- 16 minutes 53 secondsKlopp, Verstappen & Co.: Routinen unter Druck | Matchball-Momente 3Was Juristinnen und Juristen von den Besten aus Fussball, Formel 1, Ski und Leichtathletik für den Ernstfall lernen können
Ein Penalty im Training und ein Penalty im Finale sind technisch derselbe Schuss. Gleicher Ball, gleiche Distanz, gleiches Tor. Psychologisch sind es zwei vollkommen verschiedene Aufgaben.
Im Finale kommen Beobachtung, Lärm, Müdigkeit, Erwartungen, Konsequenzen und die Geschichte im eigenen Kopf hinzu. Genau dort zeigt sich, ob eine Leistung nur vorbereitet wurde – oder ob sie im entscheidenden Moment tatsächlich abrufbar ist.
In Teil 3 der Reihe «Matchball-Momente» schaut Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, auf Jürgen Klopp, Pep Guardiola, Max Verstappen, Toto Wolff, Marco Odermatt, Cyprien Sarrazin, Mikaela Shiffrin und Malaika Mihambo. Was tun die Besten aus Fussball, Formel 1, Ski und Leichtathletik, wenn der Druck steigt? Und was lässt sich daraus für die mündliche Anwaltsprüfung, ein Plädoyer oder eine schwierige Gerichtsverhandlung ableiten?
Die Antwort liegt nicht in spontaner Genialität. Sie liegt in eingeübten Routinen, einem klaren Fokus und der Fähigkeit, den nächsten kontrollierbaren Schritt zu tun.
Darum geht es in dieser Folge
- Warum ein Penalty im Training psychologisch nicht derselbe Schuss ist wie ein Penalty im Finale
- Weshalb eine Pre-Performance-Routine keine Magie und kein Aberglaube ist
- Warum eine gute Routine nicht abhängig macht, sondern Kontrolle über den eigenen Start schafft
- Wie Körper, Aufmerksamkeit, Emotion, Selbstgespräch und Handlung zusammenspielen
- Was Jürgen Klopp bei Liverpool an Penaltys, Freistössen und Standards gezielt trainieren liess
- Was die Trainingshaltung von Pep Guardiola mit einer mündlichen Anwaltsprüfung zu tun hat
- Warum man unter Druck auf das zurückfällt, was man tatsächlich geübt hat
- Weshalb lautes Antworten, Zeitdruck, Unterbrechungen und der Wiedereinstieg nach einem Blackout trainiert werden müssen
- Wie Max Verstappen seinen Kopf nicht komplizierter macht, als es die Situation verlangt
- Was Toto Wolffs Umgang mit Druck und Hochleistungssystemen für den Gerichtssaal zeigt
- Warum Marco Odermatt mit persönlichen inneren Sätzen arbeitet
- Was Cyprien Sarrazin über die Fähigkeit lehrt, in einen guten Zustand zurückzufinden
- Wie Mikaela Shiffrin Musik und innere Bilder als bekanntes Muster nutzt
- Weshalb Malaika Mihambo bis zum letzten Sprung im Prozess bleibt
- Warum die entscheidende Frage nicht «Was, wenn ich verliere?» lautet, sondern «Was ist jetzt wichtig?»
Routine statt Aberglaube
Eine Pre-Performance-Routine ist kein Talisman. Sie hängt nicht an bestimmten Socken, einem Glücksbringer oder einem magischen Ablauf, ohne den nichts mehr funktioniert. Eine gute Routine macht nicht abhängig. Sie macht frei. Sie vermittelt dem eigenen System: Ich kenne diesen Moment. Ich weiss, wie ich beginne. Ich muss nicht den Gegner, die Prüfungskommission, das Gericht, die Staatsanwaltschaft oder das Ergebnis kontrollieren. Ich kontrolliere meinen Start. Die Atmung. Die Körperhaltung. Den Fokus. Einen kurzen inneren Satz. Die erste Handlung. Die Routine endet deshalb nicht bei einem Gefühl. Sie führt in eine konkrete Bewegung: zum Anlauf, zum Start, zum ersten Satz, zur ersten Frage oder zum ersten Punkt der juristischen Struktur.
Die fünf Ebenen einer starken Routine
- Körper: Wie stehst du? Wie atmest du? Sind beide Füsse am Boden? Ist der Kiefer angespannt? Sind die Schultern hochgezogen? Sprichst du bereits schneller, als du denken kannst?
- Aufmerksamkeit: Richtest du deinen Fokus auf das befürchtete Ergebnis oder auf die Aufgabe, die unmittelbar vor dir liegt? Hörst du noch die konkrete Frage – oder führst du bereits im Kopf den ganzen Prozess zu Ende?
- Emotion: Welchen Zustand brauchst du? Ruhe, Energie, Mut, Kampfgeist, Würde oder Distanz? Nicht jeder Mensch braucht vor einer anspruchsvollen Situation denselben inneren Zustand.
- Selbstgespräch: Welcher kurze Satz bringt dich zurück? Keine lange Motivationsrede. Ein persönlicher Satz wie «Ruhig und präzise», «Nächster Punkt» oder «Was ist jetzt wichtig?».
- Handlung: Was ist der erste sichtbare Schritt? Der erste Satz. Die nächste Frage. Die Gliederung des Sachverhalts. Das Aufnehmen einer Unterbrechung. Der Wiedereinstieg nach einem Blackout.
Jürgen Klopp: Das Wiederholbare trainieren
Jürgen Klopp holte bei Liverpool gezielte Unterstützung für Penaltys, Freistösse und andere Standardsituationen. Interessant ist daran nicht nur die Technik. Standards gehören zu den wenigen Situationen im Fussball, die sich unter kontrollierten Bedingungen immer wieder trainieren lassen. Man kann den Ablauf wiederholen, den Fokus beobachten, den Druck erhöhen und die Genauigkeit überprüfen. Ein Penalty im Finale bleibt technisch ein Penalty. Psychologisch kommen jedoch Publikum, Müdigkeit, Konsequenzen und Erwartungen hinzu.
Für Juristinnen und Juristen ist die Parallele unmittelbar: Eine Rechtsfrage am Schreibtisch ist nicht dieselbe Aufgabe wie dieselbe Rechtsfrage in einer mündlichen Anwaltsprüfung. Ein sorgfältig vorbereitetes Plädoyer im Büro ist nicht dasselbe Plädoyer vor einem Gericht, wenn die beschuldigte Person daneben sitzt und sehr viel auf dem Spiel steht.
Deshalb genügt es nicht, nur den Inhalt zu trainieren. Auch der Zustand, in dem der Inhalt später abgerufen werden muss, gehört ins Training.
Pep Guardiola: Du spielst, wie du trainierst
Die von Duri aufgegriffene Trainingshaltung von Pep Guardiola lässt sich einfach zusammenfassen: Die spätere Leistung beginnt nicht erst im Wettkampf. Sie beginnt in der Art, wie trainiert wurde. Wer immer nur still liest, trainiert stilles Lesen. Wer nie laut antwortet, trainiert nicht das Antworten. Wer nie unter Zeitdruck strukturiert, trainiert nicht die Struktur unter Zeitdruck. Wer nie unterbrochen wird, trainiert nicht den Umgang mit einer Unterbrechung. Und wer einen Blackout und den anschliessenden Wiedereinstieg nie simuliert, trainiert nicht das Zurückfinden.
Unter Druck greifen wir nicht zuverlässig auf das zurück, was wir theoretisch wissen oder gerne könnten. Wir greifen auf das zurück, was uns durch Übung vertraut geworden ist.
Max Verstappen: Was ist jetzt wichtig?
In der Formel 1 ist praktisch alles extrem: Geschwindigkeit, Risiko, Medieninteresse, Datenmenge und Erwartungen. Max Verstappen fällt dennoch dadurch auf, dass er seinen Kopf nicht komplizierter macht, als es die konkrete Situation verlangt.
Die entscheidende Frage lautet: Was ist jetzt wichtig?
Nicht: Was, wenn ich verliere? Nicht: Was, wenn das Gericht meiner Argumentation nicht folgt? Nicht: Was, wenn die Prüfungskommission meine Unsicherheit bemerkt? Nicht: Was, wenn die beschuldigte Person zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt wird? Diese Gedanken sind menschlich verständlich. Im entscheidenden Moment helfen sie jedoch nicht bei der nächsten Handlung.
Hilfreicher ist: Jetzt die Frage verstehen. Jetzt ausatmen. Jetzt den Sachverhalt ordnen. Jetzt mit dem ersten Punkt beginnen. Jetzt die Unterbrechung aufnehmen. Jetzt den nächsten Satz sagen.
Toto Wolff: Im eigenen Rahmen bleiben
Die Formel 1 ist nicht nur ein technisches System. Sie ist ein Hochdrucksystem aus Menschen, Beziehungen, Erwartungen und Risiken. Dasselbe gilt für den Gerichtssaal. Dort existiert selten nur ein juristisches Sachproblem. Es besteht ein Beziehungssystem aus Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, beschuldigter Person, Öffentlichkeit, Zeitdruck und Erwartungen. Wer in diesem System nicht bei sich bleibt, wird leicht von dessen Dynamik gezogen. Man antwortet auf den aggressiven Ton statt auf das Argument. Man verteidigt plötzlich sich selbst statt die beschuldigte Person. Man wird schneller, lauter oder ungenauer.
Eine Routine schafft einen inneren Rahmen, bevor das äussere System übernimmt.
Marco Odermatt: Der persönliche innere Satz
Marco Odermatt arbeitet mit persönlichen Sätzen, die ihn je nach Situation beruhigen oder in den Rennmodus bringen. Die konkreten Formulierungen bleiben privat – und genau das ist richtig. Ein hilfreicher innerer Satz muss nicht allgemein beeindruckend klingen. Er muss für die betreffende Person funktionieren. Druck bedeutet dabei nicht automatisch Kontrollverlust. Er kann auch eine Information sein: Diese Situation ist mir wichtig.
Vor einer Anwaltsprüfung oder einer Verhandlung vor dem Obergericht muss niemand so tun, als gehe es um nichts. Es kann sehr viel auf dem Spiel stehen. Respekt vor der Aufgabe ist jedoch nicht dasselbe wie Panik. Druck ist nicht dasselbe wie Unfähigkeit.
Cyprien Sarrazin: Zurückfinden statt hoffen
Cyprien Sarrazin beschreibt einen entscheidenden Entwicklungsschritt: Früher war er schnell, wenn er zufällig in den richtigen Zustand fand. Wenn dieser Zustand nicht vorhanden war, fehlte ihm ein verlässlicher Weg zurück. Professionalität beginnt dort, wo man nicht mehr nur auf den guten Zustand hofft. Man erkennt, dass man den Faden verloren hat. Man unterbricht die ungünstige Dynamik. Man kehrt über einen bekannten Ablauf zurück: Atmung, Körper, Aufmerksamkeit, innerer Satz, nächste Handlung.
Auch für Juristinnen und Juristen ist diese Rückkehr entscheidend. Nicht der Blackout allein bestimmt die Leistung, sondern der Umgang mit ihm.
Mikaela Shiffrin: Den Moment mit etwas Bekanntem füllen
Mikaela Shiffrin arbeitet mit Musik und inneren Bildern. Dadurch wird die Zeit zwischen zwei Läufen nicht zu einem leeren Raum, den Nervosität und Ergebnisdenken vollständig besetzen können. Sie füllt den Moment mit einem bekannten Muster.
Das lässt sich übertragen. Eine mündliche Prüfung kann mental simuliert werden. Ebenso ein Plädoyer, eine kritische Zwischenfrage, eine Unterbrechung oder ein unerwarteter Einwand. Visualisierung ersetzt die Vorbereitung nicht. Sie verbindet die Vorbereitung mit der Situation, in der sie später benötigt wird.
Malaika Mihambo: Bis zum letzten Versuch im Prozess bleiben
Im Weitsprung kann ein Wettkampf bis zum letzten Versuch offenbleiben. Malaika Mihambo zeigt, was Prozessfokus bedeutet: Anlauf, Brett, Absprung, Landung. Nicht die ganze Geschichte auf einmal. Der nächste ausführbare Teil.
Auch im Gerichtssaal schreit das Ergebnis oft sehr laut: Freispruch, Schuldspruch, Freiheitsstrafe, Landesverweisung, Kosten und Erwartungen. Die eigene Leistung entsteht jedoch nicht unmittelbar im Ergebnis. Sie entsteht im nächsten Satz, in der nächsten Frage, in der nächsten Pause und in der nächsten Struktur.
Eine kurze Routine für Anwaltsprüfung und Gericht
Aus den Beispielen der Folge lässt sich eine einfache Routine ableiten:
- Boden: Beide Füsse wahrnehmen und die Schultern lösen.
- Atem: Zweimal bewusst und etwas länger aus- als einatmen.
- Aufgabe: Die konkrete Aufgabe in einem Satz benennen.
- Selbstgespräch: Einen kurzen persönlichen Satz verwenden.
- Handlung: Sofort mit der ersten kontrollierbaren Handlung beginnen.
Für eine mündliche Prüfung kann das bedeuten: Ich höre die Frage vollständig. Ich atme. Ich benenne das Rechtsgebiet. Ich ordne die Voraussetzungen. Ich beginne mit dem ersten Punkt.
Für eine Gerichtsverhandlung kann es bedeuten: Ich nehme die Unterbrechung auf. Ich prüfe, worauf sie zielt. Ich kehre zu meiner Struktur zurück. Ich sage den nächsten Satz.
Den Ernstfall trainieren
Eine Routine sollte nicht erst am Prüfungstag oder vor der Gerichtsverhandlung ausprobiert werden. Trainierbar sind beispielsweise:
- eine Antwort laut und unter Zeitdruck geben
- eine kritische Zwischenfrage einbauen lassen
- eine vorbereitete Struktur bewusst unterbrechen
- nach einigen Sekunden Stille wieder einsteigen
- einen Sachverhalt ohne Notizen ordnen
- den ersten Satz eines Plädoyers wiederholt sprechen
- die eigene Stimme und Geschwindigkeit aufnehmen
- nach einer Störung mit einem festen Übergangssatz zurückkehren
Der entscheidende Gedanke lautet: Wenn du immer nur in Ruhe lernst, trainierst du Ruhe.
Kapitel
00:00 Penaltys: Technik gegen Druck 03:39 Fünf Ebenen starker Routinen 05:41 Klopp und Guardiola 08:49 Verstappen und Wolff 11:52 Odermatt und Sarrazin 14:24 Shiffrin und Mihambo
Die Reihe «Matchball-Momente»
Teil 1: Baggio, Shiffrin & Mihambo: Handlungsfähig unter Druck | Matchball-Momente 1 Teil 2: Michael Phelps: Praktisch blind zum Weltrekord | Matchball-Momente 2
Die Reihe fragt, wie Spitzensportler in entscheidenden Situationen handlungsfähig bleiben – und was sich davon auf Anwaltsprüfung, Strafverteidigung und Gerichtssaal übertragen lässt.
Über Duri Bonin
Duri Bonin ist Strafverteidiger in Zürich. Er verteidigt Beschuldigte bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht – ab Zürich schweizweit. Mehr über die Strafverteidigung von Duri Bonin.
Die Podcasts «Auf dem Weg als Anwält:in» sind auf duribonin.ch und auf allen üblichen Podcastplattformen zu hören. Dort nach «Duri Bonin» suchen und den Podcast abonnieren.
Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Routinen, Leistungsdruck, Anwaltsprüfung, Strafverteidigung und anwaltliche Praxis. Sie ersetzen keine medizinische oder psychologische Beratung.
15 July 2026, 2:59 am - 17 minutes 57 secondsCausa Vincenz: Fast neun Jahre bis zur Berufung – die TimelineDuri Bonin und Gregor Münch über die Timeline der Causa Vincenz: Strafanzeige, Untersuchungseröffnung, Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft, Übersetzungsstreit, erstinstanzliches Urteil, Rückweisung, Bundesgericht und Berufungsverhandlung
Wie wurde aus einer Strafanzeige im Dezember 2017 ein Verfahren, das im Juli 2026 immer noch vor der Berufungsverhandlung steht? Die Causa Vincenz ist längst mehr als ein Wirtschaftsstrafverfahren. Sie ist ein prozessuales Gelände: Strafanzeige, Untersuchungseröffnung, Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft, Übersetzungsfragen, Anklage, erstinstanzliches Urteil, Rückweisung, Bundesgericht, erneute Berufungsvorladung.
Duri Bonin und Gregor Münch machen in dieser Folge eine Timeline. Nach dem Überblick über das erstinstanzliche Urteil geht es nun um die Prozessgeschichte: Was ist wann passiert? Warum ging am Anfang vieles sehr schnell? Wo wurde das Verfahren langsamer? Welche Rolle spielten Übersetzungsfragen, Beschwerden, das Obergericht Zürich und das Bundesgericht? Und weshalb ist ein solches Hin und Her nicht einfach ein Versagen des Rechtsstaats, sondern auch Ausdruck davon, dass im Strafverfahren um Recht gerungen wird?
Darum geht es in dieser Folge
- Warum Duri Bonin und Gregor Münch vor der Berufungsverhandlung eine Timeline der Causa Vincenz erstellen
- Wie Medienberichte und interne Abklärungen dem Strafverfahren vorausgingen
- Weshalb die Strafanzeige Ende 2017 rasch zur Untersuchungseröffnung führte
- Welche Rolle Aduno/Viseca, FINMA-Unterlagen und der Deloitte-Bericht in der frühen Phase spielten
- Warum das Verfahren im Februar 2018 mit Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft in die offene Phase trat
- Was Ersatzmassnahmen, Kontaktverbote und Überwachungsmassnahmen für die Beschuldigten bedeuteten
- Weshalb Übersetzungsfragen das Verfahren später stark prägten
- Wie Schluss-Einvernahmen, Anklageentwurf und Anklageerhebung im Jahr 2020 einzuordnen sind
- Was der Übergang vom Vorverfahren ins Hauptverfahren beim Bezirksgericht Zürich bedeutet
- Warum 99 verfahrensleitende Verfügungen und Beschlüsse die Dimension des Verfahrens zeigen
- Wie die erstinstanzliche Hauptverhandlung im Januar und Februar 2022 ablief
- Weshalb das Urteil vom 11. April 2022 und die schriftliche Urteilsbegründung im Januar 2023 prozessual wichtig sind
- Warum die Anwaltschaft nach langer Urteilsbegründung innert kurzer Frist Berufung erklären musste
- Was die Rückweisung durch das Obergericht Zürich im Januar 2024 ausgelöst hat
- Wie das Bundesgericht im Februar 2025 den Weg zurück zur Berufungsverhandlung öffnete
- Warumm die Prozessgeschichte der Causa Vincenz nicht nur Verzögerung, sondern auch rechtsstaatliche Reibung zeigt
Warum diese Timeline nötig ist
Vor der Berufungsverhandlung wird die Causa Vincenz wieder intensiv öffentlich besprochen. Duri und Gregor gehen Schritt für Schritt durch die Prozessgeschichte. Nicht, um alles abschliessend zu bewerten, sondern um das Verfahren überhaupt wieder lesbar zu machen. Gerade in einem grossen Wirtschaftsstrafverfahren droht man schnell den Überblick zu verlieren. Namen, Firmen, Nebenverfahren, Beschwerden, Rückweisungen, Übersetzungen, Urteilsbegründungen und Termine überlagern sich. Eine Timeline hilft, die entscheidenden Linien zu sehen: Wann begann die Strafuntersuchung? Wann wurde angeklagt? Wann wurde verhandelt? Warum kam es zur Rückweisung? Und weshalb steht die Berufungsverhandlung erst jetzt wieder an?
Der schnelle Start
Die frühe Phase des Verfahrens ist auffällig schnell. Ende Dezember 2017 wird Strafanzeige erstattet; zwei Tage später wird die Strafuntersuchung eröffnet. Kurz darauf sucht die Staatsanwaltschaft Informationen bei der FINMA, später wird die Untersuchung auf weitere Themen und Personen ausgeweitet. Im Februar 2018 wechselt das Verfahren aus der verdeckten in die offene Phase: Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Untersuchungshaft. Duri und Gregor halten fest, dass die Strafanzeige offenbar «Fleisch am Knochen» gehabt haben muss, wenn die Strafverfolgungsbehörden so rasch handelten. Aus Sicht der Beteiligten ist das ein massiver Einschnitt: Das Verfahren wird plötzlich sichtbar, körperlich, existenziell.
Untersuchungshaft, Ersatzmassnahmen und wachsende Verfahrensteile
Nach der Untersuchungshaft folgen Haftentlassung und Ersatzmassnahmen: Kontaktverbote, Sperren, Auflagen. Gleichzeitig wächst das Verfahren weiter. Weitere Transaktionen, weitere beschuldigte Personen, weitere Abklärungen. Das ist typisch für grosse Wirtschaftsstrafverfahren: Ein Anfangsverdacht zieht neue Fragen nach sich, Akten werden beigezogen, Verfahrensstränge verzweigen sich. Duri und Gregor erwähnen auch technische Überwachungsmassnahmen und den Seitenflügel rund um Lukas Hässig. Diese Punkte werden in der Folge nicht vollständig ausgeleuchtet, zeigen aber, dass die Causa Vincenz nicht nur aus dem Hauptverfahren gegen Pierin Vincenz und Beat Stocker besteht. Es gibt Nebenlinien, parallele Verfahren und offene Fragen zur Ermittlungsbasis.
Übersetzung, Anklage und Papierberge
Ein zentrales Thema der Prozessgeschichte sind Übersetzungsfragen. Ein Beschuldigter verlangt, dass Verfahrensakten in seine Muttersprache Französisch übersetzt werden, insbesondere Einvernahmeprotokolle, Strafanzeige sowie Entscheide und Anträge des Zwangsmassnahmengerichts. Später stellt sich die Frage erneut im Zusammenhang mit der Anklageschrift. Solche Fragen wirken von aussen formal. In einem Strafverfahren sind sie es nicht. Wer angeklagt wird, muss verstehen können, worum es geht. Zugleich stellt sich praktisch die Frage, wie weit die Übersetzungspflicht geht, wenn Verteidigung, Schlusseinvernahme und Vorbereitung auf die Hauptverhandlung bereits mit Übersetzung oder anwaltlicher Vermittlung erfolgt sind. Genau solche Punkte werden später für die Rückweisung bedeutsam. Im Oktober 2020 wird Anklage erhoben. Die Verfahrensleitung geht von der Staatsanwaltschaft auf das Bezirksgericht Zürich über. Duri und Gregor sprechen von kartonweise Akten, die trotz Digitalisierung noch physisch hin und her transportiert wurden. Das ist ein Bild für das Verfahren: digitalisiert, aber keineswegs leicht.
Das erstinstanzliche Verfahren
Vor Bezirksgericht folgen zahlreiche prozessuale Schritte. Gregor erwähnt 99 verfahrensleitende Verfügungen und Beschlüsse. Im Januar und Februar 2022 findet die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt; insgesamt dauert sie acht Tage. Am 11. April 2022 wird das Urteil gefällt. Danach folgt die schriftliche Begründung. Rund zehn Monate nach der Urteilseröffnung trifft das begründete Urteil ein. Duri weist auf die Asymmetrie hin: Das Gericht hat lange Zeit für die Urteilsbegründung; die Parteien müssen danach innert kurzer Frist Berufungserklärungen einreichen. Das ist keine Nebensächlichkeit. In einem Verfahren mit enormem Umfang sind Fristen nicht nur Kalenderdaten, sondern Fragen der Waffengleichheit und realistischen Verteidigung.
Rückweisung, Bundesgericht und der nächste Paukenschlag
Für Juli 2024 ist zunächst eine Berufungsverhandlung vorgesehen. Dann kommt der Paukenschlag: Das Obergericht Zürich hebt im Januar 2024 das Urteil des Bezirksgerichts Zürich sowie das Nachtragsurteil auf und weist die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück. Begründet wird dies mit schwerwiegenden Verfahrensmängeln, insbesondere im Zusammenhang mit Übersetzungsfragen. Die Oberstaatsanwaltschaft erhebt Beschwerde in Strafsachen. Im Februar 2025 hebt das Bundesgericht den Rückweisungsbeschluss des Obergerichts auf und weist die Sache zur Durchführung der Berufungsverhandlung an das Obergericht Zürich zurück. Damit ist das Verfahren nicht beendet, aber die Richtung wieder verändert. Aus einer geplanten Berufungsverhandlung wird eine Rückweisung; aus der Rückweisung wird durch das Bundesgericht wieder eine Berufungsverhandlung.
Der Blick auf 2026
Im Februar 2026 lädt das Obergericht Zürich zur Berufungsverhandlung vor. Der Start ist auf den 10. August angesetzt. Gleichzeitig steht das Verfahren weiter unter einem Vorbehalt: In einer anderen, bereits besprochenen Frage (#800 Causa Vincenz: Sistierung abgelehnt – Berufungsverhandlung mit angezogener Handbremse) ist noch ein Bundesgerichtsentscheid offen. Auch das zeigt die besondere Lage der Causa Vincenz: Die Berufungsverhandlung kommt näher, aber gewisse prozessuale Fragen hängen weiterhin über dem Verfahren. Duri und Gregor rasen in dieser Folge bewusst durch die Prozessgeschichte. Gerade darin wird der Umfang sichtbar. Was in der öffentlichen Diskussion oft als eine einzige «Causa» erscheint, ist in Wirklichkeit ein Geflecht aus Verfahrensschritten, Beschwerden, Instanzen, Nebenverfahren und prozessualen Richtungswechseln.
Kampf ums Recht
Am Schluss ist Duri wichtig, einen Punkt zu setzen: Diese Reibung ist nicht einfach Rechtsstaatsversagen. Wenn verschiedene Kammern, Gerichte und Instanzen unterschiedlich auf Verfahrensfragen blicken, ist das nicht per se verdächtig. Verdächtig wäre eher, wenn alle immer gleicher Meinung wären und kein Streit mehr sichtbar würde. Strafverfahren sind nicht nur Verwaltung von Verdacht. Sie sind auch Kampf um Verfahrensrechte, Zuständigkeiten, Übersetzungen, Anklagegrenzen, Beschleunigung, Akteneinsicht und faire Verteidigung. Gerade in einem Verfahren dieser Grösse zeigt sich, wie anspruchsvoll Rechtsstaat praktisch ist. Er besteht nicht darin, dass alles stromlinienförmig läuft. Er besteht darin, dass entschieden, bestritten, überprüft und korrigiert werden kann.
Rechtliche Einordnung
Diese Folge ist stark prozessual. Einige Begriffe sind deshalb für das Verständnis zentral. Die Strafanzeige setzt ein Verfahren nicht automatisch in allen Details fest, kann aber den Ausgangspunkt für die Eröffnung einer Strafuntersuchung bilden. Mit der Untersuchungseröffnung übernimmt die Staatsanwaltschaft die Verfahrensführung im Vorverfahren. Die Anklage überführt den Fall in das gerichtliche Hauptverfahren. Mit ihr wird der Prozessgegenstand abgesteckt: Welche Tat, welche Personen, welcher Sachverhalt und welche rechtliche Würdigung stehen vor Gericht? Die Berufung bringt ein erstinstanzliches Urteil vor die zweite Instanz. In der Causa Vincenz geht es um die Berufungsverhandlung vor dem Obergericht Zürich. Eine Rückweisung bedeutet, dass eine höhere Instanz eine Sache an eine Vorinstanz oder Behörde zurückgibt, damit dort neu oder ergänzend vorgegangen wird. Gerade in grossen Verfahren kann eine Rückweisung erhebliche zeitliche und strategische Folgen haben. Das Beschleunigungsgebot verlangt, dass Strafverfahren ohne unbegründete Verzögerung geführt werden. Gleichzeitig darf Beschleunigung nicht auf Kosten wirksamer Verteidigungsrechte gehen. Die Folge zeigt, wie eng Verfahrensökonomie, Fristen, Rechtsmittel und faire Verteidigung miteinander verbunden sind.
Kapitel 00:00 Bücher zur Anwaltstätigkeit und Anwaltsprüfung unter www.duribonin.ch/shop 00:23 Timeline zur Causa Vincenz 00:38 Prozessgeschichte und Seitenflügel Lukas Hässig 01:48 Strafanzeige und Untersuchungseröffnung 02:30 FINMA, Deloitte-Bericht und Investnet 03:17 Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft 04:07 Haftentlassung, Ersatzmassnahmen und Überwachung 04:40 Übersetzungsantrag und Beschwerden 05:32 Schlusseinvernahmen und Anklageentwurf 05:43 Anklageerhebung Oktober 2020 06:13 Hauptverfahren am Bezirksgericht Zürich 06:33 Papierakten und Anklagekomplexe 07:09 Übersetzungsantrag zur Anklageschrift 08:55 99 verfahrensleitende Verfügungen 09:10 Hauptverhandlung Bezirksgericht Zürich 09:31 Urteil vom 11. April 2022 09:52 Urteilsdispositiv und Vorbefassung 10:13 Schriftliches Urteil Januar 2023 10:49 Ein Jahr Begründung, 20 Tage Berufungserklärung 11:34 Berufung und Gerichtsbesetzung 11:46 Erster Termin für die Berufungsverhandlung 2024 12:38 Rückweisung durch das Obergericht Zürich 13:21 Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft 13:57 Bundesgericht hebt Rückweisung auf 14:34 Neue Vorladung zur Berufungsverhandlung 14:48 Offene Fragen vor Bundesgericht 15:04 Umfang und Management des Verfahrens 15:42 Schneller Start, massive Entschleunigung 16:11 Rechtsstaat, Beschwerdewege und Kampf ums Recht 17:22 Schluss
Links zu diesem Podcast:
- Bezirksgericht Zürich, 9. Abteilung, Urteil in Sachen Vincenz vom 11. April 2022
- Strafprozessordnung
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
- #800 Causa Vincenz: Sistierung abgelehnt – Berufungsverhandlung mit angezogener Handbremse
- #802 Causa Vincenz: Urteil des Bezirksgerichts Zürich – die 1’198 Seiten des erstinstanzlichen Urteils im Überblick
Die Podcasts „Auf dem Weg als Anwält:in“ sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach ‚Duri Bonin‘ suchen und abonnieren.
Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über die Causa Vincenz, die Prozessgeschichte, Rechtsmittel, Rückweisung, Berufung und Verfahrensführung im schweizerischen Strafprozess. Sie enthalten keine verbindliche Darstellung des laufenden Verfahrens, keine Aussage über Schuld oder Unschuld und keine offizielle Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, die amtlichen Entscheide und der konkrete Verfahrensstand.
9 July 2026, 2:59 am - 8 minutes 13 secondsMichael Phelps: Praktisch blind zum Weltrekord | Matchball-Momente 2Duri Bonin über Michael Phelps, Bob Bowman, kleine Ziele, Pre-Race-Routinen, Anwaltsprüfung, Gerichtsverhandlungen und die Frage, was Juristinnen und Juristen tun, wenn unter Druck die Sicht wegfällt
Michael Phelps springt ins Wasser – und sieht fast nichts mehr. Die Schwimmbrille füllt sich. Die Beckenlinien verschwinden. Die Wand verschwindet. Die Gegner verschwinden. Olympiafinal. 200 Meter Schmetterling. Genau der Moment, in dem Panik logisch wäre. Phelps tut etwas anderes: Er zählt seine Züge.
In Teil 2 der Reihe «Matchball-Momente» schaut Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, auf Michael Phelps nicht nur als Rekordschwimmer und Gewinner von 28 olympischen Medaillen. Im Zentrum steht ein Mensch mit einem schnellen, unruhigen Kopf, der sich ein System aus kleinen, wiederholbaren Schritten aufbaute. Aus Unruhe wurde Bewegung. Aus Bewegung wurde Rhythmus. Aus Rhythmus wurde Leistung. Und aus eingeübten Abläufen entstand eine Struktur, die Phelps auch dann trug, als im entscheidenden Moment die Sicht wegfiel.
Was können Juristinnen und Juristen daraus für die mündliche Anwaltsprüfung, ein Plädoyer, eine Einvernahme oder eine schwierige Gerichtsverhandlung lernen?
Vielleicht dies: Unter Druck rettet uns selten ein neuer grosser Gedanke. Häufig trägt uns der nächste vorbereitete Schritt.
Darum geht es in dieser Folge
- Warum Michael Phelps mehr ist als 28 olympische Medaillen
- Weshalb die kleinen Schritte wichtiger sein können als der grosse Traum
- Was Bob Bowman mit Phelps schon früh trainierte
- Warum «Ich will Weltmeister werden» als tägliche Handlungsanweisung zu gross ist
- Wie konkrete, messbare Ziele Orientierung schaffen
- Wie eine Pre-Race-Routine vor dem Startblock funktioniert
- Weshalb Kopfhörer, Stretching, Kappe und Startposition keine blossen Nebensachen sind
- Warum Routine nicht Kosmetik ist, sondern Kontrolle über den eigenen Start
- Was 2008 in Peking geschah, als Phelps’ Schwimmbrille volllief
- Warum Züge zählen im Chaos stärker sein kann als spontane Genialität
- Was dieses Bild mit Anwaltsprüfung, Gerichtsverhandlung und Strafverteidigung zu tun hat
- Wie Juristinnen und Juristen reagieren können, wenn der Kopf leer wird
- Warum eine Unterbrechung nicht das Ende der eigenen Struktur sein muss
- Weshalb unerwartete Argumente und Mandantenreaktionen trainierbar sind
- Warum Panik dazu verleitet, eine sorgfältig vorbereitete Struktur über den Haufen zu werfen
- Weshalb der nächste Atemzug, der nächste Satz und die nächste Frage entscheidend sein können
- Wie Handlungsfähigkeit unter Druck aus kleinen, wiederholbaren Schritten entsteht
Der Weltmeister der kleinen Schritte
Michael Phelps gilt als einer der erfolgreichsten Schwimmer der Geschichte. 28 olympische Medaillen, davon 23 Goldmedaillen, erzeugen das Bild einer scheinbar unaufhaltsamen Medaillenmaschine. Doch wer nur auf diese Zahlen schaut, sieht das Ergebnis – nicht das Handwerk.
Interessant wird Phelps dort, wo die Medaillen noch nicht vorhanden sind: beim Kind mit ADHS, bei der Unruhe, beim Bedürfnis nach Struktur, bei der Wiederholung. Im Wasser findet Phelps ein klares System: eine Bahn, eine Uhr, eine Rückmeldung, eine Wiederholung, ein nächster Versuch. Der grosse Traum bleibt bestehen. Aber er wird in etwas übersetzt, das heute ausgeführt werden kann.
Bob Bowman: Den grossen Traum zerlegen
Phelps’ Trainer Bob Bowman arbeitet früh mit konkreten und messbaren Zielen. Nicht nur: Ich will Weltmeister werden. Sondern: Heute diese Einheit. Dieses Becken. Diese Zugzahl. Dieser Start. Diese Erholung. Dieser Schlaf. Der grosse Traum kann motivieren. Im Alltag ist er jedoch oft zu weit entfernt und zu gross, um eine klare nächste Handlung vorzugeben. Tragfähig wird er, wenn er in kleine Schritte zerlegt wird.
Dasselbe gilt für die Anwaltsprüfung. «Ich muss die Prüfung bestehen» kann Druck erzeugen, liefert aber keine konkrete Handlung. Hilfreicher ist: Heute beantworte ich diese Frage laut. Heute löse ich diesen Fall unter Zeitdruck. Heute trainiere ich einen strukturierten Einstieg. Heute lasse ich mich bei einer Antwort unterbrechen und beginne danach erneut. Heute übe ich, nach einem Blackout zurückzufinden.
Routine ist Kontrolle über den Start
Phelps hatte nicht nur Trainingsziele. Er hatte auch eine Pre-Race-Routine. Von aussen kann sie banal wirken: Kopfhörer, Musik, Stretching, wiederkehrende Bewegungen, Badekappe, Position am Startblock. Doch gerade die Wiederholung gibt dem Körper eine wichtige Information: Ich kenne diesen Moment. Ich weiss, was jetzt kommt. Ich weiss, wie ich beginne. Das ist keine Magie und kein Aberglaube. Eine gute Routine macht nicht von einem Glücksbringer abhängig. Sie schafft Kontrolle über das, was tatsächlich in der eigenen Macht liegt. Nicht über die Gegner. Nicht über das Publikum. Nicht über die Bedeutung des Finals. Nicht über das Ergebnis. Aber über den Start. Über den Atem. Über den Körper. Über die Aufmerksamkeit. Über die erste Handlung.
Peking 2008: Praktisch blind im Olympiafinal
Das stärkste Bild der Folge kommt aus Peking 2008. 200 Meter Schmetterling. Michael Phelps springt ins Wasser. Seine Schwimmbrille beginnt sich mit Wasser zu füllen. Er kann die Linien am Beckenboden kaum noch sehen. Die Wand ist nicht mehr zuverlässig sichtbar. Auch die Gegner verschwinden aus seinem Blickfeld. Im Olympiafinal, auf der grössten Bühne, schwimmt er praktisch blind.
Was rettet ihn? Kein neuer grosser Gedanke. Keine spontane Genialität. Keine kurzfristig erfundene Technik. Phelps greift auf etwas zurück, das sein Körper kennt. Er zählt seine Züge. Er weiss ungefähr, wie viele Züge er für eine Bahn benötigt. Er vertraut auf Wiederholung, Körperwissen und Vorbereitung. Zug um Zug. Wand. Zug um Zug. Anschlag. Gold. Weltrekord.
Wenn Juristinnen und Juristen die Sicht verlieren
Auch in der Anwaltsprüfung oder im Gerichtssaal kann die Sicht wegfallen. Nicht buchstäblich. Aber praktisch. Der Kopf wird leer. Die Stimme wird schneller. Die Prüfungskommission stellt eine Frage, mit der man nicht gerechnet hat. Das Gericht unterbricht das Plädoyer. Die Staatsanwaltschaft bringt einen unerwarteten Punkt. Eine Zeugin antwortet anders als erwartet. Die beschuldigte Person sagt etwas anderes, als zuvor besprochen wurde. Der rote Faden reisst. Der Raum fühlt sich plötzlich enger an. Das ist der Moment mit der Schwimmbrille. Die entscheidende Frage lautet dann nicht, ob jemand besonders intelligent ist. Die Frage lautet: Gibt es einen vertrauten nächsten Schritt? Oder besteht die Hoffnung, unter maximalem Druck spontan genial zu werden?
Der nächste Zug, der nächste Satz
Phelps zeigt, dass in entscheidenden Momenten häufig nicht das Grosse rettet, sondern das Kleine. Der nächste Zug. Der nächste Atemzug. Der nächste Satz. Die nächste Frage. Die nächste Pause. Der nächste Punkt der Struktur.
Für die mündliche Anwaltsprüfung bedeutet das nicht: Ich muss diese Prüfung jetzt bestehen. Sondern: Ich höre die Frage vollständig. Ich atme. Ich ordne das Rechtsgebiet ein. Ich nenne die Voraussetzungen. Ich beginne mit dem ersten Punkt.
Für die Gerichtsverhandlung bedeutet es nicht: Für meinen Mandanten geht es um alles. Auch wenn das stimmen kann. Hilfreicher ist: Ich spüre meine Füsse. Ich atme aus. Ich nehme die Unterbrechung auf. Ich prüfe, worauf sie zielt. Ich kehre zur vorbereiteten Struktur zurück. Ich sage den nächsten Satz.
Eine Notfallroutine, wenn die Sicht wegfällt
Aus dem Phelps-Beispiel lässt sich eine kurze Routine ableiten:
- Stoppen: Nicht sofort hektisch weiterreden.
- Ausatmen: Den Körper aus der Beschleunigung holen.
- Aufgabe benennen: Was wurde konkret gefragt?
- Struktur finden: Zu welchem Oberbegriff gehört die Frage?
- Ersten Schritt ausführen: Mit dem ersten sicheren Punkt beginnen.
Diese Routine muss nicht erst im Ernstfall entstehen. Sie kann vorher trainiert werden.
Den Verlust der Sicht trainieren
Phelps konnte seine Züge zählen, weil er seine Bahnen und seinen Körper kannte. Auch Juristinnen und Juristen können schwierige Momente simulieren:
- eine Antwort ohne Vorwarnung unterbrechen lassen
- nach einer Unterbrechung zum letzten sicheren Punkt zurückkehren
- eine kritische Nachfrage einbauen lassen
- einen unbekannten Sachverhalt unter Zeitdruck strukturieren
- nach einigen Sekunden Stille wieder beginnen
- ein Plädoyer ohne vollständig ausformulierten Text halten
- den ersten Satz mehrmals laut sprechen
- eine unerwartete Reaktion der beschuldigten Person simulieren
- bewusst langsamer weiterreden, wenn der Puls steigt
Das Ziel ist nicht, jede spätere Situation vorherzusehen. Das Ziel ist, einen Weg zurück zu kennen.
Nicht aus Panik alles umwerfen
Unter Druck entsteht häufig der Impuls, die vorbereitete Struktur zu verlassen. Man spricht schneller. Man fügt neue Argumente ein. Man reagiert auf jeden Blick. Man beantwortet den Ton statt die Frage. Man versucht, gleichzeitig alles zu retten. Phelps macht im entscheidenden Moment das Gegenteil. Er erfindet keinen neuen Schwimmstil. Er hält sich an das, was sein Körper kennt. Für Juristinnen und Juristen kann das bedeuten: Die sorgfältig durchdachte Struktur nicht aus Panik verwerfen. Eine Unterbrechung aufnehmen, ohne das gesamte Plädoyer aufzugeben. Eine unklare Frage klären, statt sofort eine möglicherweise falsche Antwort zu produzieren. Den ersten sicheren Punkt setzen, bevor der ganze Fall gleichzeitig gelöst werden soll.
Phelps für Juristinnen und Juristen
Der interessante Phelps-Moment ist nicht die Heldengeschichte eines Menschen mit acht Goldmedaillen bei denselben Olympischen Spielen. Es ist der Mensch mit einem schnellen, unruhigen Kopf, der sich ein System baut. Ein System aus kleinen Schritten. Ein System, das gerade dann trägt, wenn der grosse Moment zu gross wird. Strafverteidigung, Anwaltsprüfung und Gerichtsverhandlungen verlangen nicht nur Wissen. Sie verlangen Abrufbarkeit unter Druck. Es genügt nicht, im Büro zu wissen, was richtig wäre. Man muss im entscheidenden Moment darauf zugreifen können: wenn die Sicht wegfällt, wenn der Raum eng wird, wenn die Unterbrechung kommt, wenn der Puls steigt, wenn der rote Faden reisst. Dann entscheidet nicht der Mythos. Dann entscheidet der nächste Zug.
Kapitel
00:00 Michael Phelps und die kleinen Schritte
02:27 Ziele zerlegen statt nur gross träumen
03:23 Die Pre-Race-Routine am Startblock
04:04 Peking 2008: Praktisch blind zum Weltrekord
05:36 Wenn Juristinnen und Juristen die Sicht verlieren
06:32 Der nächste Zug, Atemzug und SatzDie Reihe «Matchball-Momente»
Teil 1: Baggio, Shiffrin & Mihambo. Handlungsfähig unter Druck
Die Reihe fragt, wie Spitzensportler und Spitzensportlerinnen in entscheidenden Situationen handlungsfähig bleiben – und was sich davon auf Anwaltsprüfung, Strafverteidigung und Gerichtsverhandlung übertragen lässt.
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Über Duri Bonin
Duri Bonin ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Zürich. Er verteidigt beschuldigte Personen in Strafverfahren bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten – in Zürich und schweizweit.
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- Bücher zur Strafverteidigung, Anwaltstätigkeit und Anwaltsprüfung
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Hinweis
Diese Folge und die Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Handlungsfähigkeit unter Druck, Routinen, Anwaltsprüfung, Strafverteidigung und anwaltliche Praxis. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen weder die Prüfung des konkreten Einzelfalls noch eine medizinische oder psychologische Beratung. Links zu dieser Folge
7 July 2026, 2:59 am - 26 minutes 2 secondsCausa Vincenz: Was im 1’198-seiten Urteil des Bezirksgerichts Zürich sehtDuri Bonin und Gregor Münch über das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich, Anträge, Dispositiv, Strafzumessung, Kosten, Entschädigungen und die Vorbereitung der Berufungsverhandlung
1’198 Seiten Urteil sind keine Lektüre für zwischendurch. Sie sind ein juristisches Hochgebirge. Wer die Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz verstehen will, muss zuerst wissen, wie dieses Hochgebirge aussieht: Wer ist beteiligt? Was verlangte die Staatsanwaltschaft? Was beantragten die Verteidigungen? Wie ist das Urteil aufgebaut? Und was steht im Dispositiv?
Duri Bonin und Gregor Münch machen in dieser Folge genau das: Sie schlagen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 11. April 2022 auf – ergänzt durch das Nachtragsurteil vom 22. August 2022 – und verschaffen sich einen ersten Überblick. Nicht als endgültige Analyse der Vorwürfe, sondern als Orientierung vor der Berufungsverhandlung: Aufbau, Anträge, Verfahrensbeteiligte, Strafzumessung, Kosten, Entschädigungen und Fragen, die später vertieft werden müssen.
Darum geht es in dieser Folge
- Warum die Causa Vincenz vor der Berufungsverhandlung wieder stark öffentlich besprochen wird
- Weshalb Duri Bonin und Gregor Münch zuerst das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich anschauen
- Was ein Urteil mit 1’198 Seiten für Verteidigung, Gericht und Öffentlichkeit bedeutet
- Wie viele Beschuldigte, Verteidiger, Privatklägerinnen und weitere Verfahrensbeteiligte im Urteil erscheinen
- Welche Anträge die Staatsanwaltschaft stellte
- Warum ein Strafantrag der Staatsanwaltschaft für Klientinnen und Klienten psychologisch enorm wichtig ist
- Weshalb das Gericht an Strafanträge nicht gebunden ist
- Was die Verteidigungen beantragten
- Warum eine «angemessene Entschädigung» manchmal klüger sein kann als eine offengelegte Honorarnote
- Wie eine symbolische Entschädigung von 1 Franken wirken kann
- Warum ein Inhaltsverzeichnis bei einem solchen Urteil mehr ist als Komfort
- Wie sich Beweiswürdigung, rechtliche Würdigung, Strafzumessung, Einziehungen und Kosten im Urteil verteilen
- Was ein 20-seitiges Urteilsdispositiv mit 65 Ziffern zeigt
- Warum Kosten- und Entschädigungsfolgen im Strafverfahren keine Nebensache sind
- Weshalb Anwaltskosten, Stundenansätze und Entschädigungspraxis rechtsstaatlich heikel werden können
Warum zuerst der Überblick zählt
Die Causa Vincenz wird seit Jahren medial begleitet. Vor der Berufungsverhandlung erscheinen wieder Zusammenfassungen, Einordnungen und Neuigkeiten. Duri und Gregor wählen einen anderen Zugang: zuerst das Urteil selber. Nicht die Schlagzeile, nicht die Empörung, nicht die Abkürzung – sondern die Struktur des Entscheids. Das ist juristisch unspektakulär und gerade deshalb wichtig. Was ist das für ein Entscheid? Wer hat mitgewirkt? Wer war beteiligt? Welche Anträge wurden gestellt? Wie ist das Urteil gegliedert? Wo beginnt die Beweiswürdigung? Wo die rechtliche Würdigung? Was steht im Dispositiv?
Ein Urteil wie ein Buch
Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich umfasst 1’198 Seiten. Schon die Verfahrensanlage zeigt die Dimension: mehrere Beschuldigte, zahlreiche Verteidiger, Privatklägerinnen und weitere Verfahrensbeteiligte. Über mehrere Seiten wird festgehalten, wer an den neun Verhandlungstagen anwesend war. Duri und Gregor bleiben zunächst bei diesen scheinbar formalen Punkten. Denn sie erzählen etwas über die Grösse des Verfahrens. Ein Strafurteil dieser Art ist nicht bloss ein Entscheid über Schuld und Strafe. Es ist auch ein Dokument über Verfahrensführung, Beteiligtenrechte, Anträge, Zivilforderungen, Beschlagnahmungen, Einziehungen, Kosten und Entschädigungen. Wer nur auf die Strafhöhe schaut, versteht zu wenig.
Anträge, Erwartungen und Klientenrealität
Die Staatsanwaltschaft beantragte für Pierin Vincenz und Beat Stocker je sechs Jahre Freiheitsstrafe. Für weitere Beschuldigte wurden deutlich tiefere Sanktionen beantragt. Duri und Gregor sprechen darüber, was solche Anträge für die anwaltliche Beratung bedeuten. Für Juristinnen und Juristen ist klar: Ein Antrag ist kein Urteil. Für eine beschuldigte Person ist die erste Frage aber oft viel unmittelbarer: Muss ich ins Gefängnis? Diese Differenz ist zentral. Die Staatsanwaltschaft setzt mit ihrem Strafantrag einen Anker. Das Gericht entscheidet selbständig, aber der Antrag prägt Wahrnehmung, Erwartung und Angst. Gerade bei nicht vorbestraften Personen muss Verteidigung nicht nur rechtlich erklären, sondern auch psychologisch stabilisieren: Panik verhindert kein schlechtes Ergebnis, sie erschwert nur die Vorbereitung.
Verteidigungsanträge und die Frage der Entschädigung
Die Verteidigungen von Pierin Vincenz und Beat Stocker beantragten Freisprüche und eine angemessene Entschädigung. Beat Stocker verlangte zusätzlich eine symbolische Entschädigung von 1 Franken für wirtschaftliche Einbussen. Duri und Gregor lesen diese Anträge nicht eindimensional. Eine symbolische Entschädigung kann verschieden wirken: pragmatisch, zurückhaltend, strategisch, vielleicht auch missverständlich. Besonders interessant ist die Frage, weshalb eine Verteidigung nicht einfach eine detaillierte Honorarnote offenlegt. Duri erklärt den praktischen Punkt: Eine Honorarnote kann Informationen preisgeben, die man nicht offenlegen will. Gleichzeitig ist der Aufwand, wirtschaftliche Einbussen im Detail zu belegen, oft unverhältnismässig. Das Strafverfahren ist ohnehin belastend genug. Nicht jede Entschädigungsfrage lässt sich sauber in Belege und Excel-Tabellen pressen.
Das Inhaltsverzeichnis als Landkarte
Auf Seite 37 beginnt das Inhaltsverzeichnis. Acht Seiten lang. Für Duri ist das kein Luxus, sondern ein Dienst an den Lesenden. Gerade bei einem Urteil dieser Dimension braucht es eine Landkarte. Der Aufbau ist eindrücklich: Verfahren, Anklage, Formelles, Sachverhalt, rechtliche Würdigung, Strafvollzug, Widerruf, Zivilbegehren, Beschlagnahmungen und Einziehungen, Kosten und Entschädigungsfolgen. Das eigentliche Prunkstück ist die Beweiswürdigung: rund 525 Seiten. Die rechtliche Würdigung umfasst rund 200 Seiten, die Strafzumessung rund 70 Seiten, Beschlagnahmungen und Einziehungen ebenfalls rund 70 Seiten. Diese Zahlen zeigen, wo die Arbeit des Gerichts lag und wo die Berufungsverhandlung später ansetzen könnte.
Das Dispositiv: Dort wird es konkret
Am Ende springen Duri und Gregor zum Urteilsdispositiv. Es umfasst rund 20 Seiten und 65 Dispositiv-Ziffern. Dort wird sichtbar, was das Urteil konkret anordnet: Schuldsprüche, Freisprüche, Einstellungen, Strafen, Kosten, Entschädigungen, Beschlagnahmungen, Einziehungen. Pierin Vincenz und Beat Stocker wurden erstinstanzlich teilweise schuldig und teilweise frei gesprochen. Bei Pierin Vincenz fällt Duri die Strafhöhe von dreieinviertel Jahren Freiheitsstrafe auf – gerade weil sie knapp über der Grenze liegt, bis zu der ein teilbedingter Vollzug noch möglich ist. Bei Beat Stocker steht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren im Dispositiv. Duri und Gregor halten fest: Diese Punkte verdienen später eine genauere inhaltliche Analyse.
Kosten, Entschädigungen und Anwaltsarbeit
Besonders lebhaft wird die Diskussion bei den Kosten- und Entschädigungsfolgen. Das Urteil enthält hohe Gebühren und Auslagen: Gerichtsgebühr, Untersuchungsgebühr, Barauslagen, Entschädigungsverfahren. Die Kosten werden nach Obsiegen und Unterliegen verteilt; gleichzeitig erhalten Pierin Vincenz und Beat Stocker reduzierte Entschädigungen für ihre Verteidigung. Das führt zur naheliegenden Laienfrage: Warum erhält jemand eine Entschädigung für Anwaltskosten, obwohl er teilweise schuldig gesprochen wurde? Die Antwort liegt im Teilfreispruch. Wer teilweise freigesprochen wird oder in bestimmten Punkten obsiegt, kann Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung haben. Genau dort zeigt sich, dass Strafverfahren nicht binär funktionieren. Schuld und Freispruch können im selben Urteil nebeneinanderstehen und die Kostenfolgen müssen diese Differenz abbilden.
Stundenansätze und rechtsstaatliche Kostenrealität
Duri und Gregor sprechen ausführlich über Stundenansätze. Das Gericht rechnete mit einem Ansatz von 350 Franken. Gregor kritisiert die Tendenz, anwaltliche Entschädigungen in anderen Verfahren auf amtliche Ansätze zu kürzen. Für ihn ist das nicht nur eine Tariffrage, sondern eine rechtsstaatliche Frage: Wer vom Staat verfolgt wird und sich privat verteidigt, bleibt trotz Freispruch oder Teilerfolg oft auf erheblichen Kosten sitzen. Das berührt die Waffengleichheit. Strafverfolgungsbehörden können mit erheblichem Aufwand ermitteln, entsiegeln, auswerten, beiziehen und administrieren. Auf der anderen Seite wird Verteidigungsaufwand im Nachhinein oft als zu hoch, zu wenig komplex oder zu wenig entschädigungsfähig qualifiziert.
Der nächste Schritt: Zeitachse und Inhalt
Diese Folge bleibt bewusst ein Überblick. Duri und Gregor gehen noch nicht in die einzelnen Vorwürfe hinein. Dafür ist das Urteil zu umfangreich und die Berufung zu bedeutsam. Aber am Ende steht der nächste Arbeitsauftrag: Zuerst soll der Zeitablauf genauer angeschaut werden. Wann begann die Strafuntersuchung? Was passierte wann? Warum liegt zwischen erstinstanzlichem Urteil und Berufungsverhandlung so viel Zeit? Genau damit wird diese Episode zur Vorbereitung auf die kommenden Folgen zur Causa Vincenz. Wer die Berufungsverhandlung verstehen will, braucht nicht nur Meinungen. Er braucht Struktur, Zeitachse und ein Verständnis dafür, wie ein solches Strafurteil überhaupt gebaut ist.
Rechtliche Einordnung
Diese Folge ist keine Kommentierung des gesamten Urteils, aber einige Begriffe sind zentral. Das Urteilsdispositiv ist der Teil des Urteils, in dem das Gericht verbindlich anordnet, was gilt: Schuldspruch, Freispruch, Einstellung, Strafe, Kosten, Entschädigung, Einziehung oder weitere Folgen. Die Erwägungen begründen; das Dispositiv entscheidet. Ein Strafantrag der Staatsanwaltschaft ist für das Gericht nicht verbindlich. Er ist aber praktisch und psychologisch bedeutsam, weil er für beschuldigte Personen oft den ersten konkreten Strafhorizont setzt. Bei Teilfreisprüchen können Kosten- und Entschädigungsfolgen besonders komplex werden. Eine Person kann in bestimmten Punkten verurteilt und in anderen freigesprochen werden. Die Kostenverlegung und Entschädigung müssen diese gemischte Prozesslage abbilden. Beschlagnahmung, Einziehung und Ersatzforderung sind keine Nebenthemen. Gerade in Wirtschaftsstrafverfahren können sie für Beschuldigte, Drittpersonen und Gesellschaften erhebliche praktische Bedeutung haben. Die Kosten- und Entschädigungsfolgen zeigen, dass Strafverfahren auch nach dem Entscheid über Schuld und Strafe weiterwirken. Wer sich gegen staatliche Vorwürfe verteidigt, trägt häufig ein erhebliches finanzielles Risiko – selbst dann, wenn die Verteidigung teilweise erfolgreich ist.
Kapitel 00:00 Bücher zur Anwaltstätigkeit und Anwaltsprüfung unter www.duribonin.ch/shop 00:50 Warum jetzt wieder über die Causa Vincenz gesprochen wird 01:00 Blick auf das Urteil des Bezirksgerichts Zürich 01:23 Mitwirkung und Gerichtsschreiberin 02:18 1’198 Seiten Urteil und viele Beteiligte 03:45 Anträge der Staatsanwaltschaft 04:52 Was Strafanträge für Klienten bedeuten 06:23 Anträge der Privatklägerinnen 07:06 Anträge der Verteidigungen 08:04 Angemessene Entschädigung und Honorarnoten 09:07 Symbolische Entschädigung von 1 Franken 11:51 Inhaltsverzeichnis und Aufbau des Urteils 12:36 Beweiswürdigung, rechtliche Würdigung und Strafzumessung 13:47 Blick ins Dispositiv 14:45 Strafen gegen Vincenz und Stocker 16:31 Kosten des Verfahrens 17:39 Kostenverlegung und reduzierte Entschädigungen 18:21 Entschädigung trotz Schuldspruch? 19:01 Stundenansätze und Kürzungen 21:02 Vertragsfreiheit und amtlicher Ansatz 22:33 Aufwände der Verteidigung 23:59 Überblick, Vorbereitung und nächste Schritte 25:02 Der Zeitablauf als nächstes Thema 25:28 Schluss
Links zu diesem Podcast:
- Bezirksgericht Zürich, 9. Abteilung, Urteil in Sachen Vincenz vom 11. April 2022
- Strafprozessordnung
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über die Causa Vincenz, das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich, Strafurteile, Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie die Vorbereitung einer Berufungsverhandlung. Sie enthalten keine verbindliche Darstellung des laufenden Verfahrens, keine Aussage über den Ausgang der Berufung und keine offizielle Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, die amtlichen Entscheide und der konkrete Verfahrensstand.
3 July 2026, 2:59 am - 12 minutes 2 secondsBaggio, Shiffrin & Mihambo: Handlungsfähig unter Druck | Matchball-Momente 1Was Strafverteidigung vom Spitzensport über mentale Stärke, Atem und den nächsten Satz lernen kann
Ein Penalty im WM-Final. Ein Slalomlauf an Olympia. Ein Plädoyer vor Obergericht.
In solchen Momenten verdichten sich jahrelange Vorbereitung, Erwartungen, Konsequenzen und Angst auf wenige Sekunden. Der Körper schlägt Alarm. Der Puls steigt. Der Blick wird eng. Plötzlich reicht es nicht mehr, etwas theoretisch zu wissen oder technisch zu beherrschen. Die Leistung muss genau jetzt abrufbar sein.
In Teil 1 der Reihe «Matchball-Momente» schaut Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, auf Roberto Baggio, Mikaela Shiffrin und Malaika Mihambo. Was geschieht mit aussergewöhnlich gut vorbereiteten Menschen unter maximalem Druck? Und was können Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten sowie andere Juristinnen und Juristen daraus lernen?
Die Folge führt vom WM-Final 1994 über den alpinen Skisport und die Leichtathletik bis in einen Gerichtssaal des Obergerichts Zürich. Dort hatte die Staatsanwaltschaft für Duris Mandanten sieben Jahre Freiheitsstrafe und zwölf Jahre Landesverweisung beantragt. Das ist kein sportlicher Wettkampf. Für die beschuldigte Person geht es um ihr weiteres Leben. Aber auch hier stellt sich dieselbe psychologische Frage: Wie bleibt ein Mensch handlungsfähig, wenn der Körper Alarm schlägt?
Darum geht es in dieser Folge
- Warum mentale Stärke nicht bedeutet, nie nervös zu sein
- Weshalb Roberto Baggios verschossener Penalty bis heute ein Bild für maximalen Druck ist
- Was geschieht, wenn eine einzige Handlung die ganze Geschichte zu tragen scheint
- Was Mikaela Shiffrin über Erwartungen, Perfektion und einen wackelnden Plan zeigt
- Wie Malaika Mihambo nach misslungenen Versuchen zum Atem und zur Aufgabe zurückfindet
- Weshalb ein Wettkampf bis zum letzten Versuch offenbleiben kann
- Was Spitzensport und Strafverteidigung verbindet – und was sie klar voneinander unterscheidet
- Warum ein vorbereitetes Plädoyer im Büro psychologisch nicht dasselbe ist wie das Plädoyer vor Gericht
- Was geschieht, wenn Richterinnen und Richter schauen, die Staatsanwaltschaft Anträge stellt und der Mandant daneben sitzt
- Weshalb Druck nicht vollständig wegtrainiert werden kann
- Was Pre-Performance-Routinen sind
- Wie Atem, Körperhaltung, Fokus und ein erster Satz helfen können
- Wie man nach einer Unterbrechung zum roten Faden zurückfindet
- Was Juristinnen und Juristen tun können, wenn der Kopf plötzlich leer ist
- Warum Wissen erst dann trägt, wenn es unter Druck in Handlung übersetzt werden kann
Roberto Baggio: Wenn ein einziger Schuss alles zu tragen scheint
WM-Final 1994. Italien gegen Brasilien. Roberto Baggio tritt im Penaltyschiessen an und schiesst über das Tor. Das Bild bleibt haften: einer der besten Fussballer seiner Generation, allein am Penaltypunkt, beobachtet von einem ganzen Stadion und von Millionen Menschen. Jahre des Trainings verdichten sich auf einen einzigen Schuss.
Gerade deshalb ist dieser Moment interessant. Baggio scheitert nicht, weil er nicht Fussball spielen kann. Seine technischen Fähigkeiten stehen ausser Frage. Aber ein Penalty im Training und ein Penalty im WM-Final sind psychologisch nicht dieselbe Aufgabe.
Zum Ball kommen im Final weitere Belastungen hinzu:
- die Bedeutung des Moments
- die Erwartungen
- die körperliche Müdigkeit
- die Beobachtung
- die möglichen Konsequenzen
- die Geschichte, die der eigene Kopf bereits über Erfolg und Scheitern erzählt
Der Körper reagiert auf diese Bedeutung. Die Aufmerksamkeit verengt sich. Bewegungen, die normalerweise selbstverständlich sind, werden plötzlich bewusst kontrolliert. Genau dadurch können sie unsicher werden.
Mikaela Shiffrin: Wenn der perfekte Plan wackelt
Mikaela Shiffrin steht für Präzision, technische Qualität und aussergewöhnliche Konstanz. Gerade deshalb zeigen ihre schwierigen Momente etwas Entscheidendes: Perfekte Vorbereitung garantiert keinen perfekten Ablauf. Ein Lauf kann anders beginnen als erwartet. Der Rhythmus kann fehlen. Eine Bewegung kann sich nicht richtig anfühlen. Erwartungen können lauter werden als die konkrete Aufgabe. In solchen Momenten hilft die Frage «Warum funktioniert es nicht?» häufig weniger als die Frage: Was braucht der nächste Schwung?
Für Juristinnen und Juristen ist die Parallele deutlich. Ein Plädoyer kann hervorragend vorbereitet sein und trotzdem anders verlaufen:
- Das Gericht unterbricht.
- Die Staatsanwaltschaft bringt ein unerwartetes Argument.
- Eine Zeugin antwortet anders als erwartet.
- Die beschuldigte Person reagiert überraschend.
- Eine Frage trifft genau jene Stelle, bei der Unsicherheit besteht.
- Der eigene rote Faden reisst.
Die Vorbereitung bleibt wichtig. Aber ebenso wichtig ist die Fähigkeit, innerhalb einer veränderten Situation arbeitsfähig zu bleiben.
Malaika Mihambo: Zurück zum Atem
Malaika Mihambo zeigt eine andere Form mentaler Stärke. Nach misslungenen Versuchen geht sie nicht noch tiefer in die Gedanken über das Ergebnis. Sie kehrt zurück zum Atem, zum Körper und zur konkreten Bewegung. Das ist keine Wellnessgeste. Es ist Arbeit an der eigenen Handlungsfähigkeit. Der Atem ist unmittelbar verfügbar. Er kann den äusseren Druck nicht beseitigen. Er verändert weder das Stadion noch die Konkurrenz noch die Bedeutung des Wettkampfs. Aber er kann helfen, die Aufmerksamkeit aus der Zukunft zurück in den gegenwärtigen Moment zu holen: Anlauf. Brett. Absprung. Landung. Nicht die ganze Geschichte auf einmal. Der nächste ausführbare Schritt. Auch bei den Olympischen Spielen in Tokio bleibt Mihambo bis zum letzten Versuch im Prozess. Der Wettkampf ist nicht vorbei, nur weil frühere Versuche nicht optimal waren. Entscheidend bleibt die Aufgabe, die noch ausgeführt werden kann.
Mentale Stärke bedeutet nicht, ruhig zu sein
Ein verbreiteter Irrtum lautet: Wer mental stark ist, ist nicht nervös. Das stimmt nicht. Auch aussergewöhnlich erfolgreiche Menschen kennen Angst, Zweifel, körperliche Anspannung und einen beschleunigten Puls. Mentale Stärke zeigt sich nicht in der Abwesenheit dieser Reaktionen. Sie zeigt sich in der Fähigkeit, trotz dieser Reaktionen zur Aufgabe zurückzufinden.
Das Ziel lautet deshalb nicht: Ich darf nichts spüren. Hilfreicher ist: Ich spüre den Druck – und weiss trotzdem, was ich als Nächstes tue.
Das Obergericht Zürich: Wenn es nicht um einen Wettkampf geht
Duri erinnert sich an ein Plädoyer vor dem Obergericht Zürich. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Freiheitsstrafe und zwölf Jahre Landesverweisung beantragt. Der Mandant sitzt neben ihm. Die Richterinnen und Richter schauen. Die Staatsanwaltschaft hat gesprochen. Jetzt muss die Verteidigung aufstehen, denken, atmen, ordnen und plädieren. Für die beschuldigte Person ist das kein Spiel. Es geht nicht um eine Medaille und nicht um einen Pokal. Es geht um Freiheit, Familie, Zukunft und möglicherweise darum, das Land verlassen zu müssen.
Gerade deshalb ist der Vergleich mit dem Spitzensport nur an einem bestimmten Punkt sinnvoll: Spitzensportlerinnen und Spitzensportler trainieren seit Jahrzehnten systematisch, wie sie in einen Zustand gelangen, in dem ihre Fähigkeiten unter Druck abrufbar bleiben. Juristinnen und Juristen lernen diesen Übergang oft nur nebenbei.
Der Gerichtssaal als Leistungsraum
Ein Plädoyer ist vorbereitet. Die Akten sind gelesen, die Beweislage analysiert und die Argumente geordnet. Aber ein Plädoyer lebt im Moment. Sobald die Verteidigerin oder der Verteidiger aufsteht, verändert sich die Aufgabe. Nun kommen Blickkontakt, Stimme, Körperhaltung, Tempo, Unterbrechungen, Reaktionen und die Bedeutung des Verfahrens hinzu. Wissen allein reicht dann nicht mehr. Es braucht Zugriff auf dieses Wissen.
Das gilt auch für Einvernahmen. Eine beschuldigte Person kann den Sachverhalt kennen und mit der Verteidigung besprochen haben, wie sie mit Fragen umgehen möchte. Unter Druck kann dennoch der Eindruck entstehen, sofort antworten zu müssen. Eine unklare Frage wird nicht geklärt. Eine Vermutung wird als sichere Erinnerung formuliert. Eine Pause fühlt sich unerträglich an. Gute Vorbereitung betrifft deshalb nicht nur den Inhalt. Sie betrifft auch den Zustand, in dem der Inhalt später abgerufen werden soll.
Pre-Performance-Routinen
Im Spitzensport spricht man von Pre-Performance-Routinen: kleinen, eingeübten Abläufen unmittelbar vor einer Leistung. Eine solche Routine kann bestehen aus:
- einem bewussten Atemzug
- einer bestimmten Körperhaltung
- dem Wahrnehmen beider Füsse
- einem Blick auf die Gliederung
- einem kurzen inneren Satz
- einer festgelegten ersten Handlung
Entscheidend ist nicht, wie spektakulär die Routine aussieht. Entscheidend ist ihre Funktion: Sie führt aus dem Ergebnisdenken zurück zur Aufgabe. Nicht: Was, wenn ich verliere? Sondern: Was ist jetzt wichtig?
Eine kurze Routine vor einem Plädoyer
Eine mögliche Routine kann so aussehen:
- Boden: Beide Füsse wahrnehmen.
- Atem: Bewusst und etwas länger ausatmen.
- Körper: Schultern und Kiefer lösen.
- Aufgabe: Den Zweck des nächsten Abschnitts benennen.
- Selbstgespräch: Einen kurzen persönlichen Satz verwenden.
- Handlung: Den ersten vorbereiteten Satz sagen.
Die Routine garantiert kein bestimmtes Ergebnis. Sie kontrolliert weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft noch den Verlauf des Verfahrens. Sie schafft jedoch einen kontrollierbaren Start.
Wenn der Kopf leer wird
Ein leerer Kopf ist nicht zwingend ein Zeichen fehlender Vorbereitung. Er kann eine Reaktion auf Druck sein. In diesem Moment hilft es selten, innerlich noch mehr Druck aufzubauen: Ich muss es sofort wissen. Ich darf keine Unsicherheit zeigen. Alle merken, dass ich den Faden verloren habe.
Hilfreicher ist eine kleine Rückkehr:
- ausatmen
- die konkrete Frage wiederholen
- einen Oberbegriff nennen
- zur Gliederung zurückkehren
- mit dem ersten sicheren Punkt beginnen
- nachfragen, wenn die Frage unklar ist
Handlungsfähigkeit entsteht nicht immer dadurch, dass sofort die perfekte Antwort auftaucht. Sie kann auch darin bestehen, den nächsten sinnvollen Schritt bewusst auszuführen.
Was Strafverteidigung vom Spitzensport lernen kann
Die wichtigste Gemeinsamkeit liegt nicht im Gewinnen. Sie liegt im Abrufen einer vorbereiteten Leistung unter Druck. Die Besten verlassen sich nicht darauf, im entscheidenden Moment spontan genial zu sein. Sie trainieren den Übergang:
- von der Vorbereitung zur Handlung
- vom Ergebnis zur Aufgabe
- von der Angst zum nächsten Schritt
- vom leeren Kopf zum ersten Satz
Für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Kandidatinnen und Kandidaten der Anwaltsprüfung und alle Menschen, die unter Beobachtung mündlich leisten müssen, ist das kein Nebenthema. Es ist Handwerk.
Kapitel
00:00 Baggio und maximaler Druck
01:37 Mikaela Shiffrin: Wenn der Plan wackelt
03:45 Malaika Mihambo: Zurück zum Atem
07:43 Obergericht Zürich: Wenn es um alles geht
09:43 Was Strafverteidigung lernen kann
10:09 Pre-Performance-RoutinenDie Reihe «Matchball-Momente»
Die Reihe fragt, wie Spitzensportler und Spitzensportlerinnen in entscheidenden Situationen handlungsfähig bleiben – und was sich davon auf Anwaltsprüfung, Strafverteidigung und Gerichtsverhandlung übertragen lässt.
Links zu dieser Folge
- Roberto Baggio verschiesst 1994 den entscheidenden Penalty
- Mikaela Shiffrin: Slalom-Gold in Beaver Creek
- Malaika Mihambo bei der Weltmeisterschaft in Doha
- Titelbild bydanay
Über Duri Bonin
Duri Bonin ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Zürich. Er verteidigt beschuldigte Personen in Strafverfahren bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten – in Zürich und schweizweit.
Mehr erfahren
- Strafverteidigung und Kontakt
- Bücher zur Strafverteidigung, Anwaltstätigkeit und Anwaltsprüfung
- Alle Folgen von «Auf dem Weg als Anwält:in»
«Auf dem Weg als Anwält:in» ist auf Apple Podcasts, Spotify und allen üblichen Podcastplattformen verfügbar. Dort nach «Duri Bonin» suchen und den Podcast abonnieren.
Hinweis
Diese Folge und die Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Handlungsfähigkeit unter Druck, Routinen, Anwaltsprüfung, Strafverteidigung und anwaltliche Praxis. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen weder die Prüfung des konkreten Einzelfalls noch eine medizinische oder psychologische Beratung.
30 June 2026, 2:59 am - 15 minutes 15 secondsCausa Vincenz: Berufungsverhandlung trotz offenem Bundesgerichtsentscheid?Duri Bonin und Gregor Münch über den abgewiesenen Sistierungsantrag, den hängigen Bundesgerichtsentscheid zum Ausstand, das Beschleunigungsgebot, mögliche Wiederholungen von Verfahrenshandlungen und den politischen Druck auf die Siegelung
In der Causa Vincenz steht der Verhandlungstermin der Berufungsverhandlung. Die Plädoyers werden vorbereitet. Aber in Lausanne liegt seit deutlich mehr als einem Jahr noch eine Ausstandsbeschwerde, die das Verfahren nachträglich ins Rutschen bringen könnte. Das Obergericht Zürich hat nun Anfang Juni einen Antrag auf Sistierung abgewiesen. Duri Bonin und Gregor Münch fragen, was das für die Verteidigung bedeutet: Muss man verhandeln, obwohl der Bundesgerichtsentscheid zum Ausstand noch offen ist? Welche Verfahrenshandlungen müssten bei einer Gutheissung wiederholt werden? Und wem dient das Beschleunigungsgebot wirklich?
Darum geht es in dieser Folge
- Warum in der Causa Vincenz noch ein Bundesgerichtsentscheid zum Ausstand hängig ist
- Weshalb der Beizug eines externen Strafrechtsprofessors durch die Staatsanwaltschaft Fragen aufwirft
- Was ein Sistierungsantrag im Berufungsverfahren bezwecken kann
- Warum Beat Stocker am 20. Mai 2026 die Sistierung des Berufungsverfahrens beantragt hat
- Weshalb das Obergericht Zürich den Sistierungsantrag am 3. Juni 2026 abgewiesen hat
- Was passieren könnte, wenn das Bundesgericht nachträglich einen Ausstandsgrund bejaht
- Warum die Wiederholung von Verfahrenshandlungen nach einem gutgeheissenen Ausstand entscheidend werden kann
- Wie Prozessökonomie und Beschleunigungsgebot in Spannung geraten
- Warum das Beschleunigungsgebot ein Schutzrecht der beschuldigten Person ist
- Weshalb Fristenprobleme nicht ein Anwaltsproblem, sondern oft ein Behördenproblem sind
- Was Waffengleichheit bedeutet, wenn Behörden lange brauchen und Verteidigerfristen gekürzt werden sollen
- Warum die Siegelung nicht das Hauptproblem langer Strafverfahren ist
- Was das Postulat zur Revision der StPO bei digitalen Ermittlungsmethoden und künstlicher Intelligenz verlangt
- Warum Duri Bonin den «wahren Mut» darin sieht, den Rechtsstaat auch in unsicheren Zeiten hochzuhalten
Wenn Lausanne noch nicht entschieden hat
Der Ausgangspunkt ist einfach und heikel zugleich: Gegen die Ablehnung eines Ausstandsgesuchs ist seit dem 9. Dezember 2024 eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Die Berufungsverhandlung vor dem Obergericht Zürich ist inzwischen terminiert und steht bevor. Ein Entscheid aus Lausanne liegt aber noch nicht vor. Duri und Gregor diskutieren nicht die Unabhängigkeit des Bundesgerichts als solche. Sie stellen eine praktische Frage: Gibt es Verfahren, die priorisiert werden müssen, weil sonst spätere Entscheide den ganzen Ablauf gefährden? Wenn eine Berufungsverhandlung vorbereitet wird, Akten gelesen, Plädoyers geschrieben, Termine koordiniert und Beteiligte disponiert werden, ist ein hängiger Ausstandsentscheid keine Nebensache. Er hängt über dem Verfahren.
Was eine Sistierung leisten soll
Die Verteidigung von Beat Stocker beantragt deshalb die Sistierung des Berufungsverfahrens. Das ist kein blosses Verzögerungsmanöver, sondern prozessual nachvollziehbar: Wenn das Bundesgericht den Ausstand gutheissen sollte, stellt sich unmittelbar die Frage, welche Verfahrenshandlungen betroffen sind, ob sie aufgehoben werden müssen und ob sie zu wiederholen sind. Genau darin liegt die Fallhöhe. Wird die Berufungsverhandlung durchgeführt und kommt kurz danach ein Bundesgerichtsentscheid, der die Befangenheit der Staatsanwaltschaft bejaht, kann das Verfahren in eine neue Schleife geraten. Dann stellt sich nicht nur eine theoretische Rechtsfrage, sondern eine sehr praktische: Was ist mit den bisherigen Einvernahmen? Was ist mit der Schlusseinvernahme? Was ist mit dem Anklagefundament? Und liegt überhaupt ein anklagereifer Sachverhalt vor, wenn bestimmte Verfahrenshandlungen wegfallen?
Prozessökonomie in zwei Richtungen
Das Obergericht Zürich weist den Sistierungsantrag ab. In der Folge wird deutlich: Auch dafür gibt es Argumente. Ein Berufungsverfahren dieser Grössenordnung verlangt enorme Organisation. Parteien, Verteidigungen, Staatsanwaltschaft, Gericht, Termine, Räume, Vorbereitung – niemand bricht ein solches Verfahren leichtfertig ab. Aber Prozessökonomie funktioniert nicht nur in eine Richtung. Es kann ökonomischer sein, kurz zuzuwarten, als eine Berufungsverhandlung durchzuführen, die später prozessual ins Wanken gerät. Duri und Gregor formulieren hier keine sichere Prognose, sondern zeigen das Risiko: Wenn das Bundesgericht nachträglich anders entscheidet, könnte der vermeintlich schnellere Weg zum langen Umweg werden.
Das Beschleunigungsgebot als Schutzrecht
Besonders scharf wird die Diskussion beim Beschleunigungsgebot. Duri stört sich daran, wenn das Beschleunigungsgebot von Behörden als Argument verwendet wird, um Verteidigungsrechte zu beschneiden. Das Beschleunigungsgebot dient der beschuldigten Person. Es soll verhindern, dass ein Strafverfahren unnötig lange dauert und die betroffene Person über Jahre im Ungewissen bleibt. Es ist deshalb etwas anderes, ob eine beschuldigte Person eine rasche Behandlung verlangt – oder ob Behörden das Beschleunigungsgebot ins Feld führen, um trotz offener Vorfragen weiterzumachen. In dieser Differenz liegt der rechtsstaatliche Kern der Folge: Beschleunigung darf nicht zu einem Behördenargument gegen Verfahrensrechte werden.
Verteidigung mit angezogener Handbremse
Duri bringt die Lage mit einem Bild auf den Punkt: Man bereitet sich auf ein WM-Finale vor, weiss aber nicht, ob im Hintergrund noch die Befangenheit des Schiedsrichters oder Linienrichters im Raum steht. Übertragen auf die Causa Vincenz heisst das: Die Berufungsverhandlung ist ein zentrales Ereignis. Gleichzeitig bleibt eine Frage offen, die für das Verfahren erheblich sein kann. Für die Verteidigung bedeutet das Vorbereitung mit angezogener Handbremse. Man muss alles leisten, als finde die Verhandlung statt. Gleichzeitig muss man die Eventualität im Kopf behalten, dass ein späterer Entscheid die prozessuale Ausgangslage verändert. Das ist nicht nur juristisch anspruchsvoll, sondern auch strategisch und menschlich belastend.
Fristen, Behörden und Waffengleichheit
Aus der konkreten Sistierungsfrage wird eine grundsätzlichere Kritik. Duri und Gregor sprechen über Fristen, lange Verfahren und die Tendenz, Verzögerungsprobleme auf die Verteidigung zu verschieben. Wenn Gerichte oder Behörden sehr lange für Entscheide brauchen, lässt sich das Problem nicht dadurch lösen, dass man anwaltliche Fristen weiter kürzt. Das berührt die Waffengleichheit im Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft verfügt über Apparate, Personal und institutionelle Ressourcen. Die Verteidigung arbeitet oft unter engem Zeitdruck, mit hohen Erwartungen und ohne die gleichen strukturellen Mittel. Wenn lange Verfahrensdauern politisch oder medial vor allem der Verteidigung angelastet werden, wird das Bild schief.
Siegelung, digitale Beweise und künstliche Intelligenz
Am Schluss weitet Gregor den Blick auf ein Postulat zur Revision der Strafprozessordnung im Bereich digitaler Ermittlungsmethoden, insbesondere mit Blick auf künstliche Intelligenz. Es geht um automatisierte Verfahren, Gesichtserkennung, digitale Beweismittel, Cloud-Daten, Erhebung, Verwertung und Siegelung. Für Duri ist klar: Die Siegelung ist nicht das Hauptproblem langer Strafverfahren. Sie ist ein rechtsstaatliches Instrument zum Schutz von Geheimnissen und Verfahrensrechten. Wer in Zeiten digitaler Massendaten und künstlicher Intelligenz einfach nach Abschaffung oder Schwächung der Siegelung ruft, verkennt, worum es geht. Der wahre Mut liegt nicht darin, rechtsstaatliche Sicherungen abzubauen. Der wahre Mut liegt darin, sie auch dann hochzuhalten, wenn Strafverfolgung technisch einfacher und politisch lauter wird.
Rechtliche Einordnung
Die Folge berührt mehrere zentrale Begriffe des Schweizer Strafprozessrechts. Sistierung bedeutet, dass ein Verfahren vorläufig ruht. Im Berufungsverfahren stellt sich diese Frage insbesondere dann, wenn ein anderes Verfahren oder ein hängiger Entscheid für den Fortgang erheblich sein kann. Hier geht es um die Frage, ob die Berufungsverhandlung durchgeführt werden soll, obwohl ein Bundesgerichtsentscheid zum Ausstand noch aussteht. Ausstand, Art. 56 ff. StPO: Personen, die in einer Strafbehörde tätig sind, müssen in den Ausstand treten, wenn ein Ausstandsgrund besteht. Zentral ist nicht nur tatsächliche Befangenheit, sondern bereits der objektiv begründete Anschein fehlender Unvoreingenommenheit. Folgen des Ausstands, Art. 60 StPO: Wird ein Ausstand gutgeheissen, können Verfahrenshandlungen, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat, aufgehoben und wiederholt werden, wenn eine Partei dies rechtzeitig verlangt. Genau deshalb ist ein hängiger Ausstandsentscheid vor einer Berufungsverhandlung so bedeutsam. Beschleunigungsgebot, Art. 5 StPO und Art. 29 Abs. 1 BV: Strafverfahren müssen ohne unbegründete Verzögerung geführt werden. Das Beschleunigungsgebot schützt insbesondere die beschuldigte Person vor überlangen Verfahren. Es darf nicht zur Verkürzung von Verteidigungsrechten missverstanden werden. Siegelung, Art. 248 StPO: Die Siegelung schützt Geheimhaltungsinteressen, etwa Anwaltsgeheimnis, Berufsgeheimnisse oder Privatsphäre, wenn Unterlagen oder Daten sichergestellt werden. In digitalen Strafverfahren gewinnt sie besondere Bedeutung, weil Datenmengen gross sind und sensible Informationen leicht miterfasst werden.
Kapitel 00:00 Bücher zur Anwaltstätigkeit und Anwaltsprüfung unter www.duribonin.ch/shop 00:23 Gregor übernimmt den Anfang 00:41 Hängiger Bundesgerichtsentscheid zum Ausstand 01:28 Berufungsverhandlung vor der Tür 02:08 Priorisierung und Vertrauen in den Rechtsstaat 03:09 Warten auf Lausanne und Kommunikation 04:09 Verteidigung vor offenem Bundesgerichtsausgang 04:34 Sistierungsantrag von Beat Stocker 04:41 Was bei Gutheissung des Ausstands passieren könnte 05:57 Szenarien, Wiederholung und Ressourcenverschleiss 07:04 Parallelverfahren und Ermittlungsbasis 07:53 Sistierungsgesuch abgewiesen 08:36 Beschleunigungsgebot als Streitpunkt 09:19 Abweisung ohne Vernehmlassung 09:45 Nicht absehbarer Bundesgerichtsentscheid 10:51 Fristenproblem und Behördenproblem 11:22 Waffengleichheit und Siegelung 12:05 Berufungsverhandlung mit angezogener Handbremse 12:41 Postulat zu digitalen Ermittlungsmethoden und KI 13:30 Siegelung unter politischem Druck 14:03 Den Rechtsstaat hochhalten 14:21 Lobbying und Verteidigungsperspektive 14:39 Schluss
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- Strafprozessordnung
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
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Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über die Causa Vincenz, Sistierung, Ausstand, Berufungsverfahren, Beschleunigungsgebot, Siegelung und Strafprozessrecht in der Schweiz. Sie enthalten keine verbindliche Darstellung des laufenden Verfahrens, keine Feststellung zu konkreter Befangenheit und keine offizielle Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, die amtlichen Entscheide und der konkrete Verfahrensstand.
25 June 2026, 2:59 am - 12 minutes 59 seconds#799 Auf dem Weg zur Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft NidwaldenDuri Bonin und Nina Langner über eine Einvernahme in Stans, Anreise mit knappen Anschlüssen, Orientierung auf dem Areal der Staatsanwaltschaft Nidwalden, gute Belehrung, Ergänzungsfragen und einen überraschend schönen Ausklang im Dorf.
Einvernahme um halb zehn in Stans. Das klingt machbar – bis der Schnellzug Verspätung hat, der Anschluss in Luzern knapp wird, Google Maps zum falschen Ende eines gesicherten Areals führt und die Staatsanwaltschaft irgendwo hinter Polizei, Gefängnis und Stacheldraht liegt. Und dann, nach Spurt, Hitze und Umweg: eine Einvernahme, die Duri Bonin als souverän, zugewandt und ergebnisoffen erlebt.
Ausgangspunkt dieser Folge ist Duri Bonins Besuch bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden in Stans. Nina Langner macht daraus sofort den passenden Untertitel für den Podcast: «Auf dem Weg durch die Schweiz». Denn manchmal zeigt Strafverteidigung und Geschädigtenvertretung nicht nur Akten, Rechtsfragen und Einvernahmen, sondern auch Bahnhöfe, Anschlüsse, kantonale Unterschiede, Gebäude, Wege, Räume – und am Ende ein gutes Essen in einem Dorf, das Duri zuerst für ein Städtchen hält.
Darum geht es in dieser Folge
- Wie eine Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden in Stans praktisch abläuft
- Warum Duri den Einvernahmetermin bewusst erst auf halb zehn legen liess
- Was knappe ÖV-Anschlüsse mit anwaltlicher Vorbereitung zu tun haben
- Warum der Weg zur Staatsanwaltschaft manchmal komplizierter ist als die Einvernahme selbst
- Warum verständliche Kommunikation wichtiger ist als technische Routine
- Was es bedeutet, als Geschädigtenvertreter mit einer vorbereiteten Einvernahme zu erscheinen
- Warum vorbereitete Dokumente manchmal gar nicht mehr gebraucht werden
- Weshalb Stans in dieser Folge nicht nur Verfahrensort, sondern auch Erlebnisraum ist
Auf dem Weg durch die Schweiz
Nina bringt es gleich zu Beginn auf den Punkt: Der Podcast könnte momentan auch «Auf dem Weg durch die Strafverfolgungsbehörden der Schweiz» heissen. Diese Folge führt nach Stans, zur Staatsanwaltschaft Nidwalden. Der erste praktische Punkt beginnt schon vor der Vorladung: Wann setzt man eine Einvernahme an, wenn man aus Zürich anreisen muss? Duri hat diesmal vorher nachgeschaut, wie weit Stans tatsächlich ist. Halb zehn statt früher Morgen. Keine Übernachtung. Kein Hotel. Das ist keine Nebensache. Wer zu einer Einvernahme reist, muss nicht nur inhaltlich vorbereitet sein, sondern auch pünktlich, konzentriert und arbeitsfähig ankommen.
Wenn der Anschluss Teil der Geschichte wird
Die Anreise verläuft nicht ganz so ruhig wie geplant. Der Zug nach Luzern ist voll und verspätet, der Anschluss nach Stans knapp, der Wechsel auf Gleis 14 sportlich. Duri sprintet, steigt gerade noch ein – und stellt fest: Der Zug wäre tatsächlich ohne ihn gefahren. Anwaltliche Praxis ist manchmal weniger grosse Rhetorik als profane Logistik. In Stans geht es weiter mit dem Bus. Zwei Minuten Busfahrt klingen in Zürich nach einer kurzen Strecke. In Nidwalden bedeutet es: besser einsteigen, nicht laufen. Danach führt Google Maps entlang eines schönen Flusses – nur leider an die falsche Seite des Areals. Stacheldraht, Polizei, Gefängnis, Staatsanwaltschaft: Wer nicht mit dem Auto kommt, landet schnell dort, wo man zwar nahe ist, aber nicht hinein kann.
Die Einvernahme selbst: sachlich und souverän
Gerade deshalb ist der Kontrast interessant. Die Anreise ist umständlich, die Einvernahme selbst aber professionell. Duri beschreibt die Staatsanwältin als souverän, nett und zugewandt. Besonders positiv fällt ihm die Belehrung auf: nicht endlos technisch, sondern verständlich und auf die beteiligte Person ausgerichtet. Das ist ein wichtiger Punkt. Eine Belehrung ist im Strafverfahren nicht bloss ein Formularmoment. Sie entscheidet mit darüber, ob eine Person versteht, in welcher Rolle sie befragt wird, welche Rechte und Pflichten bestehen und was die Einvernahme bedeutet. Gute Strafverfolgung zeigt sich auch darin, ob verständlich erklärt wird.
Offen fragen, nicht pro forma abarbeiten
Der Hintergrund des Verfahrens macht die Einvernahme zusätzlich interessant. Das Verfahren war durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden; das Obergericht Nidwalden hat diese Einstellung aufgehoben. In einer solchen Situation hat sich Duri gefragt: Wird jetzt nur pflichtgemäss nachbefragt? Oder wird wirklich offen geschaut, was sich aus der Einvernahme ergibt? Letztendlich ist Duri positiv überrascht. Es wurde offen gefragt, der Beschuldigte wurde aber keinesfalls geschont. Genau diese Balance macht eine gute Einvernahme aus: Sie ist nicht vorentschieden, aber auch nicht beliebig. Sie lässt Raum für Antworten, bleibt aber am Sachverhalt dran.
Ergänzungsfragen und Vorbereitung
Duri war in dieser Einvernahme als Geschädigtenvertreter dabei. Vor diesem Hintergrund hatte er eine vollständige Einvernahme vorbereitet und ein Dossier mit Dokumenten zusammengestellt, die er dem Beschuldigten einzeln hätte vorlegen können. Das ist klassische anwaltliche Vorbereitung: Man weiss nicht, was die Staatsanwaltschaft fragt, also bereitet man den eigenen Zugriff auf den Sachverhalt sauber vor. In diesem Fall braucht Duri das vorbereitete Dossier nicht. Die Staatsanwältin legt die relevanten Dokumente selber vor. Für ihn ist das gerade ein Qualitätszeichen: Die Einvernahme war nicht bloss formal, sondern inhaltlich gut vorbereitet und geführt. Manchmal ist anwaltliche Arbeit auch, zu merken, dass die eigene Intervention nicht nötig ist.
Kantonale Praxis und kleine Systeme
Am Schluss sprechen Duri und Nina kurz über die Grösse der Staatsanwaltschaft Nidwalden. Duri schätzt rund zehn Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Jugendanwaltschaft eingeschlossen, bei einem Kanton mit rund 45’000 Einwohnern. Die Folge macht sichtbar, dass das Strafprozessrecht zwar schweizweit gilt, Strafverfolgung aber immer auch kantonal erlebt wird: im Gebäude, in der Organisation, im Umgang, in der Verfahrensführung, in der Frage, ob man mit dem Auto kommen sollte - und manchmal sogar darin, ob der Anschlusszug wartet.
Stans nach der Einvernahme
Nach der Einvernahme bleibt Duri noch etwas in Stans. Er fragt nach einem Restaurant, wird beim Wort «Städtchen» freundlich korrigiert und landet in der Wirtschaft zur Rosenburg Höfli. Kirche, Winkelried, Niklaus von Flüe, Sommerhitze, Melone, Meeresfrüchte und ein richtig heisser Espresso. Strafverfahren finden nicht im Lehrbuch statt. Sie finden an Orten statt. Diesmal in Stans.
Kapitel 00:00 Bücher zur Anwaltstätigkeit und Anwaltsprüfung unter www.duribonin.ch/shop 00:23 «Auf dem Weg durch die Schweiz» 00:41 Einvernahme in Stans planen 01:13 Hotel oder früher Zug? 01:32 Knappe Anschlüsse nach Luzern 02:40 Sprint auf den Zug nach Stans 03:25 Mit Bus und Google Maps zur Staatsanwaltschaft 04:00 Stacheldraht, Polizei, Gefängnis und Umweg 05:19 Anruf bei der Staatsanwaltschaft 05:48 Eindruck von der Einvernahme 06:03 Gute Belehrung und geduldige Fragen 06:53 Verfahren nach früherer Einstellung 07:16 Offene Befragung statt Pro-forma-Termin 07:47 Ergänzungsfragen und vorbereitetes Dossier 08:17 Stans, Restaurantempfehlung und Rosenburg 09:26 Kirche, Winkelried und Niklaus von Flüe 10:23 Essen in der Rosenburg 11:12 Grösse der Staatsanwaltschaft Nidwalden 11:51 Kurzer Seitenblick nach Zürich 12:20 Schluss
Links zu diesem Podcast:
- Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
- Staatsanwaltschaft Nidwalden
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Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Einvernahmen, Strafverfolgung und anwaltliche Praxis in der Schweiz. Sie beruhen auf einem persönlichen Erfahrungsbericht aus einem konkreten Verfahren und enthalten keine verbindliche Darstellung der allgemeinen Praxis der Staatsanwaltschaft Nidwalden, keine offizielle Mitteilung einer Behörde und keine Anleitung für den Einzelfall.
23 June 2026, 2:59 am - 26 minutes 25 seconds#798 Wer verurteilt, muss erklären: Was ein gutes Strafurteil ausmachtDuri Bonin über rechtliches Gehör, Anklagegrundsatz, Sachverhaltsfeststellung, Beweiswürdigung, Strafzumessung und die Frage, warum ein Strafurteil verständlich und überprüfbar sein muss
Ein Mensch sitzt im Gerichtssaal. Vorne entscheidet der Staat über Freiheit, Ruf, Zukunft. Dabei genügt kein sauber formatiertes Dispositiv. Ein Strafurteil muss mehr leisten: Es muss erklären, warum der Staat so urteilt.
Was macht ein gutes Strafurteil aus? Duri Bonin stellt diese Frage aus der Perspektive von mehr als 20 Jahren Strafjustiz: als früherer Urteilsschreiber, als Strafverteidiger, als Geschädigtenvertreter und als Leser unzähliger Urteile. Gute, schwache, überladene, dürre, gelehrte, eitle, tapfere, feige. Die gefährlichsten Urteile sind dabei selten die knappen. Gefährlich sind jene, die sicher klingen, bevor sie gezweifelt haben.
Diese Folge handelt von rechtlichem Gehör, Anklagegrundsatz, Sachverhaltsfeststellung, Beweiswürdigung, «in dubio pro reo», Subsumption, Strafzumessung, Nebenfolgen, Verständlichkeit und Kontrollierbarkeit. Vor allem aber handelt sie von einer einfachen rechtsstaatlichen Zumutung: Ein Strafurteil muss man nicht mögen. Man muss das Ergebnis nicht teilen. Aber man muss den Weg verstehen und rechtlich kontrollieren können.
Darum geht es in dieser Folge
- Warum ein Strafurteil nicht durch Autorität überzeugt, sondern durch tragfähige Gründe
- Weshalb ein Urteil bereits in der Strafuntersuchung scheitern kann
- Warum rechtliches Gehör kein Höflichkeitsritual ist
- Was ein unabhängiges, zuständiges und unparteiisches Gericht leisten muss
- Weshalb die Anklage der Zaun des Strafprozesses ist
- Warum der Anklagegrundsatz vor einem wandernden Prozessgegenstand schützt
- Was Sachverhaltsfeststellung von blosser Aktenzusammenfassung unterscheidet
- Warum ein gutes Strafurteil sagt, was bewiesen ist – und was nicht
- Weshalb freie Beweiswürdigung keine freie Behauptung ist
- Warum Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen methodische Sorgfalt verlangen
- Was «in dubio pro reo» wirklich bedeutet – und warum der Grundsatz kein Weihrauch am Ende des Urteils ist
- Weshalb bei der Subsumption sich richterliche Disziplin gegen richterliche Intuition behaupten muss
- Warum ein Freispruch kein Scheitern des Rechts ist
- Weshalb Strafzumessung Rechtsanwendung in Zahlen ist
- Warum Nebenfolgen, Dispositiv, Sprache und Kontrollierbarkeit zur Qualität eines Strafurteils gehören
Das Verfahren ist keine Verpackung
Ein gutes Strafurteil beginnt nicht mit dem Schuldspruch. Es beginnt früher: beim Verfahren. Wurden die Parteien gehört? Wurden ihre Vorbringen verstanden? Wurden Beweisanträge ernsthaft geprüft? Hat das Gericht die Akten wirklich gekannt? Hat es sich ein eigenes Bild gemacht – oder bloss das Ergebnis der Strafuntersuchung verwaltet? Das rechtliche Gehör ist kein Ritual für die Akten. Es ist die elementare Bedingung dafür, dass ein Urteil legitim sein kann. Gerade im Strafrecht ist das Verfahren Teil der Gerechtigkeit. Wer nicht gehört wurde, wurde nicht wirklich beurteilt. Und wer vor einem Gericht steht, das nicht unabhängig, zuständig und unparteiisch ist, wird nicht gerichtet, sondern verwaltet.
Die erste Qualitätsfrage lautet deshalb nicht: Hat das Gericht am Ende recht gehabt? Sondern: Durfte es auf diesem Weg zu diesem Ergebnis gelangen?
Die Anklage ist der Zaun des Prozesses
Die Anklage ist nicht Dekoration. Sie bestimmt, worum es im gerichtlichen Verfahren geht. Sie sagt, wer sich wogegen verteidigen muss: welche Tat, welche Zeit, welcher Ort, welche Handlung, welche innere Haltung, welche Beteiligungsform, welche Folgen. Der Anklagegrundsatz schützt die beschuldigte Person vor einem wandernden Prozessgegenstand. Er schützt aber auch das Gericht vor der Versuchung, eine mangelhafte Untersuchung mit einem anderen Sachverhalt zu retten. Ein Gericht darf rechtlich anders denken. Es darf eine Tat anders qualifizieren. Aber es darf den angeklagten Lebensvorgang nicht heimlich ersetzen.
Was genau ist angeklagt? Was davon ist bewiesen? Alles andere ist Nebel. Und Nebel ist kein Boden für einen Schuldspruch.
Feststellen, nicht nacherzählen
Ein schlechtes Urteil erzählt. Ein gutes Urteil stellt fest. Es genügt nicht, Akten zu referieren oder Aussagen seitenweise zusammenzufassen. Die eigentliche Leistung liegt dort, wo das Gericht klar sagt: Gestützt auf welche Beweise erachten wir was als bewiesen – und was gerade nicht? Tatzeit, Tatort, Tathandlung, Tatmittel, Tatfolge, Kausalität, Vorsatz oder Fahrlässigkeit sind keine schmückenden Details. Sie sind tragende Balken eines Strafurteils. Wenn der Sachverhalt schwimmt, ertrinkt die Rechtsanwendung. Dann wird Subsumption zur Behauptung.
Ein gutes Strafurteil sagt nicht: «Es spricht vieles dafür.» Es sagt: «Gestützt auf diese Beweise steht fest, dass …» Und wenn es das nicht sagen kann, muss es den Mut haben, auch das zu sagen.
Beweiswürdigung statt Bauchgefühl
Im Strafprozess geht es nicht um Glauben, vermeintliche Menschenkenntnis oder den Eindruck vor Schranken. Freie Beweiswürdigung bedeutet nicht, dass das Gericht frei ist, seiner Intuition zu folgen. Es ist frei von starren gesetzlichen Beweisregeln, aber nicht frei von Logik, Erfahrung, Begründung und Akten. Ein gutes Urteil fragt genau: Woher weiss eine Person, was sie sagt? Was hat sie unmittelbar wahrgenommen? Was hat sie rekonstruiert? Was hat sie nur gehört? Wo bleibt sie konstant? Wo weicht sie ab? Sind Widersprüche belastend oder menschlich erklärbar? Gibt es äussere Anker: Spuren, Nachrichten, Urkunden, medizinische Befunde, technische Daten, Zeitabläufe? Gibt es Belastungsmotive oder Entlastungsmotive?
Gerade bei Aussage gegen Aussage ist nicht mehr Pathos gefragt, sondern mehr methodische Sorgfalt. Solche Fälle sind nicht unentscheidbar. Aber sie sind gefährlich, wenn mit Textbausteinen gearbeitet wird.
Zweifel gehören ins Urteil
«In dubio pro reo» ist kein Weihrauch, den man am Ende über das Urteil schwenkt. Der Grundsatz ist auch kein Ersatz für Beweiswürdigung. Er greift dort, wo nach sorgfältiger Würdigung erhebliche, nicht behebbare Zweifel bestehen bleiben. Ein gutes Strafurteil hat deshalb eine innere Redlichkeit. Es versteckt Zweifel nicht. Es benennt sie, prüft sie und erklärt, warum sie überwunden werden können – oder warum sie eben nicht überwunden werden können. Der Rechtsstaat braucht keine richterliche Selbstgewissheit. Er braucht nachvollziehbare Gründe.
Vom Faktum zur Norm
Nach dem Sachverhalt kommt das Recht. Hier zeigt sich, ob ein Urteil wirklich gedacht oder nur komponiert wurde. Strafbarkeit ergibt sich nicht daraus, dass jemand unsympathisch wirkt, aus einer fremden Lebenswirklichkeit kommt, schlecht gelebt hat oder sich in einer Verdachtsnähe bewegt. Strafbarkeit setzt voraus, dass der festgestellte Sachverhalt die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt. Objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld, Versuch, Teilnahme, Konkurrenz, Verjährung, Rechtfertigungsgründe und Schuldausschlussgründe sind keine Floskeln. Was strittig ist, muss geprüft werden. Was entscheidend ist, muss begründet werden.
Ein gutes Strafurteil zeigt die Bewegung vom Faktum zur Norm. Nicht mit grossen Worten, sondern mit sauberer Subsumption. Und ja: Ein Freispruch ist kein Scheitern des Rechts. Ein guter Freispruch ist Recht.
Strafzumessung ist Rechtsanwendung in Zahlen
Die Strafzumessung ist der Charaktertest eines Urteils. Nach dem Schuldspruch darf die Begründungskraft nicht nachlassen. Denn die Strafe ist nicht der Anhang des Schuldspruchs. Sie ist sein schärfster Ausdruck. Ein Strafmass ist keine Zahl am Ende einer Erzählung. Ein Strafmass ist Rechtsanwendung in Zahlen. Ein gutes Urteil erklärt deshalb, von welchem Strafrahmen es ausgeht, wo der Ausgangspunkt liegt, welche Tatkomponenten das Verschulden erhöhen oder mindern, welche Täterkomponenten erheblich sind, welche Vorstrafen zählen, welches Nachtatverhalten relevant ist und weshalb der Vollzug bedingt, teilbedingt oder unbedingt ausfällt.
Es erklärt auch, weshalb weniger nicht genügt – und weshalb mehr nicht gerechtfertigt ist. Wer straft, muss Mass halten. Wer Mass hält, muss begründen. Wer nicht begründet, übt Macht aus.
Nebenfolgen sind keine Nebensachen
Ein Urteil endet nicht beim Schuldspruch. Kosten, Entschädigungen, Genugtuung, Zivilforderungen, Beschlagnahmungen, Einziehungen, Ersatzforderungen, Massnahmen, Landesverweisung, Vollzugsfragen und Rechtsmittelbelehrung sind keine Nachträge. Für die Betroffenen sind es oft die konkreten Folgen des Urteils. Darum muss auch das Dispositiv präzise sein. Die Erwägungen erklären. Das Dispositiv befiehlt. Ein unklarer Befehl des Staates ist kein kleiner Fehler, sondern ein rechtsstaatliches Ärgernis.
Verständlichkeit ist Respekt
Sprache ist kein Ornament. Sprache ist Justizhandwerk. Ein gutes Strafurteil ist nicht deshalb gut, weil es einfach ist. Es ist auch nicht deshalb gut, weil es kompliziert ist. Es ist gut, wenn es präzise ist. Präzision und Verständlichkeit schliessen sich nicht aus. Im Gegenteil: Erst wer wirklich weiss, was er sagen will, kann es klar sagen. Eine beschuldigte Person muss verstehen können, weshalb sie verurteilt oder freigesprochen wurde. Eine geschädigte Person muss erkennen können, dass ihre Vorbringen ernsthaft geprüft wurden. Die Öffentlichkeit muss sehen, dass nicht Stimmung, sondern Recht gesprochen wurde. Und die Rechtsmittelinstanz darf nicht Gedanken lesen müssen.
Kontrollierbarkeit ist Teil des Rechtsstaats
Ein Urteil muss überprüfbar sein. Das ist kein Gefallen an die obere Instanz, sondern ein Anspruch der Parteien und eine Bedingung rechtsstaatlicher Kontrolle. Ein gutes Strafurteil legt seine tragenden Gründe offen. Nicht alles, was in den Akten liegt, muss wiedergegeben werden. Aber alles, was den Entscheid trägt, muss sichtbar werden. Die Rechtsmittelinstanz darf nicht raten müssen. Die Verteidigung auch nicht. Die geschädigte Person auch nicht.
Ein gutes Strafurteil ist nicht unangreifbar. Das wäre ein verdächtiger Anspruch. Ein gutes Urteil ist an der richtigen Stelle angreifbar: an seinen offengelegten Gründen. Wer nur entscheidet, aber nicht erklärt, verlangt Gehorsam statt Anerkennung. Wer Gründe nennt, macht sich überprüfbar – und nimmt gerade dadurch Recht und Amt ernst. Genau darin liegt der rechtsstaatliche Wert.
Die sieben Fragen an ein gutes Strafurteil
- War das Verfahren fair, korrekt und offen?
- Bleibt das Urteil innerhalb der Anklage?
- Sagt es klar, was bewiesen ist – und was nicht?
- Würdigt es die Beweise, statt sie bloss aufzuzählen?
- Subsumiert es sauber, Tatbestandsmerkmal für Tatbestandsmerkmal?
- Begründet es die Strafe als Mass des konkreten Verschuldens?
- Ist das Dispositiv klar, vollständig und vollziehbar?
Wenn ein Urteil diese Fragen besteht, ist es meistens gut. Nicht perfekt. Perfektion ist kein richterlicher Massstab. Redlichkeit schon.
Kapitel 00:00 Was macht ein gutes Strafurteil aus? 01:17 Verfahren, Gehör und unabhängiges Gericht 03:43 Anklagegrundsatz und Prozessgegenstand 05:36 Sachverhaltsfeststellung statt Aktenreferat 07:31 Beweiswürdigung und Aussageanalyse 10:11 In dubio pro reo und innere Redlichkeit 11:34 Subsumption: vom Faktum zur Norm 13:53 Strafzumessung als Charaktertest 16:16 Verständlichkeit, Sprache und Respekt 17:37 Begründungspflicht und ernsthafte Prüfung 19:47 Überprüfbarkeit statt Floskeln 21:22 Wer nicht erklärt, verlangt Gehorsam 21:37 Sieben Fragen an ein gutes Strafurteil 25:50 Schluss
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- Bücher zur Anwaltsprüfung & Anwaltstätigkeit
Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Strafurteile, Urteilsqualität, Beweiswürdigung, Strafzumessung und rechtsstaatliche Kontrolle in der Schweiz. Sie sind keine Anleitung für den Einzelfall und ersetzen keine Prüfung der konkreten Situation.
16 June 2026, 2:59 am - 24 minutes 1 second#797 Am Obergericht Thurgau: Wie läuft eine Berufungsverhandlung ab?Duri Bonin und Nina Langner über eine Berufungsverhandlung in Frauenfeld, Anwaltszimmer, Sitzordnung, Aussageverweigerungsrecht, Plädoyernotizen vorab und schriftliche Urteilseröffnung
Wie läuft eine Berufungsverhandlung am Obergericht Thurgau ab? Nina Langner war in Frauenfeld und nimmt Duri Bonin mit durch den Verhandlungstag: vom Treffen am Bahnhof über das Anwaltszimmer und die Sitzordnung bis zur Befragung, den Plädoyers, der Replik, dem Schlusswort und der schriftlichen Urteilseröffnung.
Anlass dieser Folge ist ein frischer Erfahrungsbericht aus dem Obergericht Thurgau. Wie ist die Anreise? Wo bespricht man sich mit dem Klienten? Wie ist der Gerichtsempfang? Wie ist der Gerichtssaal eingerichtet? Wer sitzt wo? Was passiert in der Gerichtsverhandlung? Wann wird gesprochen? Was bedeutet Schweigen? Wie lange dauert es? Wann erfährt man das Urteil?
Darum geht es in dieser Folge
- Wie eine Berufungsverhandlung am Obergericht Thurgau praktisch ablaufen kann
- Warum Nina ihren Klienten bereits am Bahnhof trifft
- Was Vorbereitung unmittelbar vor der Verhandlung bedeutet
- Wie Empfang und Orientierung im Gerichtsgebäude funktionieren
- Weshalb ein Anwaltszimmer vor Verhandlungsbeginn wertvoll ist
- Was Gerichtsbesetzung, Sitzordnung und Raumaufteilung für die Verteidigung bedeuten
- Wie sich der Ablauf in Frauenfeld von Zürcher Berufungsverhandlungen unterscheiden kann
- Wann die beschuldigte Person befragt wird
- Was das Aussageverweigerungsrecht in der Berufungsverhandlung praktisch heisst
- Welche Rolle Publikum und Gerichtsöffentlichkeit spielen
- Wie lange Plädoyers dauern können
- Ob Plädoyernotizen vorab abgegeben werden sollen
- Was daran praktisch ist – und wo Verteidigerinnen und Verteidiger aufmerksam bleiben müssen
- Wie Replik, Duplik und Schlusswort in der Verhandlung Platz finden
- Was eine schriftliche Urteilseröffnung für Verteidigung und Klientschaft bedeutet
Nina trifft ihren Klienten bereits beim Bahnhof. Das ist mehr als Organisation. Vor einer Berufungsverhandlung gibt es fast immer letzte Punkte zu klären. Der gemeinsame Weg zum Gericht schafft Raum für diese letzten Absprachen – mit Bewegung und etwas Luft vor dem Verfahren.
Das Obergericht Thurgau liegt in Frauenfeld in einem grossen Gebäude, klar angeschrieben und gut auffindbar rund 5 Minuten vom Bahnhof entfernt. Nach dem Empfang werden Nina und ihr Klient direkt in ein Anwaltszimmer gebracht. Unaufgefordert. Mit Tisch und einem Zettel zur Gerichtsbesetzung. Solche Details prägen einen Verhandlungstag. Für die Verteidigung ist ein geschützter Raum vor Beginn nicht Luxus, sondern praktisch: Unterlagen ordnen, kurz durchatmen, letzte Fragen besprechen, ankommen.
Danach geht es in den Saal. Wer sitzt wo? Wo ist die Staatsanwaltschaft? Wo sitzen die Verteidigerinnen? Wo nimmt der Klient Platz? Wo befindet sich das Pult für die Befragung? Solche Fragen klingen klein, sind aber Teil jeder Gerichtsverhandlung. Ein Strafverfahren besteht nicht nur aus Anträgen und Rechtsfragen, sondern auch aus Blickachsen, Wegen, Sitzordnungen und der Frage, ob eine beschuldigte Person sich orientieren kann. Die Strafprozessordnung gilt schweizweit, aber die konkrete Gerichtskultur ist kantonal und manchmal sogar von Gericht zu Gericht verschieden.
Nach der Klärung der Anwesenheiten und einzelner prozessualer Punkte kommt die Befragung der beschuldigten Person. In dieser Verhandlung dauert sie nicht lange, weil vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird. Das ist kein Störfall und keine Unhöflichkeit gegenüber dem Gericht, sondern ein zentrales Recht der beschuldigten Person. Interessant ist, wie das Gericht damit umgeht. Manche Gerichte stellen trotz Aussageverweigerung noch zahlreiche Fragen. Hier wird die Befragung nicht künstlich verlängert.
Nach der Befragung folgen die Plädoyers. Nina schildert, wie lange die einzelnen Vorträge ungefähr dauern und wie man als Verteidigerin auch während des Plädoyers der anderen Beteiligten arbeitet: zuhören, Argumente prüfen, mögliche Reaktion vorbereiten, entscheiden, was in der Replik noch aufgenommen werden muss.
Besonders interessant ist die Frage der Plädoyernotizen. Nina wird gebeten, diese bereits vor Beginn der Verhandlung abzugeben, damit sie kopiert und gescannt werden können. Praktisch ist das nachvollziehbar. Das Gericht, die Gerichtsschreiberin, die Staatsanwaltschaft und die Mitverteidigung haben damit eine saubere Grundlage. Gleichzeitig stellt sich aus Verteidigungssicht die Frage, wann man sich schriftlich festlegt. Wenn sich in der Befragung oder im Verlauf der Verhandlung etwas Unerwartetes ergibt, muss das Plädoyer angepasst werden können.
Nach den Plädoyers besteht die Möglichkeit zur Replik. Danach folgt das Schlusswort der beschuldigten Person. Auch das gehört zum Ablauf einer Berufungsverhandlung und ist für die Klientschaft oft ein besonderer Moment: Noch einmal selber etwas sagen können – oder bewusst darauf verzichten.
In diesem Fall wird das Urteil nicht mündlich eröffnet. Das Gericht kündigt an, dass das Urteilsdispositiv einige Tage später schriftlich zugestellt wird. Für die Verteidigung bedeutet das: Der Verhandlungstag endet nicht mit einem Entscheid im Saal. Man muss mit dem Klienten besprechen, was als Nächstes passiert, wie die Zustellung erfolgt, welche Fragen offenbleiben und wie nach Eingang des Dispositivs weiter vorzugehen ist.
Die Folge zeigt eine Berufungsverhandlung nicht aus der Distanz, sondern aus der Bewegung heraus: ankommen, warten, besprechen, hineingehen, sitzen, zuhören, plädieren, reagieren, hinausgehen. Gerade für Studierende, junge Anwältinnen und Anwälte, Medienschaffende oder Klientinnen und Klienten ist das wertvoll. Denn viele wissen abstrakt, dass es Berufungsverhandlungen gibt. Wenige wissen, wie sich ein solcher Verhandlungstag konkret zusammensetzt.
Am Schluss fällt noch eine Zahl: Zwischen erstem Vorwurf und Berufungsverhandlung lagen rund 8,5 Jahre. Das ist nicht der Schwerpunkt dieser Folge, aber es erinnert daran, dass ein Verhandlungstag für das Gericht ein Termin sein kann – für die beschuldigte Person aber Teil einer viel längeren Geschichte.
Kapitel 00:00 Der mögliche violette Boden 00:19 Rätsel: Welches Obergericht? 02:31 Auflösung: Obergericht Thurgau in Frauenfeld 02:40 Anreise und Vorbereitung mit dem Klienten 03:12 Warum Gehen vor der Verhandlung hilft 04:00 Empfang und Orientierung im Gericht 04:58 Anwaltszimmer, Kaffee und Gerichtsbesetzung 06:25 Beginn der Verhandlung 07:17 Sitzordnung im Gerichtssaal 09:26 Ablauf im Vergleich zu Zürich 10:19 Befragung und Aussageverweigerungsrecht 11:02 Zuschauer und Gerichtsöffentlichkeit 12:51 Plädoyers und Länge der Vorträge 15:44 Plädoyernotizen vorab abgeben 16:25 Praktisch oder problematisch? 18:23 Replik und Schlusswort 18:44 Keine mündliche Urteilseröffnung 20:05 Gerichtsbesetzung und Verfahrensführung 21:28 Eindrücke vom Obergericht Thurgau 22:24 Dauer des Verfahrens 23:09 Schluss
Links zu diesem Podcast:
- Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner
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- Obergericht des Kantons Thurgau
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Berufungsverhandlungen, Strafverteidigung und gerichtliche Praxis in der Schweiz. Sie beruhen auf einem persönlichen Erfahrungsbericht aus einem konkreten Verfahren und enthalten keine verbindliche Darstellung der allgemeinen Praxis des Obergerichts Thurgau, keine offizielle Mitteilung des Gerichts und keine Anleitung für den Einzelfall.
11 June 2026, 2:59 am - 14 minutes 35 seconds#796 Ist unsere Justiz käuflich? Korruption in der SchweizDuri Bonin und Nina Langner über Justizlöhne als rechtsstaatliche Sicherheitsarchitektur, richterliche Unabhängigkeit, Parteibindungen, Korruptionsindex, Kontrolle und Vertrauen in die Schweizer Justiz
Ein guter Lohn kauft keine Integrität. Aber ein schlechter Lohn kann Integrität unnötig teuer machen. Ist unsere Justiz käuflich? Die kurze Antwort lautet: Nein. Die bessere Antwort lautet: Nur ein Rechtsstaat, der Löhne, Kontrolle, Transparenz und Berufsethos ernst nimmt, bleibt davor geschützt.
Wer über Korruption in der Schweiz spricht, spricht nicht nur über Strafrecht, Couvert und verbotene Geschenke. Es geht um Vertrauen in die Justiz, um richterliche Unabhängigkeit, um Staatsanwaltschaften, um Kontrolle – und um die Frage, wie ein Rechtsstaat seine empfindlichsten Stellen schützt.
Ausgangspunkt dieser Folge ist die letzte Aufnahme von Duri Bonin und Nina Langner über Löhne in der Zürcher Justiz. Duri schiebt einen Gedanken nach: Löhne von Staatsanwältinnen, Richtern und Gerichtspersonal sind keine Nettigkeit des Staates, sondern Teil einer rechtsstaatlichen Sicherheitsarchitektur. Bezahlt wird nicht nur Arbeitszeit. Bezahlt werden auch Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit, Qualität und die Fallhöhe bei Fehlverhalten.
Darum geht es in dieser Folge
- Warum gute Justizlöhne nicht Luxus sind, sondern Vertrauen in den Rechtsstaat stützen
- Weshalb Korruption selten als spontane Sünde beginnt, sondern oft als Kosten-Nutzen-Rechnung
- Warum gerade Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafverfahren besonders korruptionsanfällig wären
- Was Freiheit, Untersuchungshaft, Vermögenswerte, Sorgerecht, Informationen und Macht mit Korruptionsrisiken zu tun haben
- Weshalb die Schweiz im Korruptionsindex gut abschneidet, aber nicht frei von Korruption ist
- Warum Korruption in der Schweiz oft subtiler ist als ein Couvert mit Bargeld
- Wie Interessenkonflikte, politische Netzwerke, wirtschaftliche Nähe, Lobbying und spätere Karrierepfade Vertrauen beschädigen können
- Warum richterliche Unabhängigkeit durch Parteiwahlen, Wiederwahlen, Parteibeiträge und Nebenmandate berührt wird
- Weshalb Lohn allein nicht genügt: Kontrolle, Transparenz und professionelle Auswahl sind ebenso wichtig
- Welche Rolle Medien als Kontrollinstanz spielen können – im Guten wie im Schlechten
- Warum interne Kontrolle bei Staatsanwaltschaften, Polizei und Justiz besonders schwierig ist
- Weshalb Instanzenzug und Begründungspflicht zentrale Elemente rechtsstaatlicher Kontrolle sind
- Warum Begründungen gerade bei Untersuchungshaft nicht aus Textbausteinen bestehen dürfen
- Weshalb tiefe Löhne nicht automatisch korrupt machen, aber die moralische und ökonomische Fallhöhe senken
- Warum Vertrauen in die Justiz eine Voraussetzung dafür ist, dass ein Staat funktioniert
In der letzten Folge ging es um Lohnklassen, Gerichtsschreiberinnen, Staatsanwälte, Bezirksrichterinnen und das Obergericht. Diese Folge dreht die Perspektive: Angemessene Löhne sind nicht bloss Personalpolitik. Sie sind ein Teil der institutionellen Vorsorge. Wer in der Justiz über Freiheit, Haft, Sorgerecht, Vermögen und Schuld entscheidet, muss so positioniert sein, dass Bestechung nicht attraktiv wird – weder finanziell noch beruflich noch sozial.
Das heisst nicht, dass man Integrität kaufen kann. Ein hoher Lohn macht niemanden automatisch integer. Aber er erhöht die Verlusthöhe: Wer ein angesehenes Amt, ein gutes Einkommen, eine berufliche Reputation und eine glaubwürdige Zukunft aufs Spiel setzt, muss mehr verlieren, wenn er seine Stellung missbraucht. Genau darin liegt ein Teil der präventiven Wirkung.
Die Schweiz ist kein Land, in dem man im Normalfall mit 200 Franken einen Stempel kauft. Gerade deshalb ist der Korruptionsbegriff anspruchsvoller. Es geht weniger um das offene Couvert als um Nähe, Netzwerke, Interessenkonflikte, politische Abhängigkeiten, Lobbying, Geldwäscherei, spätere Karrierepfade und Insiderwissen. Korruption beginnt nicht immer dort, wo das Strafrecht offensichtlich zuschlägt. Sie beginnt manchmal dort, wo Abhängigkeiten nicht mehr sauber erkannt, offengelegt oder begrenzt werden.
Der Corruption Perceptions Index zeigt, dass die Schweiz international weiterhin sehr gut dasteht. Das ist erfreulich. Aber ein guter Rang ist kein Freipass. Gerade in einem gut funktionierenden System muss man früher hinschauen, nicht später. Denn wenn das Vertrauen in die Justiz erodiert, verliert nicht nur eine Behörde Ansehen. Dann verliert der Staat an Legitimation.
Ein heikler Punkt ist die Wahl und Wiederwahl von Richterinnen und Richtern über politische Parteien. Duri und Nina sprechen über Parteibindungen, Parteibeiträge und Nebenmandate. Das ist kein Vorwurf an einzelne Personen. Es ist eine strukturelle Frage: Wie unabhängig wirkt eine Justiz, wenn Spitzenpositionen faktisch kaum ohne Parteizugehörigkeit erreichbar sind? Und wie verträgt sich das mit dem Anspruch, dass Gerichte nicht nur unabhängig sind, sondern auch unabhängig erscheinen müssen?
Dasselbe gilt über die Gerichte hinaus. Auch Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger müssen auf ihre Unabhängigkeit achten. Wer überall eingebunden ist – in Zünften, Clubs, Netzwerken, Kommissionen oder informellen Zirkeln –, kann an Distanz verlieren. Nicht jede Nähe ist problematisch. Aber Nähe muss reflektiert werden. Berufsethos beginnt dort, wo man sich selber misstraut, bevor es andere tun müssen.
Eine zentrale These der Folge ist: Lohn ist wichtig, aber er ist nie genug. Hohe Löhne müssen eingebettet sein in Kontrolle, Transparenz und professionelle Auswahl. Wer in einer sensiblen Funktion arbeitet, braucht nicht nur Vertrauen, sondern auch überprüfbare Standards. Vertrauen ohne Kontrolle ist bequem, aber gefährlich.
Besonders heikel wird es dort, wo Behörden intern gegen eigene Leute oder eng verbundene Partner ermitteln müssten. Wenn Staatsanwältinnen gegen Polizeibeamte ermitteln sollen, mit denen sie im Alltag eng zusammenarbeiten, entsteht ein institutionelles Spannungsfeld. Genau für solche Situationen braucht es klare Zuständigkeiten, Distanz und ein Bewusstsein dafür, dass Kollegialität keine Kontrollstruktur ersetzt.
Medien können eine Kontrollinstanz sein, wenn interne Systeme schwerfällig werden. Sie können Missstände sichtbar machen und politischen Druck erzeugen. Gleichzeitig sind Medien kein Ersatz für saubere Verfahren. Rechtsstaatliche Kontrolle muss primär institutionell funktionieren: durch unabhängige Instanzen, nachvollziehbare Entscheide und eine Begründungspflicht, die diesen Namen verdient.
Duri betont besonders die Begründungsdichte bei Haftentscheiden. Untersuchungshaft gehört zu den schwersten Eingriffen in die Freiheit. Gerade dort reicht es nicht, mit Textbausteinen zu arbeiten. Wer Freiheit entzieht, muss konkret begründen, warum die Voraussetzungen erfüllt sind. Gute Begründungen sind nicht Formalismus. Sie sind Kontrolle.
Nina hält fest: In der Schweiz scheint vieles zu funktionieren. Korruption ist im Alltag nicht der prägende Bestandteil des Systems. Das ist ein Privileg. Aber daraus folgt nicht Selbstzufriedenheit, sondern Wachsamkeit. Rechtsstaatliches Vertrauen ist schwer aufzubauen und leicht zu beschädigen.
Am Ende steht eine einfache, unbequeme Einsicht: Tiefe Löhne machen nicht automatisch korrupt. Aber sie senken die moralische und ökonomische Fallhöhe. Gute Löhne machen nicht automatisch integer. Aber sie können zusammen mit Kontrolle, Transparenz, professioneller Auswahl, Medienöffentlichkeit, Instanzenzug und Berufsethos helfen, die Justiz vor Käuflichkeit zu schützen.
Kapitel 00:00 Justizlöhne als Sicherheitsarchitektur 00:47 Warum Korruption entsteht 01:18 Justiz, Macht und Bestechungsrisiko 01:43 Staatliche Löhne und Privatwirtschaft 02:38 Sicherheit, Druck und Grosskanzleien 03:12 Unabhängigkeit, Parteien und Nebenmandate 04:37 Gute Justiz und staatliche Legitimation 05:47 Korruptionsindex: Schweiz im Vergleich 07:21 Subtile Korruption in der Schweiz 07:51 Geschenke am Gericht 08:11 Lohn allein reicht nicht 08:27 Kontrolle und Auswahl in der Justiz 09:08 Staatsanwaltschaft, Polizei und interne Kontrolle 10:34 Eigene Leute kontrollieren 11:04 Medien als Kontrollinstanz 11:24 Berufsethos, Instanzenzug und Begründungspflicht 12:48 Tiefe Löhne und Fallhöhe 13:20 Warum Justizvertrauen zählt 13:30 Wachsam bleiben
Links zu diesem Podcast:
- Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner
- #795 Was verdient die Zürcher Justiz? Löhne, Status und Freiheit
- Transparency International: Corruption Perceptions Index 2025
- Transparency International: Schweiz
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Korruption, Justizlöhne, Unabhängigkeit und rechtsstaatliche Kontrolle in der Schweiz. Sie enthalten keine verbindliche Feststellung zu konkreten Korruptionsfällen, Behörden oder Personen und keine Anleitung für den Einzelfall. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, amtlichen Informationen und konkreten Umstände.
9 June 2026, 2:59 am - 18 minutes 59 seconds#795 Was verdient die Zürcher Justiz? Löhne, Status und FreiheitDuri Bonin und Nina Langner über Lohnklassen im Kanton Zürich, Auditorinnen, Gerichtsschreiber, Staatsanwältinnen, Richterlöhne und die Frage, ob Geld Sicherheit, Status oder Freiheit schafft
Eine Zahl aus den USA sprengt die Vorstellungskraft: durchschnittlich 9 Millionen US-Dollar Gewinn pro Equity-Partner. Daneben wirken Zürcher Justizlöhne zunächst fast bodenständig – bis man sie schwarz auf weiss durchgeht: Auditoriat, Gerichtsschreiber, Assistenzstaatsanwältin, Staatsanwalt, Bezirksrichterin, Obergericht. Dann wird aus Neugier schnell eine ernsthafte Frage: Was soll juristische Arbeit wert sein?
Ausgangspunkt dieser Folge ist ein Zufall im Zug: Nach der letzten Aufnahme kommt Duri Bonin mit einem befreundeten Anwalt ins Gespräch über Geld, US-Kanzleien und die Löhne in der Schweizer Justiz. Daraus entsteht mit Nina eine Folge über Lohnklassen, Lohnstufen, öffentliche Justizstellen, Strafverteidigung, richterliche Unabhängigkeit und die Frage, ob man im juristischen Beruf Sicherheit, Freiheit, Einfluss oder möglichst viel Geld sucht. Die im Gespräch genannten Zahlen sind gerundet und hängen im Einzelfall von Funktion, Lohnstufe, Ausbildung, Erfahrung, Pensum, Zulagen und Zeitpunkt ab.
Darum geht es in dieser Folge
- Warum US-Kanzleizahlen wie bei Quinn Emanuel das Bild von Anwaltslöhnen verzerren können
- Weshalb man in der Schweiz eher über grosse Zahlen spricht als über den eigenen Lohn
- Was ein Auditoriat im Kanton Zürich finanziell bedeutet
- Wie Lohnklassen und Lohnstufen im Zürcher Lohnsystem funktionieren
- Wo Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber im Lohngefüge stehen
- Was eine Assistenzstaatsanwältinnen verdient
- Was Staatsanwältinnen, leitende Staatsanwälte und Oberstaatsanwältinnen ungefähr verdienen können
- Warum der Lohn von Richterinnen und Richtern mit richterlicher Unabhängigkeit zusammenhängt
- Weshalb das Obergericht Zürich lohnmässig in einer eigenen Liga spielt
- Was das Anwaltspatent, Berufserfahrung und der persönliche «Rucksack» für die Einstufung bedeuten
- Warum die amtliche Verteidigung wirtschaftlich ganz anders funktioniert als Grosskanzlei-Litigation
- Welche Gerechtigkeitsfragen sich stellen, wenn Lohn vor allem mit Alter und Dienstjahren steigt
- Warum Geld in der Juristerei nicht nur Einkommen bedeutet, sondern Optionen
- Was juristische Karrieren zwischen Status, Sicherheit, Freiheit und Einfluss unterscheidet
Der Einstieg ist absurd: 9 Millionen US-Dollar Gewinn pro Equity-Partner, 750’000 Dollar pro Monat, Milliardenumsätze und Margen, die mit dem Alltag einer Schweizer Strafverteidigung nichts zu tun haben. Solche Zahlen schaffen Bilder. Sie prägen, was Öffentlichkeit, Justiz und vielleicht auch junge Juristinnen und Juristen unter «Anwaltslohn» verstehen. Nur: Zwischen US-Litigation, Zürcher Wirtschaftskanzlei, Einzelkanzlei, amtlicher Verteidigung und kantonaler Justiz liegen Welten.
Gerade deshalb lohnt sich der Blick auf die Zürcher Justiz. Denn dort sind die Zahlen nicht geheimnisvoll, sondern strukturiert: Lohnklassen, Lohnstufen, Funktionen, Erfahrung, Ausbildung. Wer als Auditorin oder Auditor startet, befindet sich in einer Übergangsphase zwischen abgeschlossenem juristischem Studium, Ausbildung und Vorbereitung auf das Anwaltspatent. Der Lohn ist kein Kanzleilohn, aber er ist auch nicht einfach Praktikumsgeld. Er gehört zu einer institutionellen Laufbahn.
Bei Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern zeigt sich die Spannung besonders deutlich. Der Lohn ist gut genug, um für junge Juristinnen und Juristen attraktiv zu sein – und damit konkurrenziert die Justiz unmittelbar Anwaltskanzleien, die ebenfalls Nachwuchs suchen. Wer in einer Kanzlei ausbildet, muss sich fragen, was man ausser Geld bietet: Verantwortung, Nähe zu Mandaten, Freiheit, Tempo, Ausbildung, Perspektive.
Ähnliches gilt für Assistenzstaatsanwältinnen und Staatsanwälte. Sie sind Teil der Strafverfolgung und tragen theoretisch wie hoffentlich auch praktisch enorme Verantwortung: Untersuchung führen, Beweise würdigen, Anklage erheben, Verfahren einstellen, Strafbefehle erlassen. In vielen Fällen ist die Staatsanwaltschaft nicht nur Partei, sondern auch Entscheidinstanz. Das macht die Lohnfrage nicht kleiner, sondern grösser: Was ist diese Verantwortung wert?
Etwas schärfer wird die Diskussion bei Richterinnen und Richtern. Nina betont die Unabhängigkeit und die Entscheidfunktion. Duri hält dagegen, dass Staatsanwälte im Schweizer Strafprozess ebenfalls stark entscheiden, insbesondere im Strafbefehlsverfahren. Dahinter steckt keine Neiddebatte, sondern eine institutionelle Frage: Welche Rolle wird wie bewertet? Und was sagt der Lohn über die Bedeutung dieser Rolle im Rechtsstaat?
Ein weiterer Punkt ist die Logik der Lohnstufen. Berufserfahrung zählt. Das ist nachvollziehbar. Aber ist es gerecht, wenn Einkommen stark dann steigt, wenn gewisse finanzielle Belastungen des Lebens bereits kleiner geworden sind? Duri stellt die Frage zugespitzt: Gibt Geld mit 35 andere Optionen als mit 55? Wer kleine Kinder hat, ein Risiko eingehen will, eine Kanzlei aufbaut oder ein Anwaltspatent finanziert, braucht finanzielle Spielräume oft früher, nicht später.
Aus Sicht der Strafverteidigung kommt eine weitere Reibung dazu: Die amtliche Verteidigung, gekürzte Wegzeiten, Pauschalen und Honorare, die mit dem Aufwand nicht immer Schritt halten. Wer US-Kanzleizahlen im Kopf hat, versteht die Realität vieler Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger nicht. Der Anwaltsmarkt ist kein einheitlicher Markt. Zwischen Equity-Partner-Gewinn und Gefängnisbesuch im Rahmen einer amtlichen Verteidigung liegt nicht nur eine Lohnspanne, sondern ein anderes Berufsverständnis.
Am Ende bleibt die eigentliche Frage: Was will man? Möglichst viel Geld? Sicherheit? Freiheit? Einfluss? Status? Eine institutionelle Rolle? Diese Begriffe werden oft vermischt. Diese Folge trennt sie. Und genau deshalb ist sie mehr als ein Gespräch über Löhne: Sie ist eine Folge über juristische Berufswahl, Verantwortung und den Preis von Optionen.
Kapitel 00:00 Quinn Emanuel und 9 Millionen pro Partner 01:35 Schweiz, USA und unterschiedliche Geldmodelle 02:31 Über Zahlen spricht man, über Lohn nicht 02:56 Associate-Löhne und falsche Vorstellungen 03:39 Honorare, amtliche Verteidigung und Kürzungen 04:53 Lohnklassen und Lohnstufen im Kanton Zürich 05:20 Auditorinnen als Einstieg in die Justiz 07:14 Gerichtsschreiber und Assistenzstaatsanwältinnen 08:44 Gerichtsschreiber am Obergericht 09:49 Staatsanwälte, Anwaltspatent und Einstufung 11:04 Bundesanwalt und leitende Staatsanwaltschaft 12:40 Bezirksrichterinnen und richterliche Unabhängigkeit 14:22 Obergericht und Lohnklasse 29 15:11 Erfahrung, Lohnstufen und Gerechtigkeit 16:27 Geld, Lebensphase und Anreizsysteme 17:46 Sicherheit, Status, Freiheit und Einfluss 18:55 Schluss
Links zu diesem Podcast:
- Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner
- #793 Macht Geld unfrei? Strafverteidigung und der Preis der Unabhängigkeit (Letters to a Young Lawyer 9)
- Legal Business zu Quinn Emanuel
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Löhne, Laufbahnen und Rollen in der Zürcher Justiz. Die genannten Beträge sind keine verbindlichen Lohnangaben. Sie können je nach Funktion, Einreihung, Lohnklasse, Lohnstufe, Erfahrung, Ausbildung, Pensum, Zulagen und Zeitpunkt abweichen. Massgeblich sind die jeweils aktuellen offiziellen Vorgaben und Lohntabellen.
3 June 2026, 2:59 am - More Episodes? Get the App