Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Stefanie Helzel

Wie Schadensersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall durchgesetzt werden können. Der Podcast bietet Regulierungstipps und gibt Hilfestellung bei der Schadensregulierung mit der Haftpflichtversicherung.

  • 3 minutes 38 seconds
    VRN037 - Kürzungen der Versicherungen erfolgreich eingeklagt

    Im März 2019 habe ich 2 Klagen gegen die Huk und eine Klage gegen die VHV Versicherung wegen unberechtigter Kürzungen eingereicht.


    Einmal wegen verweigerter Erstattung der Sachverständigenkosten, weil das Gutachten angeblich unbrauchbar gewesen sein soll, dann wegen gekürzter Mietwagen-und Abschleppkosten und die dritte Klage wegen gekürzter Reparatur-und Sachverständigenkosten.


    Nach Zustellung der Klagen wurden die offenen Beträge durch die Versicherungen sofort bezahlt, ohne dass eine der Versicherungen den Prozess aufgenommen hätte. 


    Die Versicherungen müssen in solchen Fällen auch die Prozess- und Anwaltskosten bezahlen. Damit hat keiner der Kläger irgendwelche Kosten tragen müssen. Die Firmen haben alle ihr Geld erhalten und müssen nicht wieder irgendwelche unberechtigten Kürzungen ausbuchen. 


    Also warum nicht einfach mal auf den Putz hauen und sich gegen den Kürzungswahn der Versicherer wehren?


    Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: http://unfall-anwalt-nürnberg.de

    Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen Kontakt: [email protected]
    4 April 2019, 2:40 pm
  • 8 minutes 30 seconds
    VRN036 - Erwerbsschaden bei Angestellten
    Weitere Infos zum Thema auf https://unfall-anwalt-nürnberg.de/
    Fragen zum Thema beantworte ich gerne per Mail: [email protected] 
    21 March 2019, 3:35 pm
  • 10 minutes 43 seconds
    VRN035 - Erwerbsschaden

    Damit Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung Ihren Erwerbsschaden erfolgreich durchsetzen können, gibt es einige Punkte, auf die Sie unbedingt achten sollten. Die nachfolgenden 7 Punkte geben Ihnen einen ersten Überblick, was es beim Erwerbsschaden zu beachten gibt. 

    1. Erwerbsschaden setzt Vermögensschaden voraus

    Voraussetzung ist ein Vermögensschaden. Im ersten Schritt ist der Vermögensschaden festzustellen.

    Liegt überhaupt ein Vermögensschaden vor?

    Damit überhaupt ein Vermögensschaden festgestellt werden kann, ist nach der Art des Arbeitsverhältnisses zu unterscheiden. Sind Sie angestellt/verbeamtet/selbständig/arbeitslos/oder im Sozialleistungsbezug.

    Je nach Art der Erwerbstätigkeit gibt es unterschiedliche Ermittlungsmethoden, um den Vermögensschaden zu ermitteln. Darauf werde ich Ihnen einem anderen Artikel genauer eingehen.

    Angestellte Arbeitnehmerhaben z.B. in den ersten 6 Wochen ihrer Arbeitsunfähigkeit keinen Erwerbsschaden, da ihnen im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zusteht. Erst nach Ablauf dieser 6 Wochen tritt ein Erwerbsschaden ein, der aus der Differenz der Krankengeldzahlung zum Lohn besteht. Allerdings hat der Arbeitgeber in diesem Fall einen Vermögensschaden, den er als eigenen Schaden bei der Versicherung geltend machen kann.

    Selbständigehaben nur dann einen Vermögensschaden, wenn sie ihre Arbeit nicht nachholen können und wegen längeren krankheitsbedingten Ausfalls keine Einnahmen haben. Für Selbständige ist es damit wesentlich schwieriger einen Erwerbsschaden nachzuweisen, der dann auch tatsächlich von der Versicherung erstattet wird.

    2. Erwerbsschaden und Grad der MdE

    Wie hoch der Erwerbsschaden ist hängt auch davon ab, in welchem Umfang die Verletzung die Möglichkeit mindert, der Erwerbstätigkeit nachzugehen? Diesen Grad der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) und die damit verbundenen Auswirkung auf Ihre Arbeitsfähigkeit müssen Sie nachweisen.
    Bei einer MdE bis 20% wird davon ausgegangen, dass eine Möglichkeit besteht, seine Arbeit trotzdem erledigen zu können. Ist dies nicht der Fall, muss Sie der Versicherung nachweisen, warum Sie trotzdem nicht arbeiten können.

    3. Erwerbsschaden und die zeitliche Dauer

    Die Dauer der Ersatzpflicht hängt von der Dauer der unfallbedingten Einschränkung ab. Sind Sie so stark verletzt worden, dass Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können, endet die Ersatzpflicht mit dem Eintritt ins Rentenalter.

    4. Erwerbsschaden bei Kindern/Schülern/Studenten

    Bei Verletzten, die vor dem Unfall noch keine berufliche Tätigkeit aufgenommen haben und die wegen ihrer Verletzungen auch nie einen Beruf werden ausüben können, muss eine Prognose angestellt werden. D.h. es muss überlegt werden, welche berufliche Entwicklung die Person genommen hätte. Hier wird zunächst innerhalb der Familie geschaut, welche Berufe bzw. Ausbildungen ausgeübt werden. Daran wird eine Prognose erstellt, welchen Weg die verletzte Person voraussichtlich genommen hätte. D.h. es ist erst zu schauen, welchen Beruf der oder die Verletzte wahrscheinlich ergriffen hätte und dann ist  die Höhe des voraussichtlich erzielten Einkommens zu schätzen. 

    5. Erwerbsschaden bei verspätetem Start ins Berufsleben

    Kann die berufliche Tätigkeit wegen des Unfalls erst später aufgenommen werden, da es zu Verzögerungen beim Beginn der Ausbildung gekommen ist, müssen alle Nachteile ausgeglichen werden, die aus dem verzögerten Einstieg in das Berufsleben entstanden sind. Zu denken ist hier in aller Linie auf die Verluste bei der Rente, die durch den späteren Start in den Beruf entstehen.

    6. Erwerbsschaden bei beruflichen Alternativen

    Besteht die Möglichkeit, in einem anderen Beruf zu arbeiten, oder bei dem Arbeitgeber ein anderes Betätigungsfeld zu besetzen, sind Sie möglicherweise verpflichtet, einen anderen Beruf zu erlernen, oder zumindest eine andere Stelle anzunehmen.
    Als Prüfkriterium gilt in diesen Fällen immer, ob es der verletzten Person zumutbar ist, eine andere Stelle anzunehmen und ob eine Umschulung erfolgreich um gesetzt werden kann.

    Auch hier versucht eine Versicherung immer wieder gerne, Sie auf solche Alternativen zu verweisen, damit sie keinen oder auch nur einen geringen Erwerbsschaden bezahlen muss. Dies ist auch nicht grundsätzlich zu verurteilen, da man m.E. kränker wird, je länger man unbeschäftigt zu Hause sitzt und sich mit seiner Verletzung beschäftigt. Eine Aufgabe zu haben ist immer von Vorteil. Wenn Sie aber aus gesundheitlichen Gründen aber definitiv keine andere Erwerbstätigkeit ausüben können, dann müssen Sie sich auch keine Kürzungen beim Erwerbsschaden hinnehmen und sich auf eine Alternative verweisen lassen.

    7. Ersparte Kosten beim Erwerbsschaden

    Ersparen Sie sich durch Ihre Arbeitsunfähigkeit Kosten, müssen Sie sich diese Ersparnisse anrechnen lassen. In der Regel handelt es sich um zusätzliche Kosten wie Fahrtkosten, Verpflegungskosten oder auch spezielle Berufskleidung, die ohne berufliche Tätigkeit dann nicht mehr anfallen. Diese Kosten werden in der Regel pauschal in Höhe von 5% angesetzt und von der Versicherung abgezogen. Hier versuchen die Versicherungen gerne 10% anzusetzen, was Sie allerdings auf keinen Fall hinnehmen sollten. Können Sie nachweisen, dass Ihre regelmäßigen Kosten sogar unter 5% lagen, sollten Sie die ersparten Kosten konkret berechnen und bei der Erstattung des Erwerbsschaden zugrunde legen, da hier auf längere Zeit gesehen eine ganz ordentliche Summe zusammen kommen kann.-------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Besuchen Sie uns auf http://unfall-anwalt-nürnberg.de
    8 March 2019, 11:33 am
  • 3 minutes 55 seconds
    VRN034 - Personenschaden
    Haben Sie Fragen zu der Folge? Möchten Sie Wünsche oder Anregungen äußern, dann schicken Sie mir doch einfach eine E-Mail an:
    [email protected]

    Kommentare zum Podcast sind immer erwünscht:
    https://unfall-anwalt-nürnberg.de/
    21 February 2019, 9:48 am
  • 6 minutes 39 seconds
    VRN033 Ist die Fiktive Abrechnung am Ende?
    Den Beitrag zum nachlesen mit den verlinkten Urteilen finden Sie auf meiner Seite
    https://xn--unfall-anwalt-nrnberg-nic.de/ist-die-fiktive-abrechnung-am-ende/

    Weitere Informationen zum Verkehrsrecht:
    https://www.vr-n.eu
    31 January 2019, 4:09 pm
  • 3 minutes 47 seconds
    VRN 032 - Gutachterkosten - wann darf die Versicherung die Zahlung verweigern?
    Wann die Versicherung die Zahlung für einen weiteren Gutachter verweigern kann und wann Sie noch zusätzlich zum Versicherungsgutachter selbst einen Sachverständigen beauftragen dürfen.
    15 January 2019, 3:55 pm
  • 4 minutes 46 seconds
    VRN031 - Ersatzteilpreise steigen - wird die Luft auf dem Regulierungsmarkt dünner?
    23 October 2018, 1:50 pm
  • 5 minutes 35 seconds
    VRN030 - Abtretung der Reparaturkosten, Werkstattregress
    Wenn Sie den Beitrag zum Werkstattregress und zur Abtretung der Reparaturkosten noch einmal nachlesen möchten, klicken Sie einfach auf hier.
    Haben Sie Fragen oder möchten Kontakt mit meiner Kanzlei aufnehmen, schicken Sie mir eine E-Mail.
    9 October 2018, 8:21 am
  • 4 minutes 2 seconds
    VRN029 - Attestkosten
    Den Beitrag zu den Attestkosten  in Kurzfassung zum Nachlesen und zu weiteren Schadensersatzansprüchen gibt es unter https://unfall-anwalt-nürnberg.de.

    28 September 2018, 11:55 am
  • 5 minutes 55 seconds
    VRN028 - Abschleppkosten
    Abschleppkosten über 140 km (AG München, Urteil vom 06.10.2014, 322 C 27990/13) https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20M%FCnchen&Datum=06.10.2014&Aktenzeichen=322%20C%2027990/13
    Abschleppkosten über 120 km (AG Rosenheim, Urteil vom 12.05.2017, 8 C 90/17) 
    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Rosenheim&Datum=12.05.2017&Aktenzeichen=8%20C%2090%2F17

    https://unfall-anwalt-nürnberg.de/abschleppkosten/

    14 September 2018, 9:09 am
  • 3 minutes 43 seconds
    VRN027 - Die HUK braucht Druck
    Warum es ohne Druck bei der Regulierung einfach nicht geht und wie Sie trotzdem an Ihr Geld kommen.Gekürzt hatte die Versicherung Verbringungs-, Sachverständigen- und Mietwagenkosten. Die Wertminderung wurde außergerichtlich überhaupt nicht bezahlt. 
    7 September 2018, 1:33 pm
  • More Episodes? Get the App
© MoonFM 2024. All rights reserved.