gewinne aus Kapitalerträgen bis 1.000 Euro steuerfrei. Alles darüber musst Du allerdings versteuern.
Wie genau ETFs besteuert werden, kannst Du hier nachlesen.
Worauf achten bei einer ETF-Verschmelzung?
Wenn Dich Dein Anbieter über die Fusion informiert, solltest Du überprüfen, wie der neue ETF, in den Dein alter aufgehen soll, aufgestellt ist. Dabei sind folgende Fragen relevant:
Bildet der neue ETF den gleichen Index ab? Also passt er noch zu Deiner Anlagestrategie?
Welche Gesamtkostenquote und andere Kosten hat der neue ETF?
Ist der neue ETF bei Deinem Depotanbieter handelbar? Kannst Du einen Sparplan darauf einstellen zu den gleichen oder besseren Konditionen?
Wie geht der neue ETF mit Dividenenden um – wiederanlegend oder thesaurierend?
Wie bildet der neue ETF den Index nach – physisch oder synthetisch?
Sollten ein oder mehrere Punkte nicht mehr für Dich passen, bist Du gegebenenfalls besser beraten, den ETF zu verkaufen und Dir einen neuen zu suchen. Wir von Finanztip helfen Dir dabei – mit unserem ETF-Finder.
Finanztip-Empfehlungen
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Rund 41% der gesetzlich Versicherten haben ihre Krankenkasse noch nie gewechselt, weitere 42% zuletzt 2019 oder früher. Das ergab erst kürzlich eine Finanztip-Umfrage.
Dabei brauchts nicht mehr als ein paar Minuten für einen Wechsel. Und dabei richtig was sparen lässt sich auch noch. Vor allem jetzt – zu Jahresbeginn 2025 haben mehr als 50 Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag merklich erhöht. Was an Ersparnissen drin ist, wie Du mit nur wenigen Klicks wechselt und mit welchen Krankenkassen Du gut versichert bist und trotzdem sparst, verraten wir Dir in dieser Folge. bleibt dran.
Beschreibung
Hierzulande gehört eine Krankenversicherung zur Pflichtversicherung. Du kommst also nicht um sie herum. Der Beitrag setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz und eine individuellen Zusatzbeitrag. Dabei teilen sich Dein Arbeitgeber und Du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent hälftig. 7,3 Prozent gehen direkt von Deinem Brutto ab, die anderen 7,3 Prozent übernimmt die Firma.
Da die Kassen den Zusatzbeitrag selbst festgelegen, fällt dieser je nach Anbieter unterschiedlich hoch aus. Besonders hohe Zusatzbeiträge verlangen übrigens die BKK Pfalz mit 3,9 Prozent und die Knappschaft mit 4,4 Prozent.
Du bist Dir unsicher, welchen Zusatzbeitrag Deine Kasse von Dir verlangt? Dann schau gern in unserer Tabelle nach. Wir haben alle Zusatzbeitragsänderungen für Dich erfasst.
3,4 Prozent, 3,9 Prozent oder sogar 4,4 Prozent: So teuer muss es nicht sein. Mit wenigen Klicks wechselst Du nicht nur Deine Versicherung. Du kannst auch bis zu 360 Euro im Jahr sparen.
Das Wichtigste vorweg: Für den Krankenkassenwechsel braucht es nicht mehr als ein paar Minuten. Such Dir einfach eine passende Krankenkasse heraus und melde Dich dort an. Einen Mitgliedantrag findest Du mittlerweile bei fast jedem Anbieter online. Einfach ausfüllen, abschicken und darauf warten, dass die neue Kasse Deine alter über Deinen Wechsel informiert.
Kündigen kannst Du innerhalb von zwei Monaten zum Monatsende. Wechselt Du beispielsweise zu Ende Februar die Krankenlasse, zahlst Du ab Mai die entsprechend günstigeren Beiträge. Allerdings musst Du vorab bereits 12 Monate bei Deinem aktuellen Anbieter krankenversichert sein.
Nachdem Du die Mitgliedsbescheinigung erhalten hast, bist Du erneut 12 Monate an die aktuelle Kasse gebunden. Sollte die Kasse jedoch ihren Zusatzbeitrag erhöhen, kannst Du von Deinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Behalte unbedingt die Frist im Auge: Die Sonderkündigung muss spätestens bis Ende des Monats beim Versicherer eingegangen sein, in dem der das erste Mal den neuen Zusatzbeitrag erhebt. Hat Dich Deine Kasse im Februar darüber informiert, dass sie den Zusatzbeitrag erhöht, hast Du bis Ende Februar Zeit, Dich bei der neuen Kasse zu melden.
Welche Kassen als Preis-Leistungs-Sieger aus unserem großen Krankenkassenvergleich hervor gegangen sind, liest Du in diesem Ratgeber.
Wie groß die Ersparnis bei einem Wechsel tatsächlich ausfällt, verraten Dir die nachfolgenden Rechenbeispiele.
Beispiel eins: Cleo ist Single, hat keine Kinder und verdient monatlich 5.500 Euro brutto. Versichert ist Cleo aktuell bei der IKK Classic. Von ihrem Brutto gehen monatlich 3,4 Prozent für den Zusatzbeitrag ab.
Cleo weiß dank Finanztip, dass es auch deutlich günstiger geht und entscheidet sich zur BKK Firmus zu wechseln. Die nimmt nämlich nur einen Zusatzbeitrag von 1,98 Prozent.
Durch den Wechsel kann Cleo aufs Jahr gerechnet knapp 300 Euro sparen – und zwar netto.
Beispiel zwei: Yelena hat ein Kind, ist alleinerziehend und verdient monatlich 3.500 Euro brutto. Aktuell ist Yelena noch bei der Knappschaft, die einen Zusatzbeitrag von 4,4 Prozent nimmt. Da es Yelena wichtig ist, dass ihre Familie gut abgesichert ist, will sie zur Energie-BKK wechseln. Die nimmt einen Zusatzbeitrag von 2,98 Prozent. Dieser Wechsel würde ihr aufs Jahr gerechnet ein Plus von 216 Euro im Portemonnaie bescheren.
Würde sie sich stattdessen für die BKK Firmus entscheiden, wären es sogar 367 Euro mehr netto im Jahr drin.
Du siehst: Gerade wenn Du von einer besonders teuren zu einer besonders günstigen Krankenkasse wechselst, sind über 360 Euro mehr im Jahr drin. Dass sich ein Wechsel auch dann lohnt, wenn der Zusatzbeitrag nicht ganz so hoch ist, aber trotzdem über dem Durchschnitt liegt, zeigt das Beispiel von Cleo. Auch sie spart knapp 300 Euro.
Finanztip-Empfehlungen
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Ergänzung vom 03.03.2025: Finanztip hat erfahren, dass unsere Empfehlung, die BKK Firmus ihre Beiträge erhöhen wird. Sie gibt an, nach wie vor zu den günstigsten Krankenkassen gehören beziehungsweise die günstigste bleiben zu wollen. Die Erhöhung soll spätestens am 1. Juli beschlossen werden.
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In Partnerschaften, gerade wenn es um die Finanzen geht, kann Schweigen zu großen Streitigkeiten führen. Daher ist es unerlässlich für Paare, offen über Geld zu sprechen. Wie das gut funktionieren kann, erklären wir in dieser Folge. Zudem gibt’s einen Überblick über die verschiedenen Budget- und Kontenmodelle für Paare mit den wichtigsten Vor- und Nachteilen.
Beschreibung
Geld ist eines der sensibelsten Themen in einer Beziehung. Aber warum eigentlich?
Der Schlüssel zu einer harmonischen „Geld“-Beziehung liegt darin, dass wir in unserer Beziehung möglichst offen über Geld sprechen. Aber wie starten wir überhaupt ein solches Gespräch? Ihr könnt euch zu einem sogenannten „Geld-Date“ verabreden. Setzt Euch in entspannter Atmosphäre zusammen – vielleicht mit einem Kaffee oder einem Glas Wein.
Stellt Euch Fragen und seid neugierig. Nehmt eine offene Haltung ein und hört Euch gegenseitig zu, ohne das Gesagte zu bewerten.
Hier sind einige Fragen, mit denen ihr starten könnt, falls ihr Euch bisher wenig über Geld unterhalten habt:
Wenn Ihr Euch schon besser kennt und über die finanzielle Situation der anderen Person Bescheid wisst, könnt Ihr auch direkt tiefer einsteigen und das Gespräch nutzen, um Transparenz zu schaffen:
Budgetverteilung
Wenn Ihr zusammenwohnt und gemeinsame Kosten habt, ist es ratsam, einen Überblick über die gemeinsamen Finanzen zu gewinnen. Wie hoch sind eure gemeinsamen Kosten? Wer trägt wie viel zum Einkommen bei? Wie hoch sind etwaige Schulden und Ersparnisse? Am besten erfasst Ihr Eure Einkommen und Ausgaben in einer Liste.
Sobald ihr eine Übersicht über eure Finanzen erlangt hat, stellt sich die Frage, wie Ihr gemeinsame Kosten verteilen wollt. Hier gibt’s kein Richtig und kein Falsch. Es muss zu Eurer Lebenssituation passen und sich für Euch gut anfühlen.
Finanztip empfiehlt drei mögliche Modelle, wie ihr eure Finanzen regeln könnt:
Dieses Modell eignet sich für Paare mit ähnlichem Einkommen. Beide zahlen genau die Hälfte der gemeinsamen Kosten. Nehmen wir Emil und Lea: Wenn jeweils beide 3.000 Euro netto verdienen und die gemeinsamen Ausgaben 2.000 Euro betragen, zahlt jede Person 1.000 Euro. Diese Methode ist unkompliziert und wird bei ähnlichem Einkommen oft als fair empfunden.
Verdient eine Person deutlich mehr als die andere, können Paare die Kosten prozentual nach Einkommen aufteilen.
Ein Beispiel: Emil verdient mit 4.000 Euro doppelt so viel wie seine Freundin Lea mit 2.000 Euro. Ihre gemeinsamen Ausgaben belaufen sich auf 2.000 Euro. Diese teilen sie anteilig auf. Emil übernimmt daher zwei Drittel der Ausgaben, also 1.333 Euro. Lea übernimmt mit 666 Euro das restliche Drittel. Damit sind beide entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten gleich belastet – relativ gesehen.
Ein weiteres Modell zielt darauf ab, dass beide Personen den gleichen finanziellen Spielraum haben, nachdem gemeinsame Kosten beglichen sind. Die Lösung bietet sich etwa an, wenn eine Person aufgrund gemeinsamer Kinder weniger Erwerbsarbeit verrichtet und dadurch weniger verdient.
In unserem Beispiel verdienen Emil und Lea zunächst je 3.000 Euro. Dann kommen Kinder hinzu und Lea reduziert ihre Arbeitszeit. Sie verdient nur noch 1.000 Euro. Emil verdient weiterhin 3.000 Euro. Damit beide am Monatsende gleich viel Geld zur Verfügung haben, kommt Emil allein für die gemeinsamen Kosten von 2.000 Euro auf. Dadurch bleibt jeder Person 1.000 Euro. Dieses dritte Modell, mit dem sich Paare finanziell gleichstellen, haben wir in Folge 154 detailliert vorgestellt. Ihr findet dort auch eine Excel zur Berechnung. Hier findet ihr die Folge.
Kontenmodelle für Paare
Wenn Ihr Euch für ein Modell zur Kostenverteilung entschieden habt, stellt sich die Frage: Wie organisieren wir unsere Finanzen praktisch? Welche Konten also brauchen wir?
Wir raten zu zwei Optionen, damit Ihr Eure Ausgaben nicht ständig miteinander verrechnen müsst:
Bei einem gemeinsamen Konto – dem klassische Modell – laufen alle Einnahmen und Ausgaben nur über ein Konto. Damit lässt sich das dritte Modell, in dem beide Personen den gleichen finanziellen Spielraum haben, am einfachsten umsetzen. Ihr habt die volle Transparenz über gemeinsame Einnahmen und Ausgaben. Das kann sich allerdings auch nachteilig auswirken: Ihr seht nämlich auch die Ausgaben der jeweils anderen Person. Und das wiederum kann im Zweifel zu Diskussion führen.
Wer mehr Freiheit über die persönlichen Finanzen behalten möchte, ist mit dem Drei-Konten-Modell besser bedient. Dabei behält jede Person ein eigenes Konto. Zusätzlich gibt es ein weiteres Gemeinschaftskonto für gemeinsame Ausgaben wie Miete oder Einkäufe. Das ist unser Favorit, weil es Transparenz mit individueller Freiheit verbindet.
Mehr zu den Kontomodellen für Beziehungen erfahrt ihr in den Folgen 55 und 56.
Finanztip-Empfehlungen
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Du willst 2025 zu Deinem Finanzjahr machen? Dann geh mit uns Gemeinsam auf Geldreise – in unserem interaktiven mehrwöchigen Programm. Wir begleiten Dich auf Deinem Weg in die finanzielle Unabhängigkeit mit Zwischenstopps bei Deiner inneren Einstellung zum Geld, der einfachen und übersichtlichen Organisation Deiner Finanzen sowie der Berechnung Deiner Rentenlücke und wir verraten Dir, wie Deine zukünftige finanzielle Altersvorfreude aussehen kann. 😉 Melde Dich direkt an für die Warteliste und verpasse nicht die nächste Runde. Welche Goodies noch auf Dich warten und weitere Infos findest Du hier.
Das Wichtigste in Kürze
Beim Versorgungsausgleich schaut das Familiengericht, wie viele Altersvorsorgeansprüche ehemals Liebende während der Ehe angesammelt haben. Diese Versorgungsanrechte teilt das Gericht jeweils hälftig auf beide auf. So sollen Ex-Paare gleichermaßen versorgt aus der Ehe herausgehen. Unter die aufzuteilenden Versorgungsanrechte fällt nicht nur die gesetzliche Rente. Dazu gehören auch Ansprüche aus der Beamtenversorgung oder anderen Versorgungsträgern. Aufgeteilt werden aber auch die betriebliche Altersvorsorge, die Riester-Rente, Rürup-Rente oder Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung. Kapitallebensversicherungen oder ETFs, mit denen Du fürs Alter vorsorgst, berücksichtigt das Familiengericht hingegen nicht. Solltest Du Dich scheiden lassen, wird das Familiengericht Dir und Deinem ehemaligen Partner ein Formular in mehrfacher Ausführung zukommen lassen. Damit fragt es ab, wo Ihr überall Altersrentenansprüche habt. Nachdem das Familiengericht die ausgefüllten Unterlagen zurückerhalten hat, schreibt es die aufgelisteten Versorgungsträger an und bittet um Auskunft. Die einzelnen Versorgungsträger berechnen anschließend, was jede Person im Ehezeitraum an Rentenansprüchen erworben hat, und teilt dies dem Familiengericht mit. Das Familiengericht teilt daraufhin für jeden die erworbenen Rentenansprüche 50:50 auf. Solltest Du beispielsweise für den Zeitraum der Ehe Ansprüche in Höhe von 100 Euro in der Betriebsrente erworben haben und Rentenanwartschaften im Wert von 400 Euro, bekäme Dein ehemaliger Partner 50 Euro aus Deiner Betriebsrente und 200 Euro aus Deiner gesetzlichen Rente gutgeschrieben. Im Gegenzug bekommst Du die Hälfte seiner Versorgungsansprüche. Bei 200 Euro Riester-Rente und 300 Euro bei der Apothekerversorgung wäre das für Dich ein Versorgungsausgleich von 100 Euro aus der Riester-Rente und 150 Euro aus dem berufsständischen Versorgungswerk. Nimm Dir unbedingt die Zeit, zu überprüfen, ob Dein Ex-Partner tatsächlich alles Relevante aufgelistet hat. Das Familiengericht kann das nämlich nicht leisten.
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