Der Podcast, der die Woche neu verhandelt
Kartellrechtsprofessor Rupprecht Podszun über die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die hohen Preise an den Tankstellen. Mit BDK-Chef Dirk Peglow sprechen wir über „Violence as a Service“.
Machen sich Mineralölkonzerne gerade auf Kosten der Verbraucher die Taschen voll? Den Eindruck haben viele Autofahrer derzeit angesichts der hohen Preise an den Zapfsäulen. Die Bundesregierung will mit Spezialregelungen im Kartellrecht gegensteuern – wie genau das funktionieren soll, analysieren wir in Folge 381 des F.A.Z. Einspruch Podcasts mit Professor Rupprecht Podszun, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Mitglied der Monopolkommission, die die Bundesregierung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts berät.
Mit dem Bundesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, sprechen wir dann über das Phänomen „Violence as a Service“, das in der Organisierten Kriminalität weit verbreitet ist. Jugendliche werden angeworben, um Brandsätze in Lokale zu werfen, Sprengsätze zu zünden oder anderweitige Anschläge zu begehen. Peglow gibt Einblicke in die kriminellen Strukturen und erklärt, wie der Staat dagegen vorgehen kann.
Dann werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im aktuellen Gerichtsjahr 2026. Die Karlsruher Richter haben anlässlich der Jahrespressekonferenz ihren Jahresbericht vorgelegt.
Im Gerechten Urteil geht es um die Frage, wer haftet, wenn ein eingeschläfertes Pony auf eine Tierärztin fällt. Damit hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt befasst.
Themen der Sendung
4:16: Interview mit Prof. Podszun zu den Maßnahmen gegen hohe Kraftstoffpreise
23:09: Interview mit Dirk Peglow über „Violence as a Service“
49:00: Studiogespräch zum Karlsruher Gerichtsjahr 2026
1:03:06: Gerechtes Urteil: Wer haftet für ein umgefallenes Pony?
Kann das Kartellrecht helfen, Benzinpreise zu senken?
Jugendlicher für Sprengstoffanschlag über Snapchat angeworben
Mineralölbranche warnt vor Versorgungsengpässen
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Der BGH senkt die Hürden für Infos zu Impfnebenwirkungen. Mit Christoph Möllers diskutieren wir die Streichung von drei linken Buchläden vom Buchhandlungspreis wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs wird es für Patienten, die mutmaßlich durch eine Corona-Impfung geschädigt wurden, leichter, Schadenersatzansprüche gegen Pharmaunternehmen durchzusetzen. Vor dem höchsten deutschen Zivilgericht erzielte eine Frau einen Teilerfolg gegen den Impfstoffhersteller Astra-Zeneca. Marcus Jung und Frederik Orlowski analysieren die Entscheidung und berichten außerdem über die neuesten Entwicklungen im Strafprozess gegen den ehemaligen Wirecard-CEO Markus Braun.
Mit dem Rechtsprofessor Christoph Möllers, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin, sprechen wir über den Eklat um die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte drei linke Buchhandlungen von der Nominiertenliste für den Preis gestrichen. Grundlage waren nicht öffentliche Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz.
Im Juristischen Literaturtipp besprechen wir mit dem Juristen Alexander Wehde von der Universität Bonn die Autobiographie der Supreme-Court-Richterin Amy Coney Barrett.
Am Ende dieser Folge gibt es ausnahmsweise kein Gerechtes Urteil, stattdessen erfüllen wir den Themenwunsch eines langjährigen Einspruch-Hörers. Wir sprechen über den Industrial Accelerator Act der EU. Es geht um die Frage, wie die Europäische Union auf den zunehmenden Protektionismus auf dem Weltmarkt reagieren will.
Themen der Sendung
05:18: Interview mit Marcus Jung zu Corona-Impfschäden und Wirecard
22:56: Interview mit Prof. Christoph Möllers zum Eklat um den Deutschen Buchhandlungspreis
46:42: Juristischer Literaturtipp: Die Autobiographie von Amy Coney Barrett
1:10:24: Themenwunsch eines Zuhörers: Der Industrial Accelerator Act
BGH hilft geschädigten Patienten
Weimer sagt Verleihung des Buchhandlungspreises ab
Früherer Wirecard-Chef muss in U-Haft bleiben
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In Folge 379 diskutieren wir, ob der Krieg gegen Iran vom Völkerrecht gedeckt ist. Und: Darum hat ein Gericht die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ gestoppt.
Die israelischen und amerikanischen Angriffe auf Iran und die Gegenangriffe Irans werfen eine Reihe völkerrechtlicher Fragen auf. Die diskutieren wir in Folge 379 des F.A.Z. Einspruch Podcasts mit Sven Simon (CDU), Inhaber des Lehrstuhls für Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg und Mitglied des Europäischen Parlaments.
Im Anschluss geht es um eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Die Richter haben die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Frederik Orlowski analysiert die Entscheidung mit Uwe Volkmann, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität Frankfurt – auch mit Blick auf die Frage, was die Entscheidung für ein mögliches Parteiverbotsverfahren bedeutet.
Dann wenden wir uns wieder dem Ausland zu: Wir sprechen über die Machenschaften der sogenannten Schattenflotte. Damit sind Tanker und andere Frachtschiffe gemeint, die Staaten zur Vermeidung von internationalen Sanktionen vor allem beim Öltransport einsetzen. Viele Staaten gehen hier zurückhaltend vor und berufen sich auf die komplexe Rechtslage. Wir diskutieren im Studio, welche Möglichkeiten die UN-Seerechtskonvention bietet und wo die Grenzen des Eingreifens liegen.
Das Gerechte Urteil sind diese Woche zwei Beschlüsse vom Bundesverfassungsgericht. Das hat sich anlässlich zweier Verfassungsbeschwerden mit den Grenzen der Meinungsfreiheit auseinandergesetzt.
Themen der Sendung
02:01: Interview mit Sven Schulze zum Irankrieg und dem Völkerrecht
21:46: Interview mit Uwe Volkmann zur Hochstufung der AfD
37:56: Studiogespräch zur Schattenflotte und dem Seerecht
48:25: Gerechtes Urteil: Das BVerfG zu den Grenzen der Meinungsfreiheit
Gut, wenn Gewaltherrscher fallen – aber wie?
In diesen Punkten widerspricht das Gericht dem Verfassungsschutz
Wir sprechen mit Prof. Christian Tietje über das Urteil zu Trumps Zöllen und mit Hessens Innenminister Roman Poseck über seine Pläne für eine Handyortung von Ausreisepflichtigen.
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat einen Großteil von Trumps Zöllen für rechtswidrig erklärt. Die Folgen des Urteils reichen allerdings weit über die Handelspolitik hinaus – es geht um ganz grundlegende Fragen zur Gewaltenteilung in den USA. Über die sprechen wir mit Christian Tietje, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Anschließend sprechen wir mit dem hessischen Innenminister Roman Poseck (CDU). Er hat mit einem Vorschlag für Aufsehen gesorgt: Weil viele Abschiebungen in der Praxis daran scheitern, dass die Betroffenen untertauchen, will er Ausreisepflichtige künftig per Handyortung observieren. Das wirft viele – auch juristische – Fragen auf.
In den vergangenen Tagen sind immer mehr Fälle von Vetternwirtschaft unter AfD-Abgeordneten bekannt geworden. Es geht um sogenannte Überkreuzanstellungen. Was dahintersteckt, was das Gesetz dazu sagt und was man möglicherweise dagegen tun könnte, schauen wir uns genauer an.
Im Gerechten Urteil geht es um eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zu einem Versammlungsverbot vor einer Moschee. Der Fall wirft spannende Abgrenzungsfragen zur Versammlungs- und Religionsfreiheit auf.
Themen der Sendung
2:10: Interview mit Prof. Christian Tietje zum Zollurteil des Supreme Courts
26:17: Interview mit Roman Poseck (CDU) zur Handyortung von Ausreisepflichtigen
43:14: Studiogespräch zu Überkreuzanstellungen durch AfD-Abgeordnete
51:32: Gerechtes Urteil: VG Frankfurt zur Versammlung vor einer Moschee
Wie der Supreme Court die Rolle des Präsidenten neu definier
Wir diskutieren die rechtlichen Hürden eines Social-Media-Verbots und sprechen mit Rechtsprofessorin Jelena von Achenbach über eine Frauenquote im Bundestag.
Nun hat sich auch die SPD für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in Deutschland ausgesprochen. Bislang wird jedoch kaum diskutiert, ob so ein Verbot rechtlich überhaupt zulässig wäre. In Folge 377 des F.A.Z. Einspruch Podcasts haben wir uns die Rechtslage deshalb genauer angeschaut.
Um einen anderen Vorstoß aus der Politik geht es im Gespräch mit Professor Jelena von Achenbach von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Politikerinnen von der CDU hatten sich zuletzt für ein paritätisches Wahlrecht für den Deutschen Bundestag ausgesprochen. Der Vorschlag ist nicht nur politisch, sondern auch juristisch umstritten.
Dann werfen wir einen Blick auf die Olympischen Winterspiele in Italien. Der Ausschluss eines ukrainisches Skeleton-Fahrers hat für Aufregung gesorgt. Auf dem Helm des Sportlers waren Bilder von im Ukrainekrieg getöteten Sportlern abgebildet. Der Fall landete vor einem Ad hoc Schiedsgericht - wir analysieren die Entscheidung.
Themen der Sendung
2:14: Studiogespräch: Rechtliche Hürden eines Social-Media-Verbots
10:51: Interview: Prof. Jelena von Achenbach zum paritätischen Wahlrecht
44:24: Studiogespräch: Olympia-Ausschluss eines ukrainischen Athleten
59:09: Gerechtes Urteil: Das Bundesverfassungsgericht prüft die Mietpreisbremse
Die SPD stiehlt der CDU die Show
Als zweitstärkste Fraktion wollte die AfD in den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag. In Folge 376 analysieren wir, warum sie damit in Karlsruhe gescheitert ist.
Die Bundestagsfraktion der AfD ist beim Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen die Zuteilung des „Otto-Wels-Saals“ an die SPD-Fraktion gescheitert. Der Zweite Senat entschied: Das Grundgesetz verteilt keine „Silbermedaillen“. Wie die Karlsruher Richter ihre Entscheidung begründen, besprechen wir in Folge 376 des F.A.Z. Einspruch Podcasts.
Dann ist der Bonner Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz zu Gast im Podcast. Mit ihn diskutieren wir ein Urteil des Landgerichts Lübeck. Stephan Maninger, Professor an der Bundespolizeiakademie, hatte sich gegen eine wissenschaftliche Publikation gewehrt. In dieser wurde ihm unter anderem vorgeworfen, rechte Positionen zu vertreten.
Im Juristischen Literaturtipp geht es um die Memoiren des ehemaligen Richters am Supreme Court, Anthony Kennedy, die Ende des vergangenen Jahres in den Vereinigten Staaten erschienen sind.
Das Gerechte Urteil kommt in dieser Woche als Doppelpack – mit zwei Entscheidungen aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Zum einen geht es um ein Urteil des VG Berlin zum Streusalzverbot auf Berlins Straßen. Zum anderen steht ein Talkshow-Auftritt des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) bei Markus Lanz im Mittelpunkt.
Themen der Sendung
3:53: Studiogespräch: AfD verliert in Karlsruhe den Saalstreit gegen die SPD
21:05: Interview mit Prof. Gärditz zum Urteil im Fall Stephan Maninger
46:51: Juristischer Literaturtipp: Die Memoiren von Anthony Kennedy
1:09: Gerechtes Urteil: VG Berlin zum Streusalzverbot und VG Schleswig zu Daniel Günther
AfD bekommt den Otto-Wels-Saal nicht
In Folge 375 sprechen wir über die Aberkennung von Mario Voigts Doktorgrad, die geplante Reform der VwGO und zwei BGH-Urteile zum Mietrecht.
Die TU Chemnitz hat Mario Voigt (CDU) seinen Doktortitel aberkannt. Thüringens Ministerpräsident will juristisch gegen die Entscheidung vorgehen. Mit dem Promotionsexperten Prof. Wolfgang Löwer diskutieren wir, ob eine Klage Erfolg hätte.
Dann geht es um eine geplante Reform der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Seit Jahrzehnten hat es keine große Reform mehr gegeben – das Bundesjustizministerium will das Gesetz nun auf den neuesten Stand bringen. Wir haben uns die geplanten Änderungen in dem Referentenentwurf genauer angeschaut.
Mit dem Mietrechtsexperten Prof. Ulf Börstinghaus analysieren wir im „Gerechten Urteil“ zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Der hat zwei bemerkenswerte Urteile mit hoher Examens- und Praxisrelevanz gefällt. Es geht um Diskriminierungen bei der Wohnungssuche wegen der ethnischen Herkunft und um überteuerte Untermietverträge.
Themen der Sendung
2:55: Interview mit Prof. Löwer zur Aberkennung des Doktorgrads von Mario Voigt
25:18: Studiogespräch zur geplanten VwGO-Reform
37:45: Gerechtes Urteil: Interview mit Prof. Börstinghaus über zwei BGH-Urteile zu Diskriminierungen bei der Wohnungssuche und teuren Untermietverträgen
Voigts Fall ähnelt dem von Annette Schavan
Einst posierte der Rapper Bushido, der mit bürgerlichen Namen Anis Mohamed Ferchichi heißt, mit Arafat Abou-Chaker gemeinsam auf roten Teppichen. Mit ihren Familien lebten sie in Kleinmachnow sogar Tür an Tür. Heute streiten sich die ehemaligen Freunde und Geschäftspartner in Interviews, Songs aber auch in Gerichtssälen. Nun hat Bushido im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin einen langjährigen Zivilprozess gegen Abou-Chaker gewonnen. Mit F.A.Z.-Redakteur Sebastian Eder ordnen wir die Entscheidung ein.
Anschließend ist der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, zu Gast. Wir sprechen über internationale Konflikte wie Palästina, Syrien und Iran, die sich in Form von Demonstrationen immer häufiger auch in deutschen Städten entladen. Das stellt nicht nur uns als Gesellschaft, sondern auch unsere Sicherheitsbehörden vor Herausforderungen.
Dann werfen wir beide einen Blick auf einen aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs zu den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines im September 2022. Das Dokument gewährt bemerkenswerte Einblicke in den aktuellen Stand der Ermittlungen – und wirft politische Fragen auf.
Themen der Sendung
2:03: Interview mit Sebastian Eder zum Urteil gegen Arafat Abou-Chaker
21:46: Interview mit Jochen Kopelke zu den Folgen internationaler Konflikte
47:34: Studiogespräch zum BGH-Beschluss zu dem Nord-Stream-Anschlag
59:13: Gerechtes Urteil: OLG München verurteilt Axel Fischer wegen Bestechlichkeit
Abou-Chaker hatte Bushido „sittenwidrig geknebelt“
Wenn internationale Konflikte deutsche Straßen erreichen
Rapper gegen Clanchef: Der Prozess um Bushido und Arafat Abou-Chaker
Wir sprechen mit der Völkerrechtlerin Anne Peters über Trumps Ansprüche auf Grönland und mit Sachsens Justizministerin Constanze Geiert unter anderem über den Entzug des Wahlrechts bei Volksverhetzungen.
In Folge 373 geht es um Washingtons Besitzansprüche auf Grönland. Donald Trump hält unbeirrt an der Idee fest, die zu Dänemark gehörende Insel zu erwerben. Doch wäre das überhaupt rechtlich möglich? Darüber sprechen wir mit der Völkerrechtlerin Anne Peters, Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.
Dann sprechen wir mit Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) über einige aktuelle rechtspolitische Vorhaben, die gerade teils hitzig diskutiert werden. Es geht um den Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzungen, Deepfakes und Politikerbeleidigungen. Wir schauen aber natürlich auch auf die aktuelle Situation im Freistaat Sachsen und einige Probleme, vor der die sächsische Justiz dieser Tage steht.
Außerdem blicken wir auf eine bemerkenswerte Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Das Gericht hat die Verurteilung eines Arztes wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft bestätigt – der Fall betrifft die ärztliche Begleitung einer psychisch kranken Studentin beim Suizid. Über die rechtlichen und ethischen Fragen sprechen wir mit dem Göttinger Strafrechtsprofessor Gunnar Duttge.
Zum Abschluss verlassen wir den Gerichtssaal und wenden uns der Kunst zu: Die Malerin Kathrin Landa hat die ehemalige Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, für die Ahnengalerie des Gerichts porträtiert – ein Blick auf die Verbindung von Recht und Kunst.
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Themen der Sendung:
2:33: Interview mit Anne Peters über Trump, Grönland und das Völkerrecht
26:14: Interview mit Constanze Geiert über rechtspolitische Vorhaben
46:13: Interview mit Gunnar Duttge über ärztliche Suizidhilfe
1:09:11: Interview mit Kathrin Landa über das Porträt von Doris König
Mehr Befugnisse für den BND? Über die geplante Reform sprechen wir mit dem Staatsrechtler Markus Ogorek. Außerdem geht es um den Rückzug der USA aus völkerrechtlichen Organisationen.
Der Bundesnachrichtendienst steht vor einer großen Reform. Er soll, so Friedrich Merz (CDU), „nachrichtendienstlich auf dem allerhöchsten Niveau“ mitspielen. Was die Politik plant und welche rechtlichen Hürden damit verbunden sind, besprechen wir in Folge 372 des F.A.Z. Einspruch Podcasts mit dem Staatsrechtler Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität zu Köln.
Mit Alexandra Kemmerer, Leiterin des Berliner Büros des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, diskutieren wir den Austritt der Vereinigten Staaten aus völkerrechtlichen Organisationen wie der International Law Commission der Vereinten Nationen.
Der Juristische Literaturtipp ist in dieser Woche das Buch „Rote Linien“ von der früheren Richterin des Bundesverfassungsgerichts Susanne Baer. In ihrem Buch beschreibt sie ihre Tätigkeit am Gericht, wie sie ihre Kollegen vor Ort erlebt hat und was Bürger vom Gericht lernen können. Seltene Einblicke hinter die Kulissen des Bundesverfassungsgerichts. Patrick Bahners hat mit Susanne Baer auf der Frankfurter Buchmesse über ihr Buch gesprochen.
Unser Gerechtes Urteil kommt aus dem europäischen Ausland. Schauplatz ist das niederländische Zwolle, wo eine Ehe annulliert wurde, weil ChatGPT beim Verfassen der Traurede einen entscheidenden Satz vergessen hat. Was das über die Grenzen von KI im Recht verrät, besprechen wir am Ende der Folge.
Themen der Sendung
3:07: Interview mit Markus Ogorek über die BND-Reform
33:01: Interview mit Alexandra Kemmerer über die USA und das Völkerrecht
1:01:09: Juristischer Literaturtipp: Susanne Baer über ihr Buch „Rote Linien“
1:25:56: Gerechtes Urteil: LG Overijssel annulliert Ehe wegen ChatGPT
Ein Bundesnachrichtendienst à la James Bond?
In Folge 371 diskutieren wir mit Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) und dem Völkerrechtler Christoph Safferling die Folgen des US-Angriffs auf Venezuela.
In der ersten Folge des neuen Jahres geht es vor allem um den Militäreinsatz der USA in Venezuela. Zu Gast ist Thorsten Frei (CDU), Chef des Bundeskanzleramts. Mit ihm sprechen wir aber nicht nur über die USA, Donald Trump und Venezuela, sondern auch über die angespannte Lage rund um Grönland sowie die innenpolitischen Herausforderungen, die Deutschland in diesem Jahr bevorstehen. Außerdem thematisieren wir den Brandanschlag und die Stromausfälle in Berlin, die Entlassung des Büroleiters von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sowie die Zukunft der schwarz-roten Koalition.
Dann geht es um einen Vorstoß des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Der hat zwischen den Jahren für eine Klarnamenpflicht im Internet geworben. Die rechtlichen Hürden analysieren wir mit dem Mainzer Medienrechtsprofessor Matthias Cornils.
Am Ende der Folge gibt unsere Rechtsreferendarin Katharina Dirks Einblicke in ihre Stationen bei der F.A.Z und beim Auswärtigen Amt.
Themen der Sendung
2:16: Interview mit Kanzleramtschef Thorsten Frei
24:25: Interview mit Christoph Safferling zu Venezuela
40:09: Interview mit Matthias Cornils zur Klarnamenpflicht
1:06:03: Studiogespräch mit Katharina Dirks über das Referendariat
Machtpolitisch verständlich, völkerrechtlich fatal
Wie angespannt ist die Lage in Grönland wirklich?
Schluss mit der Anonymität im Internet
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